SG | B 2012/229 | Urteil Politische Rechte, Einheitsinitiative, Art. 43 f. und 65 lit. l KV (sGS 111.1).Die Einheitsinitiative, welche vom Kanton St. Gallen fordert, sich für ein bundesweites Verbot gewisser Tierprodukte einzusetzen, ist - wegen fehlender Durchführbarkeit (Art. 44 Abs. 2 lit. b KV) - unzulässig. Mit einer Einheitsinitiative kann ein Rechtsetzungsauftrag an den Kantonsrat erteilt (Art. 43 Abs. 1 KV), nicht jedoch eine Standesinitiative verlangt werden, denn dazu ist gemäss Art. 65 lit. l KV ausschliesslich der Kantonsrat befugt (Verwaltungsgericht, B 2012/229). | Kanton; Initiativbegehren; Recht; Einheit; Regierung; Initiative; Kantons; Einheitsinitiative; Initiativbegehrens; Quot; Gallen; Konsum; Schweiz; Standesinitiative; Rechtsetzung; Handel; Verfassung; Initiativkomitee; Produktion; Lebensmittel; Kantonsrat; Rechtsetzungsauftrag; Entscheid; Regierungsrat; Vorinstanz; Verbot; Zulässigkeit; Verwaltungsgericht |
SG | B 2008/82 | Urteil Bau- und Planungsrecht, Baugesuch für Abbruch und Wiederaufbau eines Hausteils in der Landwirtschaftszone Art. 24c und 24d RPG (SR 700), Art. 130 Abs. 2 BauG (sGS 731.1). Voraussetzungen, unter denen diese Vorschrift anwendbar ist. Ohne Belang ist, ob das Gebäude vor langer Zeit nicht nur für landwirtschaftliche, sondern auch für andere gewerbliche Zwecke errichtet worden ist. Der Abbruch des zur Diskussion stehenden Hausteils stellt einen Eingriff in die bauliche Grundstruktur des Gebäudes dar. Der Rückbau des Hausteils ist aber nicht geeignet, das Erscheinungsbild der Liegenschaft und ihrer Umgebung ungünstig zu beeinflussen (Verwaltungsgericht, B 2008/82). | Gebäude; Quot; Hausteil; Recht; Gebäudes; Baute; Vorinstanz; Interesse; Wohnhaus; Abbruch; Landschaft; Hausteils; Entscheid; Wiederaufbau; Hinweis; Bundes; Liegenschaft; Verwaltungsgericht; Baubewilligung; Objekt; Assek-; Zustand; Substanz; Zusammenhang; Natur |