Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) Art. 137
Zusammenfassung der Rechtsnorm VTS:
Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.
Art. 137 VTS vom 2025
Art. 137 Antrieb, Räder und Reifen Anlassvorrichtung, Anfahrvermögen, Antrieb (1)
1 Der Antriebsmotor muss am stillstehenden Fahrzeug in Betrieb gesetzt werden können und ein ruckfreies Anfahren ermöglichen.
2 Die Anforderungen von Artikel 54 Absatz 3 über das Anfahrvermögen gelten nicht. (2)
3 Bei mehrspurigen Fahrzeugen müssen sich kurveninnere und kurvenäussere Räder im normalen Strassenbetrieb mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten drehen können. (3)
(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 16. Nov. 2016, in Kraft seit 15. Jan. 2017 ([AS 2016 5133]).
(2) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. Sept. 1998, in Kraft seit 1. Okt. 1998 ([AS 1998 2352]).
(3) Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Nov. 2016, in Kraft seit 15. Jan. 2017 ([AS 2016 5133]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.