Code pénal suisse (CPS) Art. 134

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPS:



Art. 134 CPS de 2025

Art. 134 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 134 Agression (1)

Quiconque participe à une agression dirigée contre une ou plusieurs personnes au cours de laquelle l’une d’entre elles ou un tiers trouve la mort ou subit une lésion corporelle est puni d’une peine privative de liberté de cinq ans au plus ou d’une peine pécuniaire.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 17 déc. 2021 sur l’harmonisation des peines, en vigueur depuis le 1er juil. 2023 (RO 2023 259; FF 2018 2889).

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Art. 134 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220058RaufhandelZelle; Verletzung; Privatkläger; Beschuldigte; Anklage; Auseinandersetzung; Verletzungen; Beschuldigten; Vorinstanz; Berufung; Recht; Sinne; Körper; Privatklägers; Faust; Tätlichkeit; Tätlichkeiten; Raufhandel; Urteil; Körperverletzung; Sekunden; Gericht; Stuhl; Verteidigung; Viertel; Staatsanwaltschaft
ZHSB220060RaufhandelZelle; Beschuldigte; Privatkläger; Verletzung; Auseinandersetzung; Anklage; Beschuldigten; Vorinstanz; Verletzungen; Beruf; Berufung; Recht; Sinne; Körper; Privatklägers; Tätlichkeit; Sekunden; Raufhandel; Tätlichkeiten; Faust; Urteil; Körperverletzung; Gericht; Stuhl; Staatsanwaltschaft; Viertel
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2022.86-Beschuldigte; Beschuldigten; Geschädigte; Geschädigten; Schläge; Person; Täter; Aussage; Schläger; Urteil; Schlägerei; Zeuge; Angriff; Bruder; Apos; Recht; Personen; Aussagen; Video; Gruppe; Freiheit; Polizei; McDonalds; Freiheitsstrafe; Zeugen; Gesicht
SOSTBER.2021.76-Beschuldigte; Beschuldigten; Landes; Staat; Landesverweisung; Urteil; Schweiz; Recht; Interesse; Verletzung; Täter; Person; Körper; Freiheit; Freiheitsstrafe; Härte; Flüchtling; Körperverletzung; Staatsanwalt; Härtefall; Bundesgericht; Messer; Gericht; Apos; Auseinandersetzung; önne
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
105 IV 25Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2; Art. 134 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Jede zu Körperverletzungen führende Misshandlung stellt eine Schädigung der Gesundheit dar und fällt unter Art. 134 Ziff. 1 StGB, wenn sie vom Täter an einem ihm untergebenen, noch nicht 16-jährigen Pflegling begangen wird (Änderung der Rechtsprechung). été; ésion; Enfant; ésions; être; Atteinte; époux; Arrêt; Elles; ément; ûlures; éré; Tribunal; Piquerez; éveloppement; Extraits; énale; évrier; Misshandlung; édecin; Emprisonnement; épouse; édicales; ésente; édéral; Annen; Espèce; Intégrité; Ainsi; Existence
99 IV 57Art. 18 Abs. 2 und 204 StGB. Unzüchtige Veröffentlichung. Das zum Vorsatz gehörende Wissen um die Unzüchtigkeit einer Veröffentlichung ist schon gegeben, wenn der Täter sich bewusst ist, dass dieselbe auf das Geschlechtliche Bezug hat und deren schriftliche oder bildhafte Darstellung nach landläufiger Auffassung geeignet ist, das natürliche Sittlichkeits- und Schamgefühl des durchschnittlichen Lesers oder Betrachters möglicherweise empfindlich zu verletzen. üchtig; Vorsatz; Unzüchtigkeit; Täter; Beschwerdegegner; Films; Vorinstanz; Tatbestand; Veröffentlichung; Erwägung; Urteil; Unzüchtige; Basel; Obergericht; Wissens; Darstellung; Erwägungen; Sinne; Kantons; Auffassung; Scham; Einstellung; Subsumtion; Laien; Auflage

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schlegel, Wohlers, Godenzi Hand, 4. Auflage 2020
Donatsch Orell Füssli Verlag2018