IPRG Art. 160 -

Einleitung zur Rechtsnorm IPRG:



Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regeln für die Anwendung des Rechts in internationalen Rechtsfällen festlegt. Es regelt, welches Recht in Fällen mit Verbindungen zu mehreren Ländern anzuwenden ist, bestimmt die Zuständigkeit von Gerichten und regelt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das IPRG trägt zur Rechtssicherheit und internationalen Zusammenarbeit in Rechtsangelegenheiten bei.

Art. 160 IPRG vom 2025

Art. 160 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 160 Zweigniederlassung ausländischer Gesellschaften in der Schweiz

1 Eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland kann in der Schweiz eine Zweigniederlassung haben. Diese untersteht schweizerischem Recht.

2 Die Vertretungsmacht einer solchen Zweigniederlassung richtet sich nach schweizerischem Recht. Mindestens eine zur Vertretung befugte Person muss in der Schweiz Wohnsitz haben und im Handelsregister eingetragen sein.

3 Der Bundesrat erlässt die näheren Vorschriften über die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister.


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Art. 160 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190208OrganisationsmangelZweigniederlassung; Beklagten; Kantons; Organisation; Schweiz; Handelsregister; Handelsgericht; Einzelgericht; Gerichtsschreiberin; Adrienne; Hennemann; Urteil; Handelsregisteramt; Organisationsmangel; Einzelrichter; Frist; Streitwert; Schweizerischen; Bundesgericht; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:; Oberrichter; Stephan; Mazan; Sachen; Limited; Rechtsbegehren:; Mängeln; Gesuchsgegnerin; Massnahmen
ZHHE190087OrganisationsmangelZweigniederlassung; Beklagten; Kantons; Organisation; Handelsregister; Handelsgericht; Einzelgericht; Gerichtsschreiber; Leonard; Suter; Urteil; Handelsregisteramt; Organisationsmangel; Einzelrichter; Schweiz; Frist; Streitwert; Bundesgericht; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:; Oberrichter; Johann; Zürcher; Sachen; Rechtsbegehren:; Mängeln; Gesuchsgegnerin; Massnahmen; Entschädigungsfolge; Erwägung:
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 00 131Art. 51 DBG; § 7 StG. Beschränkte Steuerpflicht eines ausländischen Unternehmens mit einer Zweigniederlassung in der Schweiz. Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien. Auslegung des Begriffs der «Betriebsstätte».

Betrieb; Betriebsstätte; Zweigniederlassung; Schweiz; Unternehmen; Geschäftseinrichtung; Steuerpflicht; Abkommen; Unternehmens; Firma; Person; Definition; Handelsregister; Staat; Höhn; Vertragsstaat; Recht; Einrichtungen; Kanton; Betriebsstättebegriff; Zweigniederlassungen; Betreuung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 281Art. 8a SchKG, Art. 160 ZPO; Recht des Nichtgläubigers auf Einsicht in die Konkursakten. Der Umstand, dass die Konkursmasse einen Zivilprozess gegen einen Nichtgläubiger erhoben hat, vermag das für die Akteneinsicht gemäss Art. 8a SchKG erforderliche Interesse nicht zu begründen (E. 3). Konkurs; Einsicht; SchKG; Konkursakten; Konkursmasse; Recht; Zivilprozess; Interesse; Einsichtsrecht; Gesuch; Aufsichtsbehörde; Betreibung; Betreibungs; Gesuchsteller; Edition; Urteil; Akten; Person; BlSchK; Konkursgläubiger; Konkursverwalter; Vorinstanz; Rechtsprechung; Konkursverwaltung; Verantwortlichkeit
124 III 83Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Positiver Kompetenzkonflikt zwischen einem ausländischen staatlichen Gericht und einem Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz (Art. 25 lit. a IPRG; Art. II NYÜ). Das Urteil eines ausländischen staatlichen Gerichts, das die Streitsache trotz Vorliegens einer Schiedsklausel, die den Anforderungen von Art. II NYÜ genügt, an die Hand genommen hat, ist in der Schweiz mangels indirekter Zuständigkeit gemäss Art. 25 lit. a IPRG nicht anerkennungsfähig (E. 5). Schiedsgericht; Entscheid; Gericht; Schweiz; Verfahren; Zuständigkeit; Recht; Schiedsgerichts; Urteil; Beschwerdeführerinnen; Gerichte; Parteien; Cedimin; Rechtshängigkeit; Entscheidung; Streitsache; Schiedsklausel; Klage; Obergericht; Gesellschaft; Privatrecht; Verhältnis; Urteils

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar Internationales Privatrecht2013
Frank Vischer, Daniel GirsbergerZürcher Art.1602004