Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm SVG:



Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) legt die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz fest, einschliesslich Verkehrssicherheit, Haftung, Zulassung von Fahrzeugen und Verkehrsregeln. Es regelt auch die Zuständigkeiten der Behörden wie das Strassenverkehrsamt und enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, Verkehrsregeln und Haftung bei Unfällen. Das SVG ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs des Strassenverkehrs in der Schweiz.

Art. 16d SVG vom 2024

Art. 16d Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 16d Führerausweisentzug wegen
fehlender
Fahreignung
(1)

1 Der Lernfahr- oder Führerausweis wird einer Person auf unbestimmte Zeit entzogen, wenn:

  • a. ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit nicht oder nicht mehr ausreicht, ein Motorfahrzeug sicher zu führen;
  • b. sie an einer Sucht leidet, welche die Fahreignung ausschliesst;
  • c. sie auf Grund ihres bisherigen Verhaltens nicht Gewähr bietet, dass sie künftig beim Führen eines Motorfahrzeuges die Vorschriften beachten und auf die Mitmenschen Rücksicht nehmen wird.
  • 2 Tritt der Entzug nach Absatz 1 an die Stelle eines Entzugs nach den Artikeln 16a–c, wird damit eine Sperrfrist verbunden, die bis zum Ablauf der für die begangene Widerhandlung vorgesehenen Mindestentzugsdauer läuft.

    3 Der Ausweis wird für immer entzogen:

  • a. unverbesserlichen Personen;
  • b. Personen, denen der Ausweis in den letzten fünf Jahren bereits einmal gestützt auf Artikel 16c Absatz 2 Buchstabe abis entzogen wurde. (2)
  • (1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2001, in Kraft seit 1. Jan. 2005 (AS 2002 2767, 2004 2849; BBl 1999 4462).
    (2) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6291; BBl 2010 8447).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 16d Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SHNr. 60/2016/42 Sicherungsentzug des Führerausweises bei Cannabiskonsum - Art. 15d Abs. 1, Art. 16 Abs. 1, Art. 16d Abs. 1 lit. b und Art. 55 Abs. 7 lit. a SVG; Art. 2 Abs. 2 lit. a VRV; Art. 34 VSKV-ASTRA; Art. 5 VRG. Bei Zweifeln an der Fahreignung ist eine Fahreignungsuntersuchung anzuordnen. Diese ist mit selbständig anfechtbarer Zwischenverfügung zu eröffnen (E. 2.1). Voraussetzungen für den Sicherungsentzug des Führerausweises bei Cannabis-konsum (E. 3.3.1 und 3.3.2). Fahreignung; Untersuchung; Cannabis; Recht; Verfügung; Strassenverkehr; Fahreignungsuntersuchung; Person; Zweifel; Staatsanwaltschaft; Cannabiskonsum; Fahrzeug; Sicherungsentzug; Hinweis; Anordnung; Drogen; Sachverhalt; Abklärung; ASTRA; Verfügungscharakter; Strassenverkehrs; Über; Führerausweis; Rechtsmittelbelehrung; Konsum; Untersuchungen; Gutachten
    LU7H 21 18Sicherungsentzugs wegen wiederholten Rückfalls. Umfang des Sicherungsentzugs und Ermessen der Behörden (E. 3.3). Vorliegend integraler Sicherungsentzug auch der Spezialkategorien G und M (E. 4).

    Verkehr; Führer; Fahrzeug; Führerausweis; Verkehrsregeln; Sicherung; Spezialkategorie; Strassenverkehr; Spezialkategorien; Sicherungsentzug; Geschwindigkeit; Fahreignung; Urteil; Luzern; Verletzung; Ladung; Über; Fahrzeuge; Führerausweise; Kantons; Lenker; Widerhandlung; Entzug; Höchstgeschwindigkeit; Strassenverkehrsamt; Führerausweises; Kategorie; Widerhandlungen; Geschwindigkeitsüberschreitung

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2009.00586Sicherungsentzug. Verkehrsmedizinisches Gutachten inkl. Haaranalyse auf Ethylglucuronid zur Abklärung der Fahreignung.Alkohol; Untersuchung; Führerausweis; Fahreignung; Beschwerdeführers; Alkoholkonsum; Entscheid; Gutachten; Verfügung; Bericht; Auflage; Sucht; Alkoholabstinenz; Laborwerte; Alkoholtotalabstinenz; Haaranalyse; Anlässlich; Ergebnis; Alkoholproblem; Verwaltungsgericht; Kantons; Wiedererteilung; Aktengutachten; Weises
    SOVWBES.2024.103-Fahreignung; Cannabis; Konsum; THC-COOH; Gutachten; Drogen; Führerausweis; µg/l; Beschwerde; Recht; Betäubungsmittel; Verwaltungsgericht; Woche; Führerausweise; Cannabiskonsum; THC-COOH-Wert; Beschwerdeführers; Strassenverkehr; Motorfahrzeug; Sicherungsentzug; Werte; Drogenkonsum; Verkehr; Kontrolle; Führerausweises; Urteil
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.