Codice penale svizzero (CPS) Art. 160

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPS:



Art. 160 CPS dal 2024

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Art. 160 Ricettazione

1. Chiunque acquista, riceve in dono o in pegno, occulta o aiuta ad alienare una cosa che sa o deve presumere ottenuta da un terzo mediante un reato contro il patrimonio, è punito con una pena detentiva sino a cinque anni o con una pena pecuniaria.Il ricettatore è punito con la pena comminata al reato preliminare, se questa è più mite.Ove il reato preliminare sia perseguibile solo a querela di parte, la ricettazione è punibile solo se la querela è stata sporta.2. Il colpevole è punito con una pena detentiva da sei mesi a dieci an-ni se fa mestiere della ricettazione. (1)

(1) Nuovo testo giusta il n. I 1 della LF del 17 dic. 2021 sull’armonizzazione delle pene, in vigore dal 1° lug. 2023 (RU 2023 259; FF 2018 2345).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 160 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210439Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Kokain; Sinne; Gramm; Geldstrafe; Freiheit; Freiheitsstrafe; Betäubungsmittel; Urteil; Berufung; Schweiz; Vorinstanz; Tagessätze; Staat; Verteidigung; Betäubungsmittelgesetz; BetmG; Anklage; Kunststofftasche; Gericht; Landes; Kantons; Staatsanwaltschaft; Tagessätzen; Vergehen; Landesverweis; Landesverweisung
ZHUE190107EinstellungBeschwerde; Hauptbeschuldigte; Beschwerdegegner; Hauptbeschuldigten; Ziffer; Untersuchung; Beschwerdegegners; Einstellung; Geldwäscher; Beweis; Tochter; Staatsanwaltschaft; Geldwäscherei; Über; Verfahren; Gelder; Gericht; Herkunft; Konto; Beweise; Urteil; Verbrechen; Vortat; Verfügung; Befragung; Aussagen; Entscheid
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.3 (AG.2020.233)Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen, Hehlerei, Hinderung einer Amtshandlung, mehrfache rechtswidrige Einreise, mehrfacher rechtswidriger Aufenthalt sowie mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BetäubungsmittelgesetzesBeschuldigte; Betäubungsmittel; Gericht; Akten; Urteil; Kokain; Recht; Beruf; Berufung; Beschuldigten; Schweiz; Geldstrafe; Freiheit; Betäubungsmittelgesetz; Freiheitsstrafe; Landes; Zumessung; Landesverweisung; Gerichts; Verfahren; Gramm; Basel; Verbrechen; Gericht; Verfahren; Hehlerei; Amtshandlung; Täter
BSSB.2017.42 (AG.2019.310)Hehlerei (BGer 6B_678/2019)Berufung; Berufungskläger; Gericht; Urteil; Phone; Verfahren; Hehler; Bundesgericht; Hehlerei; Gerichts; Appellationsgericht; Akten; Verkäufer; Geldstrafe; Vorinstanz; Berufungsbegründung; Verfahrens; Berufungsverfahren; Mobiltelefon; Phones; Parteien; Berufungsklägers; Täter; Staatsanwaltschaft; Appellationsgerichts; Busse; Tagessätze; üssen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 340 (6B_1178/2019)
Regeste
Art. 21 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (SIS-II-Verordnung) und der Verordnung (EU) 2018/1861; Voraussetzungen für die Ausschreibung von Einreiseverboten im Schengener Informationssystem (SIS). Art. 24 Abs. 2 Bst. a SIS-II-Verordnung setzt weder eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr voraus, noch verlangt die Bestimmung einen Schuldspruch wegen einer Straftat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist. Insoweit genügt, wenn der entsprechende Straftatbestand eine Freiheitsstrafe im Höchstmass von einem Jahr oder mehr vorsieht. Indes ist im Sinne einer kumulativen Voraussetzung stets zu prüfen, ob von der betroffenen Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht (Art. 24 Abs. 2 SIS-II-Verordnung). An die Annahme einer solchen Gefahr sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Nicht verlangt wird, dass das "individuelle Verhalten der betroffenen Person eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt" (E. 4.4-4.8).
