PILA Art. 137 -

Einleitung zur Rechtsnorm PILA:



Art. 137 PILA from 2022

Art. 137 Federal Act
on Private International Law (PILA) drucken

Art. 137 d. Restraint of competition

1 Claims based on a restraint of competition are governed by the law of the state in whose market the restraint has direct effects on the injured party.

2 If claims based on a restraint of competition are governed by a foreign law, no compensation may be awarded in Switzerland beyond that which would be awarded for a restraint of competition pursuant to Swiss law.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 137 Federal Act on Private International Law (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLK110002Urheberrecht und UWGBeklagte; Beklagten; Recht; Möbel; Schweiz; Recht; Urheber; Gesellschaft; Geschäft; Urheberrecht; -Möbel; Modell; Möbeln; Gewinn; Schweizer; Urteil; Sinne; Verkauf; Schutz; Käufe; Ahmung; Käufer; Gericht; Lizenz; Haftung; Produkt; ätzlich

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 175 (4A_417/2017)Feststellungsinteresse bei einer negativen Feststellungsklage im Geltungsbereich des Lugano-Übereinkommens (LugÜ). Das Rechtsschutzinteresse wird im LugÜ nicht geregelt, es bestimmt sich nach Landesrecht (E. 3). Als Prozessvoraussetzung ist das Feststellungsinteresse dem Prozessrecht zuzuordnen und untersteht der lex fori (E. 4). Offenlassung, ob das effet-utile-Prinzip ausserhalb des Regelungsbereichs des LugÜ bei der Auslegung nationalen Rechts zu berücksichtigen ist (E. 5.1). Im internationalen Verhältnis ist das Interesse des Feststellungsklägers, bei bevorstehendem Gerichtsverfahren einen ihm genehmen Gerichtsstand zu sichern, als genügendes Rechtsschutzinteresse zu qualifizieren (E. 5.2-5.4). Feststellung; Recht; LugÜ; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Klage; Interesse; Gericht; Urteil; Leistungs; Rechtsprechung; Verfahren; Schweiz; Bundesgericht; Zivil; Rechtsschutz; Rechtsschutzinteresse; Feststellungsklagen; Übereinkommen; Verhältnis; Feststellungsinteresses; Zuständigkeit; Verfahrens; Lugano; Gerichtsstand; Beschwerdeführerinnen; Entscheid