CC Art. 150 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Der Art. 150 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2024 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
106 II 117Scheidungsprozess, Berufung ans Bundesgericht. Die Berufung, mit der einzig bezweckt wird, einem Scheidungsurteil einen anderen Scheidungsgrund zugrundezulegen, ist nicht zulässig. Das gilt auch für den Scheidungsgrund des Ehebruchs (Änderung der Rechtsprechung). Scheidung; Berufung; Trennung; Ehebruch; Scheidungsgr; Ehebruchs; Urteil; Recht; Ehegatte; Urteils; BÜHLER; HINDERLING; Ehegatten; Stellung; Bundesgericht; Parteien; HÄGI; Rechtsprechung; Antrag; Begründung; Feststellung; Fällen; Eheverbot; Scheidungsurteil; Nebenfolgen; Interesse; Urteilsdispositiv; Einleitung