Verordnung; SIS-II-Verordnung; Ausschreibung; Landes; Landesverweisung; Urteil; Einreise; Schengen; Gefahr; Sicherheit; Freiheit; Recht; Verurteilung; Freiheitsstrafe; Einreiseverbot; Person; Sinne; Schengener; Entscheid; Schweiz; Aufenthalt; Verfahren; Recht; Drittstaatsangehörige; Kantons; Verletzung; Schwere; Europäischen; ässig
133 IV 145 (6P.36/2007)Art. 20 StGB (Art. 13 aStGB); Einholung eines psychiatrischen Gutachtens. Posttraumatische Belastungs- und Anpassungsstörungen gehen nur selten mit Straftaten einher. Es ist kaum denkbar, dass sie zur Aufhebung der Einsichtsfähigkeit führen (E. 3.5). Die Diagnose derartiger Störungen wie auch der Umstand, dass dem Beschwerdeführer eine volle Invalidenrente zugesprochen worden ist, vermögen keine ernsthaften Zweifel an der Schuldfähigkeit zu begründen (E. 3.6). ähig; Zweifel; Basel; Belastungs; Zurechnungsfähigkeit; Anpassungsstörung; Urteil; Kantons; Basel-Stadt; Nichtigkeitsbeschwerde; Vorinstanz; Appellationsgericht; Gutachten; Schuldfähigkeit; Umstände; Belastungsstörung; Taten; Sachverständigen; Beeinträchtigung; Störung; Posttraumatische; Anpassungsstörungen; Taten; Störungen; Urteils; Gerichts; ührt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-3800/2017AsylwiderrufRecht; Flücht; Flüchtling; Beschwerdeführers; Flüchtlingseigenschaft; Türkei; Quot;; Vorinstanz; Asylwiderruf; Schweiz; Urteil; Aberkennung; Handlung; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Mutter; Widerhandlung; Staat; Interesse; Verfahren; Akten; Vergewaltigung; Busse; Handlungen; Massnahme; Recht
D-2110/2019Asyl und Wegweisung (verkürzte Beschwerdefrist)Wegweisung; Heimat; Recht; Algerien; Gesuch; Verfahren; Beschwerde; Verfügung; Entscheid; Gewährung; Verfahrens; Probleme; Vater; Vollzug; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Flüchtlingseigenschaft; Wegweisungsvollzug; Vorbringen; Person; Rechtsvertreterin; Anhörung; Behandlung; Beschwerdeführers; Feststellung; Erwägung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2020.9Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Gericht; Hehler; Appenzell; Ausserrhoden; Kantons; StA/BS; Staatsanwalt; Gerichtsstand; Bestell; Basel-Stadt; Einvernahme; Vortat; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Vortäter; Beschwerdekammer; Mobiltelefon; Gerichtsstands; Bestellung; Bestellungen; Geräte; Mobiltelefone; Zuständigkeit; Bundesstrafgericht; Hehlerei; Erwägung; Abnehmer; Bundesstrafgerichts
BG.2018.17Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Kantons; Täter; Bande; Verfahrensakten; Gesuch; Diebstahl; Ordner; Behörden; Verfolgung; Delikt; Bundesstrafgericht; Täterschaft; Taten; Gesuchs; Gerichtsstand; Sinne; Oberstaatsanwaltschaft; Generalstaatsanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Ortes; Beschuldigte; Delikte; Beschwerdekammer; Parteien; Beurteilung; Akten; Verfolgungshandlungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WeissenbergerBasler Kommentar zum StGB2019
Cramer, Schweizer, Trechsel, Pieth, WeissenbergerPraxis, 3. Auflage, Zürich2018