Art. 15b LCStr dal 2024
Art. 15b Licenza di condurre definitiva (1)
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2 Allo scadere del periodo di prova, ai titolari di licenze di condurre in prova è rilasciata la licenza di condurre definitiva se hanno frequentato i corsi di perfezionamento prescritti.
(1) Introdotto dal n. I della LF del 15 giu. 2012, in vigore dal 1° gen. 2013 (RU 2012 6291; FF 2010 7455).Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 15b Legge federale sulla circolazione stradale (SVG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB160109 | Mehrfaches Fahren ohne Berechtigung etc. | Beschuldigt; Beschuldigte; Beschuldigten; Führerausweis; Recht; Fahrzeug; Berufung; Vorinstanz; Sinne; Strasse; Gericht; Verteidigung; Probe; Ausweis; Urteil; Verteidiger; Strassen; Schlagstock; Drittel; Führerausweises; Geldstrafe; Strassenverkehrsamt; Fahre; Staatsanwalt; Verbindung; Motorfahrzeug; Ausführungen |
LU | 4O 17 1 | Der codierte Vermerk auf dem Führerausweis allein vermag nicht die Geltung einer Auflage herbeizuführen, die nach objektiven Gesichtspunkten nicht notwendig ist, um die Fahreignung einer Person zu gewährleisten. | Auflage; Auflagen; Führerausweis; Beschränkungen; Person; Revisionsklägerin; Führerausweise; Fahreignung; Polizei; Strassenverkehr; Verhältnismässigkeit; Befehl; Verfahren; Geltung; Personen; Massnahme; Personenwagen; Kontrolle; Brille; Kontaktlinsen; Sehhilfe; Staatsanwaltschaft; Behörde; Busse; Kantons; Kategorie; Eintrag |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2018.70 | Führerausweisentzug / Sperrfrist | Führerausweis; Probe; Führerausweises; Sperrfrist; Schweiz; Strassen; Strassenverkehr; Wohnsitz; Recht; Beschwerde; Verwaltungsgericht; Motorfahrzeug; Entscheid; Verfügung; Zeitpunkt; Wohnsitznahme; Strassenverkehrsamt; Kantons; Weiterbildungskurse; Datum; Vorinstanz; Umschreibung; Strassenverkehrsgesetz; Besitz |
SG | IV-2015/212 | Entscheid Art. 16c Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. c, Art. 32 Abs. 2 SVG (SR 741.01), Art. 4a Abs. 1 lit. d VRV (SR 741.11). Der Rekurrent überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h (Autobahn) um 47 km/h. Der Entzug des später aufgrund einer weiteren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften annullierten Führerausweises auf Probe hat zu einer Mindestentzugsdauer gemäss den gesetzlichen Kaskadenfolgen geführt, weil sich die neuerliche Widerhandlung während der fünfjährigen Rückfallfrist zugetragen hat. Daran ändert nichts, dass sich der Rekurrent während der Probezeit des zweiten Führerausweises auf Probe keine Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften hat zu Schulden kommen lassen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. September 2018, IV-2015/212). | Führerausweis; Probe; Rekurrent; Widerhandlung; Entzug; Rekurrenten; Verkehrs; Ausweis; Führerausweises; Probezeit; Recht; Verfügung; Bundesgericht; Vorinstanz; Ausweise; Entzugs; Entscheid; Strassenverkehrs; Autobahn; Rekurs; Entzugsdauer; Führerausweisen; Kaskade; Staat; Führerausweisentzug; Höchstgeschwindigkeit; Verkehrsregeln; Widerhandlungen; Mindestentzugsdauer |
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