Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 154 OR vom 2025

Art. 154 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 154 Auflösende Bedingung

1 Ein Vertrag, dessen Auflösung vom Eintritte einer Bedingung abhängig gemacht worden ist, verliert seine Wirksamkeit mit dem Zeitpunkte, wo die Bedingung in Erfüllung geht.

2 Eine Rückwirkung findet in der Regel nicht statt.


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Art. 154 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG230012Forderung / Einseitige Vertragsänderung (Rückweisung)Berufung; Berufungsklägerin; Vertrag; Mietvertrag; Wohnung; Vermieter; Berufungsbeklagte; Miete; Mieter; Vertragsänderung; Recht; Daten; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Kündigung; Person; Partei; Vermieterin; Verhältnis; Personen; Einkommen; Untervermietung; Verfahren; Wohnsitz; Mietzins; Mietpartei; Mietvertrags
ZHNG230011Forderung / Einseitige Vertragsänderung (Rückweisung)Berufung; Berufungsklägerin; Mietvertrag; Vertrag; Vermieter; Miete; Mieter; Berufungsbeklagte; Recht; Wohnung; Person; Vertragsänderung; Beklagten; Kündigung; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Personen; Daten; Parteien; Gebrauch; Vermieterin; Mietvertrags; Verhältnis; Mietzins; Einkommen; Mietobjekt; Verhältnisse
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 III 369 (4A_106/2010)Art. 731b OR; Mängel in der Organisation der Aktiengesellschaft. Kurze Darstellung des Inhalts und der Tragweite des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Art. 731b OR (E. 2 und 11.4).
WATTER/WIESER; LORANDI; Organisation; Emanazione; Corte; Ufficio; Registro; Commercio; Pretura; Tribunale; Appello; Codice; Applicazione; Messaggio; PETER/CAVADINI; FRANCO; Avvenuto; Organisationsmängel; Altro; Urteilskopf; Estratto; Regeste; Mängel; Aktiengesellschaft; Kurze; Darstellung; Inhalts; Tragweite; Erwägungen; Conformemente
126 V 303Art. 2 Abs. 2 BVG; Art. 1 Abs. 1 lit. b BVV 2; Art. 154 Abs. 1 OR: Unterstellung unter das Versicherungsobligatorium. Auf unbefristete Dauer beschäftigte Arbeitnehmer sind der obligatorischen Versicherung unterstellt. Ein Saisonnier mit einem eine auflösende Bedingung im Sinne von Art. 154 OR enthaltenden Arbeitsvertrag ist der obligatorischen Versicherung unterstellt, da eine solche Vereinbarung keinen auf eine bestimmte Dauer geschlossenen Vertrag begründet. était; été; Assurance; érieur; Année; érieure; éterminée; Fondation; étive; écembre; être; Autorité; Accident; Employeur; Berne; énéfice; étente; Invalidité; Institution; Ticino; Arbeitsvertrag; Suisse; évoyance; émoin; Existence; Versicherung; Autorisation; éterminant; éponse; Office

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.115, RP.2021.32Apos;; Filter; Apos;estradizione; Entscheide; Tribunal; Tribunale; BStGer; Italia; Apos;art; Corte; Lapos;; Apos;assistenza; CEEstr; Germania; Svizzera; Parte; Apos;Italia; Apos;UFG; Repubblica; Apos;Unione; Apos;ufficio; Schengen; Apos;autorità; AIMP;; Convenzione; CEEstr;; Protocollo; CELEX

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Sutter, Franz Hasenböhler, Thomas Sutter-Somm, Sutter-Somm, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2016
Thomas Sutter, Franz Hasenböhler, Thomas Sutter-Somm, Sutter-Somm, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2016