Legge federale sul diritto internazionale privato (LDIP) Art. 145

Zusammenfassung der Rechtsnorm LDIP:



Art. 145 LDIP dal 2022

Art. 145 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 145 II. Trasmissione di crediti 1. Cessione per contratto

1 La cessione contrattuale di un credito è regolata dal diritto scelto dalle parti o, in mancanza di scelta, da quello applicabile al credito. La scelta operata dalle parti è inefficace nei confronti del debitore che non vi acconsenta.

2 Per la cessione del credito del lavoratore, la scelta del diritto applicabile è efficace soltanto nella misura in cui l’articolo 121 capoverso 3 l’ammetta per il contratto di lavoro.

3 La forma della cessione è regolata esclusivamente dal diritto applicabile al contratto di cessione.

4 Le questioni concernenti unicamente il rapporto tra cedente e cessionario sono regolate dal diritto applicabile al rapporto giuridico su cui si fonda la cessione.


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Art. 145 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210069ForderungRetrozessionen; Konto; Verzicht; Recht; Zedentin; Beklagten; Auftrag; Verzichts; Anlage; Formular; Herausgabe; Widerklage; Klage; Verzichtsklausel; Kunde; Vermögens; Client; Klausel; Vertrag; Parteien; Interesse; Trailer; Interessen; Kunden; Vertrags; Beauftragte; Zusammenhang; Auftraggeber
ZHHG210069ForderungRetrozessionen; Konto; Verzicht; Recht; Zedentin; Beklagten; Auftrag; Verzichts; Anlage; Formular; Herausgabe; Widerklage; Klage; Verzichtsklausel; Kunde; Vermögens; Client; Klausel; Vertrag; Parteien; Interesse; Trailer; Interessen; Kunden; Vertrags; Beauftragte; Zusammenhang; Auftraggeber
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 III 626Frachtvertrag; Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR; SR 0.741.611); Ersatzanspruch des Empfängers wegen Beschädigung der transportierten Ware. Frage des anwendbaren Rechts in Bezug auf den Beförderungsvertrag und die Abtretung der Ersatzforderung des Empfängers an seinen Transportversicherer (E. 2). Formloser Abschluss eines CMR-Frachtvertrages (E. 3). Haftungsordnung gemäss CMR; Schadenersatzanspruch des Empfängers gegenüber dem Frachtführer (E. 4). Gültigkeit der zwischen dem Empfänger und dessen Transportversicherer erfolgten Zession, namentlich im Hinblick auf die Rückgriffsordnung von Art. 51 Abs. 2 OR (E. 5). Transport; Recht; Frachtführer; Empfänger; Vertrag; Transportgut; Käuferin; Thume; Maschinen; Verkäuferin; Frachtvertrag; Transportgutes; Berufung; Beschädigung; Beklagten; Vorinstanz; Forderung; THUME; PIPER; Schaden; Urteil; Strasse; Fremuth/; Haftung; Person; Sinne; Handelsgericht; Beförderung; HERBER/; Schweiz
116 II 97Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils; vorsorgliche Massnahmen nach Art. 145 ZGB. Art. 64 IPRG. Die Tatsache, dass Art. 64 IPRG die Zuständigkeit und das anwendbare Recht für vorsorgliche Massnahmen im Rahmen einer Klage auf Ergänzung oder Abänderung eines Scheidungsurteils im Unterschied zur Scheidungs- oder Trennungsklage (Art. 62 IPRG) nicht speziell regelt, schliesst nicht aus, dass im Rahmen einer solchen Klage vorsorgliche Massnahmen angeordnet werden können (E. 4b). Art. 145 ZGB. Es ist nicht willkürlich, Art. 145 ZGB im Rahmen einer in der Schweiz eingeleiteten Klage auf Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils analog anzuwenden, soweit dies die Nebenfolgen betrifft (E. 5). ètement; édéral; étence; être; Entretien; éparation; été; Tribunal; édure; éfinitive; Arrêt; Genève; Ergänzung; Massnahmen; Klage; Scheidungsurteils; époux; éciale; Ordonner; éter; ément; égler; éré; était; éfendeur; édérale; Selon; égit; Contrairement

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Keller, Girsberger, DasserZürcher Kommentar zum IPRG2004
-Zürcher Kommentar zum IPRG2004