VTS Art. 170 - Achsen, Betätigungsvorrichtungen

Einleitung zur Rechtsnorm VTS:



Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.

Art. 170 VTS vom 2025

Art. 170 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 170 Achsen, Betätigungsvorrichtungen

1 Eine Nachlaufachse, die nur einen Sitz für den Führer oder für die Führerin trägt, gilt nicht als Anhänger. Bei der Benützung einer solchen Achse dürfen keine Anhänger mitgeführt werden.

2 Die beim Fahren benötigten Vorrichtungen müssen auch während Wendemanövern leicht bedient werden können.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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