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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 15 2. Abschnitt: Strafverfolgungsbehörden Polizei
1 Die Tätigkeit der Polizei von Bund, Kantonen und Gemeinden im Rahmen der Strafverfolgung richtet sich nach diesem Gesetz.
2 Die Polizei ermittelt Straftaten aus eigenem Antrieb, auf Anzeige von Privaten und Behörden sowie im Auftrag der Staatsanwaltschaft; dabei untersteht sie der Aufsicht und den Weisungen der Staatsanwaltschaft.
3 Ist ein Straffall bei einem Gericht hängig, so kann dieses der Polizei Weisungen und Aufträge erteilen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230463 | Rechtswidriger Aufenthalt und Widerruf | Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Vorinstanz; Person; Kantons; Berufung; Freiheitsstrafe; Verteidigung; Staatsanwalt; Polizei; Obergericht; Staatsanwaltschaft; Personen; Aufenthalt; Entscheid; Gericht; Kontrolle; Schweiz; Winterthur; Sinne; Zusatzstrafe; Recht; Personenkontrolle; Anhaltung; Winterthur/Unterland; Aufenthalts; Probezeit; Obergerichts |
ZH | SB220115 | Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz und Widerruf | Beschuldigte; Polizei; Durchsuchung; Beschuldigten; Freiheitsstrafe; Sinne; Staatsanwaltschaft; Mobiltelefon; Eingrenzung; Recht; Berufung; Mobiltelefons; Person; Aufenthalt; Urteil; Befehl; Vorinstanz; Geldstrafe; Personen; Schweiz; Kantons; Bundesgericht; Täter; Aufenthalts; Verdacht; Missachtung; Personenkontrolle; Umstände |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2023.10 | - | Beschwer; Recht; Beschwerde; Kanton; Kantons; Kantonspolizei; Hausdurchsuchung; Verfahren; Verfahren; Polizei; Verfahrens; Person; Beschwerdeführerinnen; Auflage; Stellung; Kommentar; Stellungnahme; Appellationsgericht; Basel; Verfahrenshandlung; Beschwerdeverfahren; Gericht; Staatsanwaltschaft; Basler; Vollmacht; Schweiz; Polizeieinsatz; ällig |
BS | SB.2019.107 (AG.2021.250) | Grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Beschwerde am BGer hängig) | Berufung; Berufungskläger; Befehl; Recht; Staat; Gericht; Unterschrift; Verfahren; Staatsanwalt; Über; Staatsanwalts; Verkehrsregel; Staatsanwaltschaft; Person; Polizei; Urteil; Entscheid; Verfahrens; Berufungsklägers; Appellationsgericht; Anklage; Befehle; Verfahren; Gericht; Rechtsüberholen; Basel; Verletzung; Bundesgericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 88 (6B_614/2019) | Art. 91a Abs. 1 i.V.m. Art. 55 Abs. 1 und 2 SVG und Art. 10 Abs. 2 SKV ; Verweigerung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; Betäubungsmittelvortests; hinreichende Verdachtsmomente zur Durchführung; Beweiswert. Für die Durchführung von Vortests nach Art. 10 Abs. 2 SKV genügen geringe Anzeichen einer durch Betäubungs- oder Arzneimittel beeinträchtigten Fahrfähigkeit; eines hinreichenden Tatverdachts, wie er zur Anordnung strafprozessualer Zwangsmassnahmen nach Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO erforderlich ist, bedarf es nicht (E. 1.4.2). | ähig; Fahrunfähigkeit; Blutprobe; Massnahme; Feststellung; Hinweis; Betäubungsmittel; Anordnung; Urteil; Polizei; Tatbestand; Person; Betäubungsmittelvortest; Recht; Verweigerung; Massnahmen; Anzeichen; Vortest; Hinweise; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Fahrzeug; Bundesgericht; Strassen; Vereitelung; Sinne; Zustand; önne |
146 I 11 (6B_908/2018) | Art. 13 Abs. 2, Art. 36 Abs. 1 BV ; Art. 141 Abs. 2 StPO ; Verwertbarkeit von polizeilichen Aufzeichnungen der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV). Die Erhebung und die Aufbewahrung von Aufzeichnungen der AFV stellen einen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar, insbesondere in das Recht auf Privatsphäre, das den Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung miteinschliesst (E. 3.1). Für die AFV besteht im Kanton Thurgau keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. Der mit der Überwachung verbundene Eingriff in die Privatsphäre verstösst daher gegen Art. 13 Abs. 2 i.V.m. Art. 36 Abs. 1 BV (E. 3.2 und 3.3). | Daten; Recht; Polizei; Beweis; Aufzeichnungen; Eingriff; Grundlage; Hinweis; Aufbewahrung; Grundrecht; Hinweisen; Urteil; Erhebung; Kanton; Schutz; Interesse; Thurgau; Privatsphäre; Selbstbestimmung; Überwachung; Informationen; Polizeigesetz; Kantons; Grundrechte; Beweismittel; Geldstrafe; Bundesgericht |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-2953/2017 | Auflösung des Arbeitsverhältnisses | Arbeit; Vorinstanz; Bundes; Vorgesetzte; Kündigung; Ressourcen; Urteil; Recht; Ressourcenentscheid; Weisung; Vorgesetzten; Vertrauen; Arbeitgeber; Staat; Reise; Bundesverwaltungsgericht; Staatsanwalt; Arbeitsverhältnis; BVGer; Verfahren; Verhalten; Verfahren; Entscheid; Vorgesetzter; Diplomatenpass |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2024.2 | Bundes; Kammer; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Verfahrens; Beschluss; Anklage; Rechtshängigkeit; Bundesstrafgerichts; Bundeskriminalpolizei; Gericht; Organisation; Anklageschrift; Tribunal; Vorsitz; Parteien; Gerichtsschreiberin; Staatsanwalt; Kaspar; Bünger; Rechtsanwalt; Sascha; Christener; Unterstützung; Verstoss | |
RR.2023.14 | Verfahren; Recht; Verfügung; Bundes; VStrR; Beschuldigte; Verwaltung; Urteil; Stunden; Recht; Apos;; Verfahren; Verfahrens; Person; Rechtsprechung; Bundesgericht; Beweis; Beschuldigten; Verjährung; Verteidigung; Einsprache; Grundlage; Akten; Bundesstrafgericht; Meldepflicht; Bescheid; Bundesstrafgerichts; Aussage |
Autor | Kommentar | Jahr |
Keller, Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich | 2010 |