LDIP Art. 160 -

Einleitung zur Rechtsnorm LDIP:



Art. 160 LDIP dal 2025

Art. 160 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 160 Succursali in Svizzera di
società straniere

1 Una società con sede all’estero può avere una succursale in Svizzera. Tale succursale è regolata dal diritto svizzero.

2 Il potere di rappresentanza della succursale è regolato dal diritto svizzero. Almeno una persona con potere di rappresentanza dev’essere domiciliata in Svizzera ed iscritta nel registro svizzero di commercio.

3 Il Consiglio federale disciplina i particolari inerenti all’obbligo d’iscrizione nel registro di commercio.


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Art. 160 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190208OrganisationsmangelZweigniederlassung; Beklagten; Kantons; Organisation; Schweiz; Handelsregister; Handelsgericht; Einzelgericht; Gerichtsschreiberin; Adrienne; Hennemann; Urteil; Handelsregisteramt; Organisationsmangel; Einzelrichter; Frist; Streitwert; Schweizerischen; Bundesgericht; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:; Oberrichter; Stephan; Mazan; Sachen; Limited; Rechtsbegehren:; Mängeln; Gesuchsgegnerin; Massnahmen
ZHHE190087OrganisationsmangelZweigniederlassung; Beklagten; Kantons; Organisation; Handelsregister; Handelsgericht; Einzelgericht; Gerichtsschreiber; Leonard; Suter; Urteil; Handelsregisteramt; Organisationsmangel; Einzelrichter; Schweiz; Frist; Streitwert; Bundesgericht; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:; Oberrichter; Johann; Zürcher; Sachen; Rechtsbegehren:; Mängeln; Gesuchsgegnerin; Massnahmen; Entschädigungsfolge; Erwägung:
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 00 131Art. 51 DBG; § 7 StG. Beschränkte Steuerpflicht eines ausländischen Unternehmens mit einer Zweigniederlassung in der Schweiz. Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien. Auslegung des Begriffs der «Betriebsstätte».

Betrieb; Betriebsstätte; Zweigniederlassung; Schweiz; Unternehmen; Geschäftseinrichtung; Steuerpflicht; Abkommen; Unternehmens; Firma; Person; Definition; Handelsregister; Staat; Höhn; Vertragsstaat; Recht; Einrichtungen; Kanton; Betriebsstättebegriff; Zweigniederlassungen; Betreuung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 281Art. 8a SchKG, Art. 160 ZPO; Recht des Nichtgläubigers auf Einsicht in die Konkursakten. Der Umstand, dass die Konkursmasse einen Zivilprozess gegen einen Nichtgläubiger erhoben hat, vermag das für die Akteneinsicht gemäss Art. 8a SchKG erforderliche Interesse nicht zu begründen (E. 3). Konkurs; Einsicht; SchKG; Konkursakten; Konkursmasse; Recht; Zivilprozess; Interesse; Einsichtsrecht; Gesuch; Aufsichtsbehörde; Betreibung; Betreibungs; Gesuchsteller; Edition; Urteil; Akten; Person; BlSchK; Konkursgläubiger; Konkursverwalter; Vorinstanz; Rechtsprechung; Konkursverwaltung; Verantwortlichkeit
124 III 83Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Positiver Kompetenzkonflikt zwischen einem ausländischen staatlichen Gericht und einem Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz (Art. 25 lit. a IPRG; Art. II NYÜ). Das Urteil eines ausländischen staatlichen Gerichts, das die Streitsache trotz Vorliegens einer Schiedsklausel, die den Anforderungen von Art. II NYÜ genügt, an die Hand genommen hat, ist in der Schweiz mangels indirekter Zuständigkeit gemäss Art. 25 lit. a IPRG nicht anerkennungsfähig (E. 5). Schiedsgericht; Entscheid; Gericht; Schweiz; Verfahren; Zuständigkeit; Recht; Schiedsgerichts; Urteil; Beschwerdeführerinnen; Gerichte; Parteien; Cedimin; Rechtshängigkeit; Entscheidung; Streitsache; Schiedsklausel; Klage; Obergericht; Gesellschaft; Privatrecht; Verhältnis; Urteils

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar Internationales Privatrecht2013
Frank Vischer, Daniel GirsbergerZürcher Art.1602004