LwG Art. 166 - Im Allgemeinen

Einleitung zur Rechtsnorm LwG:



Das schweizerische Landwirtschaftsgesetz regelt die landwirtschaftliche Produktion und Förderung in der Schweiz, legt Grundsätze für nachhaltige Landwirtschaft und Umweltschutz fest, schützt Tiere und Pflanzen, fördert die Qualität landwirtschaftlicher Produkte und sichert die Ernährungssicherheit. Es unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, fördert Innovationen und dient der Existenzsicherung von Bauernfamilien sowie dem Erhalt der Kulturlandschaft in der Schweiz.

Art. 166 LwG vom 2025

Art. 166 Landwirtschaftsgesetz (LwG) drucken

Art. 166 Rechtsschutz, Verwaltungsmassnahmen und Strafbestimmungen 1. Kapitel: Rechtsschutz Im Allgemeinen

1 Beim zuständigen Bundesamt kann Beschwerde erhoben werden gegen Verfügungen von Organisationen und Firmen nach Artikel 180. Gegen Entscheide von Rekursstellen von Zertifizierungs- oder Inspektionsstellen, denen die Kontrolle der nach den Artikeln 14 und 63 bezeichneten Produkte übertragen wurde, ist beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde zu erheben. (1)

2 Gegen Verfügungen der Bundesämter, der Departemente und letzter kantonaler Instanzen in Anwendung dieses Gesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen sowie des Abkommens vom 21. Juni 1999 (2) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden; ausgenommen sind kantonale Verfügungen über Strukturverbesserungen. (3)

2bis Bevor das Bundesverwaltungsgericht über Beschwerden entscheidet, welche die Einfuhr, die Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln betreffen, hört es die am vorinstanzlichen Verfahren beteiligten Beurteilungsstellen an. (4)

3 Das zuständige Bundesamt ist berechtigt, gegen Verfügungen der kantonalen Behörden in Anwendung dieses Gesetzes und seiner Ausführungserlasse sowie des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen die Rechtsmittel des kantonalen und des eidgenössischen Rechts zu ergreifen. (3)

4 Die kantonalen Behörden eröffnen ihre Verfügungen sofort und unentgeltlich dem zuständigen Bundesamt. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen.

(1) Zweiter Satz eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Juni 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 623; BBl 2020 3955).
(2) SR 0.916.026.81
(3) (5)
(4) Eingefügt durch Anhang Ziff. II 4 des Chemikaliengesetzes vom 15. Dez. 2000 (AS 2004 4763; BBl 2000 687). Fassung gemäss Anhang Ziff. 125 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197; BBl 2001 4202).
(5) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Juni 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 623; BBl 2020 3955).

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2005/192Entscheid Landwirtschaftlicher Produkteschutz, Verfahren, Art. 59bis Abs. 1 VRP (sGS 951.1), Art. 166 Abs. 2 LwG (SR 910.1), Art. 17 Abs. 1 lit. c GUB/GGA- Recht; Verordnung; GGA-Verordnung; GUB/GGA-Verordnung; Verwaltungsgericht; Rekurs; Quot; Lebensmittel; Rechtsmittel; Verfahren; Vorinstanz; Diriwächter; Försterkäse; Verfügung; Entscheid; Kanton; Rechtsmittelbelehrung; Hinweis; Rekurskommission; Verfahrens; Interprofession; Gesundheitsdepartement; Rechtsanwalt; Kantons; Gallen; Krümmenswil; Lebensmittelkontrolle; ürzt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 II 134 (2C_11/2010)Art. 16 Abs. 2 lit d, Art. 166 Abs. 1 und Art. 180 LwG; Art. 16 Abs. 1 und 3 und Art. 18 ff. GUB/GGA-Verordnung; Art. 1 ff. der Verordnung über die Kontrolle der GUB und GGA; Rechtsnatur (Privatrecht/öffentliches Recht) der Beziehungen zwischen der Interkantonalen Zertifizierungsstelle (IZS) und den von ihr kontrollierten Produzenten von "Gruyère AOC"; Rechtswege gegen eine Sanktion der IZS wegen Verletzung des Pflichtenhefts; Delegationsnorm für hoheitliche Befugnisse. Anwendbare Kriterien zur Festlegung, ob ein Rechtsstreit dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist (Zusammenfassung der Rechtsprechung; E. 4.1) und deren Prüfung im vorliegenden Fall: - die Kriterien der Interessentheorie (E. 4.2), der Funktionstheorie (E. 4.3) und der Subordinationstheorie (E. 4.4) erscheinen nicht entscheidend, insbesondere - soweit die beiden letzteren Kriterien betroffen sind - mit Blick auf die Natur der Tätigkeit (Zertifizierung) und auf das in der Schweiz eingeführte Akkreditierungssystem, welches aus sich selbst heraus keine Kompetenzübertragung der hoheitlichen Befugnisse aufgrund von Art. 35 AkkBV enthält (E. 4.6); - ist der Käse nicht zertifiziert, darf die Beschwerdeführerin ihn nicht unter der Bezeichnung "Gruyère" verkaufen. Sie würde somit eine sehr starke Beschränkung ihres Marktzugangs erleiden, wenn ihr die IZS (später) die Genehmigung aufgrund der fraglichen Streitpunkte entziehen würde. Weil eine solche Einschränkung auf dem öffentlichen Recht basiert, gilt das Gleiche für die ausgesprochene Sanktion (Anwendung der modalen Theorie; E. 4.5 und 4.6). Art. 180 LwG stellt eine genügende formell-gesetzliche Grundlage dar, um der IZS die Aufgabe zu übertragen, die Produzenten zu kontrollieren, deren Produkte zu zertifizieren und zu diesem Zweck die notwendigen Entscheidungen zu treffen, namentlich die beschwerdefähigen Sanktionen gemäss Art. 166 Abs. 1 LwG (E. 5). édé; écis; être; éditation; édéral; Accréditation; âche; égal; écision; ément; été; énomination; édité; OAccD; VAUTIER; EIGENMANN; églementation; Gruyère; édure; Organisme; Message; égale; érie; Manuel; étence; égée; érale; érêt; ôles; également

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3134/2023Direktzahlungen und Ökobeiträgeühren; Vorinstanz; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Recht; Kürzung; Pferde; Entscheid; Bundes; Erstinstanz; Direktzahlungen; Urteil; Verfahren; Einstreu; Verfügung; Basis; Kontrolle; Tiere; Fläche; Basisbeitrag; Pferdegruppe; Sachverhalt; Gehör; Punkt; Kontrollkosten; Berechnung
B-2249/2023Direktzahlungen und ÖkobeiträgeWitterung; Quot;; Tiere; Vorinstanz; Witterungs; Witterungsschutz; Verfügung; Kontrolle; Bundes; Recht; Entscheid; Gewässer; Erstinstanz; Schutz; Gewässers; Kürzung; Gewässerschutz; Zusammenhang; Schafe; Bundesverwaltungsgericht; TSchV; Tieren; Nässe; Vertrauen; Tierschutz; Direktzahlungen; Veterinärdienst