Civil Procedure Code (CPC) Art. 148

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPC:



Art. 148 CPC from 2024

Art. 148 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 148 Reinstatement of proceedings

1 The court may on application grant a period of grace or summon the parties again for a new appearance provided the defaulting party shows credibly that he or she was not responsible for the default or was responsible only to a minor extent.

2 The application must be submitted within 10 days of the day when the cause of default has ceased to apply.

3 If notice of a decision has been given to the parties, reinstatement may be requested only within six months after the decision has come into force.


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Art. 148 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS240043Konkurseröffnung / WiederherstellungsgesuchSchuldnerin; Konkurs; Wiederherstellung; Gesuch; Entscheid; Gericht; Eingabe; Kammer; Zustellung; Urteil; SchKG; Frist; Obergericht; Gläubigerin; Wiederherstellungsgesuch; Betreibung; Kantons; Oberrichter; Dielsdorf; Konkursgericht; Konkursverhandlung; Vorinstanz; Beschwerdefrist; Arbeitsunfähigkeit; Bundesgericht; Zivilkammer; Oberrichterin
ZHRU240010Revision des Beschlusses der Schlichtungsbehörde Zürich vom 23. Mai 2022 betreffend Kündigungsschutz / AnfechtungFrist; Rechtsmittel; Wiederherstellung; Spital; Revision; Vorinstanz; Frist; Schlichtungsbehörde; Beschluss; Beschwerdeführer; Gericht; Parteien; Beschwerdeführers; Eingabe; Entscheid; Beschwerdefrist; Gesuch; Spitalaufenthalt; Obergericht; Kantons; Oberrichter; Vergleich; Kündigung; Zeitpunkt; Dispositiv-Ziffer; Rechtsmittels; Schweizerischen; Wiederherstellungsgesuch
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150072Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Rechtspflege; Frist; Eingabe; Verschulden; Obergericht; Hilfsperson; Verfahren; Schlichtungsverfahren; Kanzlei; Rechtsanwalt; Gesuchs; Person; Entscheid; Obergerichtspräsident; Instruktion; Sekretariat; Gericht; Pacht; Rechtsvertreter; Schlichtungsbehörde; Pachtsachen; Bezirkes; Dietikon; Beurteilung; Fristwiederhe; Fehler; Verhältnisse
ZHVB.2014.00578Keine Exkulpationsmöglichkeit für die Partei bzw. ihren Vertreter für Fristversäumnisse, die auf eine Hilfsperson zurückzuführen sind (Änderung der Rechtsprechung)Hilfsperson; Recht; Frist; Vertreter; Verwaltungsgericht; Hilfspersonen; Schweiz; Kanton; Exkulpation; Verschulden; Zivil; Prozess; Fristwiederherstellung; Anwalt; Verfahren; Verhalten; Rechtsprechung; Zivilprozess; Vertreters; Instruktion; Bundesgericht; Exkulpationsmöglichkeit; Kommentar; Praxis; Rechtsvertreter; Schweizerischen; Zivilprozessordnung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 636 (4A_476/2014)Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 143 ZPO, Art. 48 Abs. 3 BGG analog; Verbot des überspitzten Formalismus. Frage nach der Wahrung einer zivilprozessualen Rechtsmittelfrist durch eine Eingabe, die rechtzeitig bei einer sachlich oder funktionell unzuständigen Behörde eingereicht wurde, und nach der Pflicht dieser Behörde, die Eingabe an die zuständige Instanz zu übermitteln (E. 2-4). ändig; Rechtsmittel; Berufung; Frist; Behörde; Bundes; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Urteil; Einreichung; Eingabe; Obergericht; Kommentar; Fristwahrung; Bundesgericht; Regelung; Weiterleitung; Verfahren; Instanz; Arbeitsgericht; Vorinstanz; Gericht; Weiterleitungspflicht; Berufungsfrist; Schweizerischen; Behörden; Verfahrensgrundsatz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Karl Spühler, SchweizerBasler Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Karl Spühler, SchweizerBasler Schweizerische Zivilprozessordnung2017