Zivilgesetzbuch (ZGB)

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 16 ZGB vom 2024

Art. 16 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 16 d. Urteilsfähigkeit (1)

Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

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Art. 16 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230147Betreibung Nr. ...Gericht; Vorinstanz; Verfahren; Entscheid; Recht; Betreibung; Gerichtsschreiber; Verfahrens; Gerichtsschreiberin; Betreibungs; Stockwerkeigentümer; Akten; Rückweisung; Rechtsanwalt; Betreibungsamt; Rüge; Unterschrift; Spruchkörper; Vollmacht; Nichtigkeit; Urteil; SchKG; Mitwirkung; Spruchkörpers; Anspruch; Sinne
ZHPA230026Fürsorgerische Unterbringung / ZwangsmedikationBehandlung; Beschwerdeführers; Unterbringung; Gutachter; Person; Zwang; Klinik; Behandlungs; Massnahme; Zwangsmedikation; Vorinstanz; Zustand; Medikation; Akten; Behandlungsplan; Nebenwirkungen; EISER/ETZENSBERGER; Massnahmen; Schutz; Sinne; Entlassung; Störung; Betreuung; Recht; Gutachters
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150008Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Gesuchsteller; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Rechtsbeistand; Kanton; Gericht; Verfahren; Obergericht; Stadt; Rechtsbeistandes; Person; Klage; Obergerichts; Rechtsbegehren; Frist; Zeitpunkt; Kantons; Urteil; Feststellung; Bestellung; Beurteilung; Mittellosigkeit; Emmel; Kommentar; Zivilprozessordnung; Auflage
SOVSBES.2022.64-ähig; Handlungsfähigkeit; Assistenz; Person; Assistenzbeitrag; IV-Nr; Urteil; IV-Stelle; Anspruch; Vertretung; Solothurn; Verfügung; Invalidenversicherung; Kantons; Beistand; Vertretungsbeistandschaft; Versicherungsgericht; Sinne; Beistands; Entscheid; Urteils; Entschädigung; Personen; Hilfe; Haushalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 21 (5A_568/2020)
Regeste
Art. 159 Abs. 3 und Art. 163 ZGB ; Art. 59 und 147 ZPO . Folgen der Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten. Begriff der Prozesshandlung und Folgen der versäumten Prozesshandlung ( Art. 147 Abs. 1 und 2 ZPO ). Grundsätze für die Annahme ungeschriebener Prozessvoraussetzungen. Die Bezahlung des eherechtlichen Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten stellt keine Prozessvoraussetzung dar (E. 3.1-3.3).
Prozesskosten; Prozesskostenvorschuss; Scheidung; Prozesskostenvorschusses; Ehegatte; Prozessvoraussetzung; Ehegatten; Recht; Gericht; Bezirksgericht; Vorschuss; Betreibung; Leistung; Schweizerische; Scheidungsverfahren; Bezahlung; Klage; Nichteintreten; Säumnis; SchKG; Sachgericht; Prozesshandlung; Prozessvoraussetzungen; Verfügung; Obergericht; Pflicht; Zahlung; Grundlage; Zivilprozessordnung; Verfahren
147 III 301 (5A_800/2019)
Regeste
 a Art. 58 Abs. 1, Art. 271 lit. a, Art. 277 Abs. 1 und Art. 296 Abs. 1 und 3 ZPO ; Auswirkung der Prozessmaximen für den Kindesunterhalt auf den (nach-)ehelichen Unterhalt. Die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkennnisse können für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht einfach ausgeblendet werden (E. 2).
Unterhalt; Methode; Kantonsgericht; Kindes; Untersuchungsmaxime; Erwerbstätigkeit; Kindesunterhalt; Ehegatte; Urteil; Entscheid; Bereich; Willkür; Betreuung; Unterhaltes; Unterhaltsbeiträge; Betreuungsunterhalt; Ehegatten; Haushalt; Haushaltes; Ehefrau; Barunterhalt; Erwägungen; Methoden; Verhältnisse; -konkrete; Trennung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2698/2013Freiwillige VersicherungSchweiz; Wohnsitz; Versicherung; Eltern; B-act; Person; Vorinstanz; Recht; Aufenthalt; Frankreich; Ausland; Beilage; Schweizer; Beschwerdeführers; AHV/IV; Hinweis; Einsprache; Sozialversicherung; Quot;; Personen; Verwaltung
C-1481/2013nach Auflösung der FamiliengemeinschaftBeschwerdebeilage; Aufenthalt; Bundes; Ehefrau; Aufenthalts; Sozialhilfe; Urteil; Aufenthaltsbewilligung; Schweiz; Integration; Beweis; Zustimmung; Verlängerung; Vorinstanz; Ehegatten; Trennung; Recht; Hinweis; Bundesverwaltungsgericht; Probleme; Wiedereingliederung; Verfügung; Sachverhalt; Hinweisen; Stadt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2019.11Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten (Art. 425 StPO)Apos;; Gesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Verfahrens; Verfahrenskosten; Urteil; Bundes; Kammer; Raten; Erlass; Situation; Gericht; Kinder; Bundesanwaltschaft; Ratenzahlung; Gesuchstellers; Entscheid; Ergänzungsleistung; Eingabe; Zentrale; Inkassostelle; Ergänzungsleistungen; Vollzug; Urteils; Bundesstrafgericht; Ehefrau; Familie; Dispositiv
SK.2015.23Tätigkeit als Investmentgesellschaft mit festem Kapital ohne Bewilligung (Art. 148 Abs. 1 lit. a aKAG)Beschuldigte; Verwaltung; Apos;; Verwaltungsrat; Beschuldigten; Gesellschaft; Geschäft; Verfahren; FINMA; Recht; Bewilligung; Verwaltungsrats; SICAF; VStrR; Schweiz; Ehemann; Einkommen; Finanz; Börse; London; Verfahrens; Verfügung; Verfahren; Kapital; Geldstrafe; Täter; Gericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
FankhauserBasler 7. Auflage 2022
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