Art. 148 Anfechtung
durch Klage
1 Will ein Gläubiger die Forderung oder den Rang eines andern Gläubigers bestreiten, so muss er gegen diesen innert 20 Tagen nach Empfang des Auszuges beim Gericht des Betreibungsortes Kollokationsklage erheben. (1)
2 … (2)
3 Heisst das Gericht die Klage gut, so weist es den nach der Verteilungsliste auf den Beklagten entfallenden Anteil am Verwertungserlös dem Kläger zu, soweit dies zur Deckung seines in der Verteilungsliste ausgewiesenen Verlustes und der Prozesskosten nötig ist. Ein allfälliger Überschuss verbleibt dem Beklagten. (3)
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | KSK 2023 2 | Kollokationsanzeige | Beschwerde; SchKG; Kollokation; Kollokations; Betreibungs; Beschwerdeführer; Kollokationsanzeige; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibung; Gläubiger; Surselva; Kollokationsplan; Verteilungsliste; Erhob; Verfahren; Entscheid; Betreibungsamt; Erhoben; Verfügung; Anträge; Pfändung; Kanton; EGzSchKG; Angefochtene; Interesse; [Hrsg]; Bundesgesetz; Konkurs; Aufl; Kommentar |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 360 (5A_375/2017) | Art. 80 f., Art. 149a Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung, Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung. Verjährungsfrist einer in einem ausländischen Schiedsurteil zugesprochenen Forderung, für welche ein Verlustschein ausgestellt wurde (E. 3). | SchKG; Recht; Verlust; Verjährung; Verlustschein; Forderung; Betreibung; Beschwerde; Rechtsöffnung; Schuldner; Urteil; Zwangsvollstreckung; Verjährungsfrist; Ausländische; Betreibungs; Forderung; Beschwerdeführer; Definitive; Forderungen; Gläubiger; Aufl; Verlustforderung; Pfändung; Konkurs; Kommentar; Schiedsurteil; Gesuch; Verlustscheines; Schuldbetreibung |
141 III 527 | Art. 6 Abs. 2 ZPO, Art. 285 ff. SchKG; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung von paulianischen Anfechtungsklagen (E. 2). Regeste b Art. 41 Abs. 1 OR, Art. 163 ff. StGB; Widerrechtlichkeit. Die Konkurs- und Betreibungsdelikte von Art. 163 ff. StGB sind keine Schutznormen im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR (E. 3). | Recht; Anfechtung; SchKG; Recht; Handelsgericht; Anfechtungsklage; Gläubiger; Konkurs; Beschwerde; Schuld; Kanton; Schutz; Anfechtungsklagen; Klage; Beschwerdeführerin; Sinne; Reflexwirkung; Zuständigkeit; Betreibungsrechtliche; Materielle; Schuldner; Gläubigers; Handelsgerichts; Zivilrechtlich; Kommentar; Gläubigerschutz; Schutznorm; Paulianisch; Vermögens; Urteil |