Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 153 DBG vom 2025

Art. 153 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 153 Verfahren

1 Die Einleitung eines Nachsteuerverfahrens wird dem Steuerpflichtigen schriftlich mitgeteilt.

1bis Wenn bei Einleitung des Verfahrens ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung weder eingeleitet wird, noch hängig ist, noch von vornherein ausgeschlossen werden kann, wird die steuerpflichtige Person auf die Möglichkeit der späteren Einleitung eines solchen Strafverfahrens aufmerksam gemacht. (1)

2 Das Verfahren, das beim Tod des Steuerpflichtigen noch nicht eingeleitet oder noch nicht abgeschlossen ist, wird gegenüber den Erben eingeleitet oder fortgesetzt.

3 Im Übrigen sind die Vorschriften über die Verfahrensgrundsätze, das Veranlagungs- und das Beschwerdeverfahren sinngemäss anwendbar.

(1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 20. Dez. 2006 über Änderungen des Nachsteuerverfahrens und des Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der direkten Steuern, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 2973; BBl 2006 4021 4039).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 153 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2018.26Nachsteuern Steuerperioden 2006 und 2007Rekurrent; Steuer; Rekurrenten; Einkauf; Veranlagung; Vorsorge; Steuerverfahren; Recht; Bezug; Praxis; Einkäufe; Kapitalbezug; Bundes; Abzug; Einsprache; Einkaufs; Steuerjahr; Vorsorgeeinrichtung; Rekurs; Betrag; Steuerpraxis; Steuerverfahrens; Solothurn
SOSGSTA.2016.50Nachsteuern und Hinterziehung Steuerperioden 2006-2010Steuer; Steuer; Steueramt; Rekurrenten; Ermessen; Ermessens; Erwerb; Busse; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Verzugszins; Steuern; Einsprache; Veranlagung; Steuerperiode; Staat; Steuerperioden; Verzugszinsen; Ermessensveranlagung; Steuerpflichtigen; Staats; Verfahren; Bussen; Erfolgsrechnung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR.2009.00006Quellenbesteuerung / Besteuerung zum Verheiratetentarif:Steuer; Steuer; Pflichtige; Steueramt; Bundessteuer; Steuerpflicht; Steuerverfahren; Wohnsitz; Aufenthalt; Veranlagung; Steuererklärung; Steuerpflichtigen; Kanton; Verheiratetentarif; Schweiz; Arbeit; Pflichtigen; Busse; Steuerbehörde; Person; Verwaltungsgericht; Einsprache; Rekurs; Quelle
ZHSR.2009.00008Geltendmachung von steuermindernden Tatsachen im NachsteuerverfahrenSteuer; Steuer; Pflicht; Pflichtigen; Steueramt; Veranlagung; Steuerperiode; Bundessteuer; Lohnausweise; Kassabuch; Zweifel; Steuerperioden; Tatsachen; Steuerbehörde; Erwerbstätigkeit; Mitarbeiter; Steuerverfahren; Verfahren; Verwaltungsgericht; Kammer; Martin; Busse; Berechnung; Mitarbeiterbeteiligung; Steuerpflichtigen
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Felix Richner, Marti Hand zum DBG2023
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