Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



The Swiss Code of Obligations is a central code of Swiss civil law that regulates the legal relationships between private individuals. It includes five books that cover various aspects of contract law, law of obligations and property law, including the formation, content and termination of contracts, as well as liability for breach of contract and tort. The Code of Obligations is an important code of law for business and everyday life in Switzerland, as it forms the basis for many legal relationships and contracts and has been in force since 1912, whereby it is regularly adapted to social and economic developments.

Art. 167 OR from 2024

Art. 167 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 167 Position of the debtor a. Payment made in good faith

Where, before the assignment has been brought to his attention by the assignor or the assignee, the debtor makes payment in good faith to his former creditor or, in the case of multiple assignments, to a subsequent assignee who acquired the claim, he is validly released from his obligation.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 167 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR220007Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeVerrechnung; Rekurs; Rekurrentin; Rekursgegnerin; Recht; Verfahren; Forderung; Behörde; Verwaltungskommission; Prozessentschädigung; Forderungen; Behörden; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Bundes; Schuld; Geschäfts-Nr; Kanton; Entschädigung; Verfahren; Vollzugsbehörde; Zürich-Sihl; Akten; Bundesgericht; Abtretung; Obergericht; Kantons; Einstellungsverfügung
ZHLF160007AusweisungBeklagten; Berufung; Recht; Mietzins; Liegenschaft; Verfahren; Kündigung; Winterthur; Vorinstanz; Kläger; Klägern; Entscheid; Berufungsverfahren; Vermieter; Rechtsanwalt; Berufungskläger; Zahlung; Frist; Parteien; Gesuch; Rechtspflege; Eigentum; Vollmacht; Mieter; Urteil; Ausweisung; Eingabe
Dieser Artikel erzielt 11 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR180011Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeVerrechnung; Rekurs; Rekurrent; Abtretung; Verfahren; Rekursgegnerin; Recht; Prozessentschädigung; Rekurrenten; Forderung; Verfahrens; Verwaltungskommission; Entschädigung; Auslegung; Prozess; Interesse; Verfahren; Bestimmungen; Obergericht; Beschluss; Verfügung; Vollmacht; Prozessordnung; Bezirksgericht; Bülach; Gerichtskosten
ZHVR180006Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeVerrechnung; Rekurs; Verfahren; Rekurrent; Recht; Abtretung; Rekursgegnerin; Verfahrens; Forderung; Prozessentschädigung; Rekurrenten; Obergericht; Entschädigung; Auslegung; Verwaltungskommission; Kantons; Verfahren; Prozess; Interesse; Bestimmungen; Staat; Rechtsvertreter; Obergerichts; Beschuldigte; Entscheid; Prozessordnung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 586Rückforderungsklage (Art. 86 SchKG); Abtretung von Forderungen (Art. 164 ff. OR); gutgläubige Schuldtilgung durch den Drittschuldner zu Gunsten des früheren Gläubigers (Art. 167 OR). Der Drittschuldner, der auf der Grundlage eines die materielle Begründetheit der Forderung bejahenden Urteils bezahlt hat, kann die Rückforderungsklage im Sinne von Art. 86 SchKG erheben, wenn er mit Hilfe neuer Tatsachen nachweist, dass die gerichtlich festgestellte Schuld später ganz oder teilweise erloschen ist (E. 2). Umstände, unter denen sich der Drittschuldner auf Art. 167 OR berufen kann (E. 4.2.1). Die Erfüllung der Schuld durch den als gutgläubig vermuteten Drittschuldner gegenüber dem früheren Gläubiger kann nicht nur durch Zahlung, sondern auch durch Novation, Schulderlass oder Verrechnung erfolgen (E. 4.2.2). Abschluss einer Vereinbarung über einen teilweisen Schulderlass im Sinne von Art. 115 OR dadurch, dass der Drittschuldner zu Gunsten des früheren Gläubigers zwei Eigenwechsel ausstellt, ohne dass eine Novation der ursprünglichen Schuld vorliegt (E. 4.2.3). Berechnung des Betrages, den der Zedent dem gutgläubigen Drittschuldner zurückzuerstatten hat (E. 5). été; éancier; éance; édé; ébiteur; érêts; épétition; Action; Intimé; écution; Exécution; éral; édéral; était; Ancien; Comme; Drittschuldner; Schuld; Tribunal; éfinitive; Commentaire; échéance; Avocat; Office; écembre; écrit; édant; Opposition
95 II 242Bürgschaft, Rückgriff unter Solidarbürgen. Rechtliche Bedeutung einer Mitteilung des Gläubigers an einen Solidarbürgen, die Hauptschuld sei durch Zahlung zweier anderer Solidarbürgen getilgt (Erw. 1). Die Abtretung der verbürgten Forderung durch den Gläubiger an einen von mehreren Solidarbürgen oder an einen von diesem vorgeschobenen Dritten ist für das Rückgriffsverhältnis zwischen den Solidarbürgen unbeachtlich (Erw. 2). Die Zulässigkeit einer Eventualbegründung, die sich auf einen vom Hauptstandpunkt abweichenden Tatbestand stützt, bestimmt sich nach dem kantonalen Prozessrecht (Erw. 3). Der Aberkennungsbeklagte kann im Aberkennungsprozess seinen Anspruch anders begründen als im Betreibungs- und Rechtsöffnungsverfahren; er kann sich auch auf eine erst nach dem Zahlungsbefehl erfolgte Abtretung berufen (Erw. 4). édit; Agricole; Crédit; Misteli; Bürgschaft; Zahlung; Forderung; Bürge; Hiltmann; Gläubiger; Beklagten; Bürgschaftsverpflichtung; Abtretung; Handels; Bürgen; Solidarbürge; Solidarbürgen; Weisskredit; Aberkennung; Darlehen; Handelsgericht; Hauptschuld; Borruat; Betrag; Schuld; Rechte; Darlehensforderung; Mistelis

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2013