CrimPC Art. 14 - Titles and organisation of the criminal justice authorities

Einleitung zur Rechtsnorm CrimPC:



Art. 14 CrimPC from 2023

Art. 14 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 14 Titles and organisation of the criminal justice authorities

1 The Confederation and the cantons shall determine their own criminal justice authorities and the titles that they use.

2 They shall regulate the composition, organisation and powers of the criminal justice authorities and the appointment of their members, unless this Code or other federal acts regulate the same in full.

3 They may establish the offices of a chief public prosecutor or attorney general.

4 They may establish two or more similar criminal justice authorities and specify the local or material jurisdiction of each; exempted therefrom are the objections authority and the court of appeal.

5 They shall regulate the supervision of their criminal justice authorities.


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Art. 14 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH170394Honorar für amtliche Verteidigung im HaftprüfungsverfahrenVerfahren; Verteidigung; Entscheid; Staat; Staats; Staatsanwaltschaft; Entschädigung; Gericht; Verfahrens; Recht; Zwangsmassnahmenrichter; Verteidiger; Honorar; Gerichtsschreiber; Verfügung; Person; Haftprüfungsverfahren; Verteidigers; Zwangsmassnahmengericht; Behörde; Prozess; Entscheide; Recht; Unterschrift; Zwischenentscheid; Kanton; Urteil; Gerichtsschreibers
ZHUH160249VerfahrensvereinigungStaatsanwaltschaft; Verfahren; Verfahrens; Kanton; Verfahren; Gericht; Kantons; Untersuchung; Verfügung; Akten; Bundesgerichts; Zuständigkeit; Recht; Mittäter; Person; Verfahrensvereinigung; Beschwerdeführers; Gesuch; Entscheid; Verfahrenstrennung; Urteil; Einzelgericht; Untersuchung; Verteidigerin; Begründung; Grundsatz; Teilnahme
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2019/236Entscheid Strassenverkehrsrecht, Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. c, Art. 16 Abs. 3 SVG. Der Beschwerdeführer hat als Lenker eines Motorrades die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge um 35 km/h überschritten. Seine Zweifel an der Richtigkeit der Tatsachenfeststellungen sind unbegründet. Die konkreten Umstände rechtfertigen keine Abweichung von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung die Voraussetzungen für eine schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt. Die Voraussetzungen für die Anwendung der Mindestentzugsdauer von zwölf Monaten im Rückfall sind – entgegen der verschiedenen Recht; Führerausweis; Verkehrs; Strasse; Strassen; Hinweis; Widerhandlung; Befehl; Erwägung; Entzug; Umstände; Verfahren; Strassenverkehrs; Quot; Vorinstanz; Höchstgeschwindigkeit; Geschwindigkeit; Behörde; Beschwerdeergänzung; Sachverhalt; Hinweise; Beschwerdeführers; Beschwerdegegner; Polizei; Verletzung
BSBES.2016.74 (AG.2016.659)NichtanhandnahmeverfügungVerfahren; Beschwerde; Nichtanhandnahme; Verfahrens; Webseite; Staatsanwalt; Anzeige; Nichtanhandnahmeverfügung; Akten; Basel; Staatsanwaltschaft; Jugendanwalt; Eingabe; Entscheid; Begründung; Recht; Anschuldigung; Einvernahme; Anzeige; Kläger; Beschuldigte; Verfahren; Facebook; Beschwerdeschrift; Jugendanwaltschaft; Person
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 I 14 (1B_420/2022)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Anspruch auf ein unabhängiges Gericht; Gefährdung der internen gerichtlichen Unabhängigkeit durch informelle Hierarchien. Ein aktuelles praktisches Interesse an der Behandlung der Haftbeschwerde liegt auch dann vor, wenn während des laufenden Beschwerdeverfahrens ein Haftentlassungsgesuch gestellt wird (E. 1).
Gericht; Gerichtsschreiber; Unabhängigkeit; Richter; Spruchkörper; Ersatzoberrichter; Gerichtsschreiberin; REITER; Hierarchie; Urteil; Spruchkörpers; Entscheid; Hierarchien; Kammer; Mitglied; Ersatzrichter; Bundesgericht; Vorinstanz; Ersatzoberrichterin; REITER/; STADELMANN; Anspruch; Richterin; Recht; Mitglieder
148 IV 22 (6B_1320/2020)
Regeste
Art. 184 Abs. 3 StPO ; Gehörsanspruch betreffend sachverständige Person und Gutachterfragen; Verzicht. Der aus Art. 184 Abs. 3 Satz 1 StPO fliessende Anspruch, sich zur sachverständigen Person und zu den Gutachterfragen zu äussern, besteht auch bei der Ernennung amtlicher Sachverständiger i.S.v. Art. 183 Abs. 2 StPO (E. 5.4).
Anklage; Anklagesachverhalt; Gallen; Sachverständige; Kantons; Verletzung; Person; Urteil; Sachverständigen; Beweis; Gehör; Gutachten; Sachbeschädigung; Waffe; Verkehrsregeln; Gutachterfragen; Parteien; Raubes; Motorfahrzeugs; Verweigerung; Entzug; Aberkennung; Ausweises; Anklagesachverhalte; Tankstellenshop; Zivilforderung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2024.79, RP.2024.21Kanton; Verfahren; Gesuch; Kantons; Mittäter; Gesuchsgegner; Verfahrens; Gerichtsstand; Behörde; Taten; Verfolgung; Behörden; Behörden; Beurteilung; Beschwerdekammer; Waadt; Zuständigkeit; Bundesstrafgerichts; Beschuldigte; Oberstaatsanwaltschaft; Übernahme; Täterschaft; Verfahren; Grundsatz; Gerichtsstands; Delikt
BG.2024.35Kanton; Gerichtsstand; Verfahren; Freiburg; Kantons; Staatsanwaltschaft; Gesuch; Behörde; Behörden; Beschwerdekammer; Verfahrens; Generalstaatsanwalt; Täter; Verfahren; Körperverletzung; Berner; Bundesstrafgericht; Beurteilung; Anzeige; Schläge; Pfefferspray; Untersuchung; Angriff; Vorwürfe; Mittäter; Recht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Wohlers Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich2010