Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) Art. 156

Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 156 DBG vom 2025

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Art. 156 Verfahren Sicherung der Inventaraufnahme

1 Die Erben und die Personen, die das Nachlassvermögen verwalten oder verwahren, dürfen über dieses vor Aufnahme des Inventars nur mit Zustimmung der Inventarbehörde verfügen.

2 Zur Sicherung des Inventars kann die Inventarbehörde die sofortige Siegelung vornehmen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR.2015.00013Rechtmittel gegen eine Verfügungssperre im (Steuer-)InventarverfahrenVerfügung; Verfügungssperre; Rekurs; Rechtsmittel; Verwaltungsgericht; Kammer; Siegelung; Meuter; Gemeinde; Kantons; Rekurrent; Finanzdirektion; Steuergesetz; Bundessteuer; Verfahren; Ulrich; Rechtsmittelbelehrung; Gerichtskosten; Bundesgericht; Abteilung; Beschluss; Verwaltungsrichterin; Steueramt; Erben; Willensvollstrecker; öffnete
GLOG.2022.00011-Willensvollstrecker; Kanton; Aufsicht; Kantons; Kantonsgerichts; Beschwerde; Erbschaft; Recht; Kantonsgerichtspräsident; Vorinstanz; Verfahren; Liegenschaft; Pflicht; Gericht; Beschwerdeführer; Tessin; Glarus; Beschwerdeführers; Urteil; Entscheid; Obergericht; Steuerverwaltung; Kantonsgerichtspräsidenten; Ausstand; Anordnung; Verfügung; Erblasser; Erbin; Einreichung
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