DBG Art. 167b - Erlassbehörde

Einleitung zur Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 167b DBG vom 2025

Art. 167b Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 167b (1) Erlassbehörde

1 Die Kantone bestimmen die für den Erlass der direkten Bundessteuer zuständige kantonale Behörde (Erlassbehörde).

2 Sie legen das Verfahren fest, soweit es nicht bundesrechtlich geregelt ist. Dies gilt auch für das Erlassverfahren in Quellensteuerfällen.

(1) Eingefügt durch Ziff. I 2 des Steuererlassgesetzes vom 20. Juni 2014, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 9; BBl 2013 8435).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 167b Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRA 2020 58SteuererlassSteuererlass; Gläubiger; Kanton; Kantons; Graubünden; Erlass; Bundessteuer; Schulden; Entscheid; Akten; Unterlagen; -privilegierten; Gläubigern; Verwaltungsgericht; Gericht; Recht; Steuerverwaltung; Vernehmlassung; Veranlagungsverfügung; Kantonssteuer; Antrag; Verfügung; Ergänzungsleistungen; Forderungen; Voraussetzung; Urteil; Steuererlassverordnung; Beschwerdeführers

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2018.92 (AG.2018.622)Kantonale Steuern pro 2004 - 2007 (BGer 2D_44/2018 vom 16. November 2018))Steuer; Rekurrent; Entscheid; Recht; Rekurs; Verwaltung; Steuerverwaltung; Basel; Steuererlass; Verfahren; Steuer; Basel-Stadt; Steuern; Kanton; Vorinstanz; Verwaltungsgericht; Rekurrenten; Bundessteuer; Anspruch; Steuerrekurskommission; Erlass; Verfahrens; Steuern; Verhandlung; Person; Beschwerdeführers; Unterlagen
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