Codice di procedura civile (CPC) Art. 148

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPC:



Art. 148 CPC dal 2024

Art. 148 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 148 Restituzione

1 Ad istanza della parte che non ha osservato un termine, il giudice può concedere un termine suppletorio o fissarne uno nuovo se la parte rende verosimile di non aver colpa dell’inosservanza o di averne solo in lieve misura.

2 La domanda deve essere presentata entro dieci giorni dalla cessazione del motivo dell’inosservanza.

3 Se vi è è gi stata pronuncia del giudice, la restituzione del termine non può più essere domandata trascorsi sei mesi dal passaggio in giudicato.


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Art. 148 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS240043Konkurseröffnung / WiederherstellungsgesuchSchuldnerin; Konkurs; Wiederherstellung; Gesuch; Entscheid; Gericht; Eingabe; Kammer; Zustellung; Urteil; SchKG; Frist; Obergericht; Gläubigerin; Wiederherstellungsgesuch; Betreibung; Kantons; Oberrichter; Dielsdorf; Konkursgericht; Konkursverhandlung; Vorinstanz; Beschwerdefrist; Arbeitsunfähigkeit; Bundesgericht; Zivilkammer; Oberrichterin
ZHRU240010Revision des Beschlusses der Schlichtungsbehörde Zürich vom 23. Mai 2022 betreffend Kündigungsschutz / AnfechtungFrist; Rechtsmittel; Wiederherstellung; Spital; Revision; Vorinstanz; Frist; Schlichtungsbehörde; Beschluss; Beschwerdeführer; Gericht; Parteien; Beschwerdeführers; Eingabe; Entscheid; Beschwerdefrist; Gesuch; Spitalaufenthalt; Obergericht; Kantons; Oberrichter; Vergleich; Kündigung; Zeitpunkt; Dispositiv-Ziffer; Rechtsmittels; Schweizerischen; Wiederherstellungsgesuch
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150072Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Rechtspflege; Frist; Eingabe; Verschulden; Obergericht; Hilfsperson; Verfahren; Schlichtungsverfahren; Kanzlei; Rechtsanwalt; Gesuchs; Person; Entscheid; Obergerichtspräsident; Instruktion; Sekretariat; Gericht; Pacht; Rechtsvertreter; Schlichtungsbehörde; Pachtsachen; Bezirkes; Dietikon; Beurteilung; Fristwiederhe; Fehler; Verhältnisse
ZHVB.2014.00578Keine Exkulpationsmöglichkeit für die Partei bzw. ihren Vertreter für Fristversäumnisse, die auf eine Hilfsperson zurückzuführen sind (Änderung der Rechtsprechung)Hilfsperson; Recht; Frist; Vertreter; Verwaltungsgericht; Hilfspersonen; Schweiz; Kanton; Exkulpation; Verschulden; Zivil; Prozess; Fristwiederherstellung; Anwalt; Verfahren; Verhalten; Rechtsprechung; Zivilprozess; Vertreters; Instruktion; Bundesgericht; Exkulpationsmöglichkeit; Kommentar; Praxis; Rechtsvertreter; Schweizerischen; Zivilprozessordnung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 636 (4A_476/2014)Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 143 ZPO, Art. 48 Abs. 3 BGG analog; Verbot des überspitzten Formalismus. Frage nach der Wahrung einer zivilprozessualen Rechtsmittelfrist durch eine Eingabe, die rechtzeitig bei einer sachlich oder funktionell unzuständigen Behörde eingereicht wurde, und nach der Pflicht dieser Behörde, die Eingabe an die zuständige Instanz zu übermitteln (E. 2-4). ändig; Rechtsmittel; Berufung; Frist; Behörde; Bundes; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Urteil; Einreichung; Eingabe; Obergericht; Kommentar; Fristwahrung; Bundesgericht; Regelung; Weiterleitung; Verfahren; Instanz; Arbeitsgericht; Vorinstanz; Gericht; Weiterleitungspflicht; Berufungsfrist; Schweizerischen; Behörden; Verfahrensgrundsatz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Karl Spühler, SchweizerBasler Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Karl Spühler, SchweizerBasler Schweizerische Zivilprozessordnung2017