Art. 15b LCR de 2024
Art. 15b Permis de conduire définitif (1)
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2 Après la période d’essai, le permis de conduire définitif est délivré au titulaire du permis de conduire l’essai s’il a suivi la formation complémentaire prescrite.
(1) Introduit par le ch. I de la LF du 15 juin 2012, en vigueur depuis le 1er janv. 2013 (RO 2012 6291; FF 2010 7703).Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 15b Loi fédérale sur la circulation routière (SVG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB160109 | Mehrfaches Fahren ohne Berechtigung etc. | Beschuldigt; Beschuldigte; Beschuldigten; Führerausweis; Recht; Fahrzeug; Berufung; Vorinstanz; Sinne; Strasse; Gericht; Verteidigung; Probe; Ausweis; Urteil; Verteidiger; Strassen; Schlagstock; Drittel; Führerausweises; Geldstrafe; Strassenverkehrsamt; Fahre; Staatsanwalt; Verbindung; Motorfahrzeug; Ausführungen |
LU | 4O 17 1 | Der codierte Vermerk auf dem Führerausweis allein vermag nicht die Geltung einer Auflage herbeizuführen, die nach objektiven Gesichtspunkten nicht notwendig ist, um die Fahreignung einer Person zu gewährleisten. | Auflage; Auflagen; Führerausweis; Beschränkungen; Person; Revisionsklägerin; Führerausweise; Fahreignung; Polizei; Strassenverkehr; Verhältnismässigkeit; Befehl; Verfahren; Geltung; Personen; Massnahme; Personenwagen; Kontrolle; Brille; Kontaktlinsen; Sehhilfe; Staatsanwaltschaft; Behörde; Busse; Kantons; Kategorie; Eintrag |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2018.70 | Führerausweisentzug / Sperrfrist | Führerausweis; Probe; Führerausweises; Sperrfrist; Schweiz; Strassen; Strassenverkehr; Wohnsitz; Recht; Beschwerde; Verwaltungsgericht; Motorfahrzeug; Entscheid; Verfügung; Zeitpunkt; Wohnsitznahme; Strassenverkehrsamt; Kantons; Weiterbildungskurse; Datum; Vorinstanz; Umschreibung; Strassenverkehrsgesetz; Besitz |
SG | IV-2015/212 | Entscheid Art. 16c Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. c, Art. 32 Abs. 2 SVG (SR 741.01), Art. 4a Abs. 1 lit. d VRV (SR 741.11). Der Rekurrent überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h (Autobahn) um 47 km/h. Der Entzug des später aufgrund einer weiteren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften annullierten Führerausweises auf Probe hat zu einer Mindestentzugsdauer gemäss den gesetzlichen Kaskadenfolgen geführt, weil sich die neuerliche Widerhandlung während der fünfjährigen Rückfallfrist zugetragen hat. Daran ändert nichts, dass sich der Rekurrent während der Probezeit des zweiten Führerausweises auf Probe keine Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften hat zu Schulden kommen lassen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. September 2018, IV-2015/212). | Führerausweis; Probe; Rekurrent; Widerhandlung; Entzug; Rekurrenten; Verkehrs; Ausweis; Führerausweises; Probezeit; Recht; Verfügung; Bundesgericht; Vorinstanz; Ausweise; Entzugs; Entscheid; Strassenverkehrs; Autobahn; Rekurs; Entzugsdauer; Führerausweisen; Kaskade; Staat; Führerausweisentzug; Höchstgeschwindigkeit; Verkehrsregeln; Widerhandlungen; Mindestentzugsdauer |
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