SVG Art. 14 -

Einleitung zur Rechtsnorm SVG:



Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) legt die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz fest, einschliesslich Verkehrssicherheit, Haftung, Zulassung von Fahrzeugen und Verkehrsregeln. Es regelt auch die Zuständigkeiten der Behörden wie das Strassenverkehrsamt und enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, Verkehrsregeln und Haftung bei Unfällen. Das SVG ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs des Strassenverkehrs in der Schweiz.

Art. 14 SVG vom 2024

Art. 14 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 14 Fahreignung und Fahrkompetenz (1)

1 Motorfahrzeugführer müssen über Fahreignung und Fahrkompetenz verfügen.

2 Über Fahreignung verfügt, wer:

  • a. das Mindestalter erreicht hat;
  • b. die erforderliche körperliche und psychische Leistungsfähigkeit zum sicheren Führen von Motorfahrzeugen hat;
  • c. frei von einer Sucht ist, die das sichere Führen von Motorfahrzeugen beeinträchtigt; und
  • d. nach seinem bisherigen Verhalten Gewähr bietet, als Motorfahrzeugführer die Vorschriften zu beachten und auf die Mitmenschen Rücksicht zu nehmen.
  • 3 Über Fahrkompetenz verfügt, wer:

  • a. die Verkehrsregeln kennt; und
  • b. Fahrzeuge der Kategorie, für die der Ausweis gilt, sicher führen kann.
  • (1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6291; BBl 2010 8447).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 14 Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VDEntscheid/2014/433-édure; énale; évenu; éposé; éméraire; édéral; Ministère; Indemnité; épens; Chambre; évrier; édecin; épenses; Selon; éroulement; éance; Arrondissement; élai; Infraction; écision; égal; égligence; Ordonnance; éléments
    LU7H 17 23Sicherungsentzug wegen Missachtung der Auflage, Alkohol nur in sozialverträglichem Ausmass zu konsumieren. Divergierende Ethylglucuronid-Werte bei Beinhaar- und Kopfhaarproben. Gemäss Gerichtsgutachten ist der exakte Rückschluss von einer bestimmten EtG-Konzentration auf die tatsächlich konsumierte tägliche Alkoholmenge nicht möglich. Unter Berücksichtigung aller Unsicherheiten kann der Übermasskonsum nicht nachgewiesen werden. Alkohol; Gericht; Gutachten; Basel; Recht; Alkoholkonsum; Fahreignung; Strassenverkehr; Verfügung; Führerausweis; Verfahren; Untersuchung; Auflage; Kopfhaar; Gerichtsgutachten; Beinhaar; Luzern; Vorinstanz; Sicherungsentzug; Auflagen; -Wert; Über; Person; Verwaltungs; Kantons; Haaranalyse; öglich
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2007.00270Wiedererteilung des Führerausweises: Anordnung einer neuen Führerprüfung.Führer; Führerprüfung; Führerausweis; Anordnung; Ausweis; Strassenverkehr; Ausweisentzug; Verwaltungsgericht; Führerausweises; Kategorie; Sicherungsentzug; Motorfahrzeug; Beschwerdeführers; Kantons; Entscheid; Wiedererteilung; Entzug; Antrag; Eignung; Fahrpraxis; Auflage; Drogenabstinenz; Begründung; Verfahren; Bedenken; Fahrzeug; Abteilung; Verfügung
    ZHVB.2007.00247Sozialhilfe: Kosten für Energielieferungen; Entbindung vom Amtsgeheimnis hinsichtlich Fahrfähigkeit der BeschwerdeführerinSozialhilfe; Sozialhilfebehörde; Heizöl; Bezirksrat; Strassenverkehrs; Recht; Strassenverkehrsamt; Übernahme; Strom; Wasser; Schweigepflicht; Unterstützung; Fahrtauglichkeit; Rechnung; Schulden; Sozialhilfesekretariat; Entscheid; Verwaltung; Behörde; Bosshart; Amtsgeheimnis; Zusammenhang; Heizölrechnung; Untersuchung; Grundbedarf; Röhl
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    136 II 61 (1C_225/2009)Art. 83 lit. t BGG, Art. 14 Abs. 3 SVG, Art. 29 Abs. 1 und 2 VZV; Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten; Ausnahmekatalog; Kontrollfahrt. Die Kontrollfahrt ist eine Fähigkeitsprüfung, deren Ergebnis nach Art. 83 lit. t BGG nicht mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten anfechtbar ist (E. 1.1). Kontrollfahrt; Führerausweis; Verwaltungsgericht; öffentlich-rechtlichen; Angelegenheiten; Strassenverkehr; Urteil; Strassenverkehrsamt; Verwaltungsgerichts; Bundesgericht; Ergebnis; Kantons; Luzern; Führerausweises; Verfügung; Dispositiv-Ziff; Entscheid; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Recht; Verkehr; Auszug; Fähigkeitsprüfung; Sicherungsentzug; Dispositiv-Ziffer; Eignungsuntersuchung; Eventuell; Strassenverkehrsamtes; Auflage
    133 II 384 (1C_79/2007)Art. 16d Abs. 1 lit. a SVG; Sicherungsentzug des Führerausweises. Abklärung der kognitiven bzw. psychophysischen Fahreignung hinsichtlich der Ausweiskategorien B und D1 nach Erteilung der entsprechenden Bewilligungen; verkehrspsychologisches Gutachten, das die Fahreignung für die Kategorie B knapp bejaht und für die Kategorie D1 verneint. Gesetzliche Grundlagen für den Sicherungsentzug des Führerausweises der Kategorie D1 gestützt auf ein solches verkehrspsychologisches Gutachten (E. 3); Handhabung im konkreten Fall (E. 4). Notwendigkeit weiterer Abklärungen zur Fahreignung bezüglich der Kategorie B (E. 5). Kategorie; Gutachten; Fahreignung; Verwaltungsgericht; Sicherungsentzug; Führerausweis; Untersuchung; Motorfahrzeug; Führerausweise; Ausweis; Begutachtung; Beweis; Person; Entscheid; Abklärung; Strassenverkehr; Personen; Sinne; Beeinträchtigung; Recht; Ausweiskategorie; Bewilligung; Urteil; Führerausweises

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    D-4286/2010AsylwiderrufQuot;; Recht; Urteil; Sinne; Asylwiderruf; Handlung; Massnahme; Taten; Flüchtling; Beschwerde; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Freiheitsstrafe; Schweiz; Delikt; Diebstahl; Verfahren; Recht; Beschwerdeführers; Delikte; Entscheid; Gewährung; Rechtsverbeiständung; Hinsicht; Interesse; Reichung; Verbrechen; Vorinstanz

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Weissenberger Kommentar zum Strassenverkehrsgesetz, Zürich2012
    Weissenberger Kommentar zum Strassenverkehrsgesetz, Zürich2011