LDIP Art. 143 -

Einleitung zur Rechtsnorm LDIP:



Art. 143 LDIP de 2025

Art. 143 Loi fédérale
sur le droit international privé (LDIP) drucken

Art. 143 Pluralité de débiteurs 1. Prétentions contre plusieurs débiteurs

Lorsque le créancier peut faire valoir sa créance contre plusieurs débiteurs, les conséquences juridiques se déterminent en vertu du droit qui régit les rapports entre le créancier et le débiteur recherché.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 143 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU1B 11 14Art. 146 und 147 OR; Art. 143 und 148 IPRG. Der Schuldbeitritt beinhaltet eine kumulative Schuldübernahme, bei welcher der bisherige Schuldner weiterhin verpflichtet bleibt und der Dritte als zusätzlicher Schuldner hinzutritt. Im internationalen Verhältnis unterstehen Verjährung und Erlöschen einer Forderung dem auf die Forderung anwendbaren Recht.Schuld; Schuldner; Recht; Verjährung; Forderung; Solidarschuldner; Schuldbeitritt; Verpflichtung; Gläubiger; Untergang; Hauptschuld; Schweiz; Schuldübernahme; Deutschland; Mietkaufvertrag; Schweizer; Garantie; Erlöschen; Leistung; Schuldners; Zeitpunkt; Schuldbeitritts; Zahlung; Verrechnung; Garantievertrag; Bürgschaft; Hauptschuldner; Basler; önnen
LU11 06 59§§ 61 und 105 ZPO. Ein Teilurteil, mit welchem die Frage nach dem anwendbaren Recht beantwortet wird, ist zulässig. Prozessuales Vorgehen.Teilurteil; Recht; Amtsgericht; Parteien; Klage; Zivilprozess; Klageantwort; Teilurteils; Gehörs; Vorgehen; Voraussetzungen; Richter; Luzerner; Ermessen; Studer/Rüegg/Eiholzer; Eingang; Sachverhalt; Rechtsschrift; Zivilprozessordnung; Möglichkeit; Streitpunkt; Verletzung; Appellation; ässig