97 I 609 | Konkurseröffnung; Kostenvorschuss; Willkür. Der Kostenvorschuss im Sinne von Art. 169 Abs. 2 SchKG muss vor der Konkurseröffnung eingefordert werden. Der Konkursrichter, der den Gläubiger erst nach der Konkurseröffnung zur Vorschussleistung auffordert und mit der Mitteilung des Konkursdekrets zuwartet, bis der verlangte Betrag eingetroffen ist, verstösst gegen das Willkürverbot. | Konkurs; Konkurseröffnung; SchKG; Gläubiger; Recht; Kostenvorschuss; Entscheid; Konkursbegehren; Vorschuss; Konkursrichter; Rekurskommission; Datum; Schuld; Konkursdekret; Mitteilung; Kanton; Gallen; Wechselbetreibung; Kostenvorschusses; Frist; Kantons; Kantonsgerichts; Konkursdekrets; Begründung; Richter; Zeitpunkt; Urteil |
80 I 305 | Schutz der ehelichen Gemeinschaft. 1. Gegen einen letztinstanzlichen kantonalen Entscheid im Eheschutzverfahren ist die staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung des Art. 4 BV zulässig. 2. Der Eheschutzrichter begeht Willkür, wenn er die Ehefrau, um sie zur Aufnahme des grundlos verweigerten ehelichen Zusammenlebens zu zwingen, zum Ersatz der Mehrauslagen verpflichtet, die dem Ehemann infolge ihrer Pflichtvergessenheit entstehen. | Justizkommission; Ehemann; Entscheid; Unterhalt; Ehefrau; Bezirksgerichtspräsident; Zusammenleben; Gemeinschaft; ässig; Mahnung; Schadenersatz; Kantons; Schwyz; Bezirksgerichtspräsidenten; Urteil; Eheschutzverfahren; Anordnung; Unterhaltsbeitrag; Massregel; Schutz; Willkür; Zusammenlebens; Wiederaufnahme; Recht; önne; Anordnungen; Verpflichtung; Massnahme; Sinne; Bundesgericht |