Art. 134 SCC from 2025
Art. 134 Attack (1)
Any person who participates in an attack on one or more other persons which causes death or injury to a person attacked or another shall be liable to a custodial sentence not exceeding five years or to a monetary penalty (2) .
(1) Amended by No I of the FA of 23 June 1989, in force since 1 Jan. 1990 (AS 1989 2449 2456; BBl 1985 II 1009).(2) Term in accordance with No II 1 para. 6 of the FA of 13 Dec. 2002, in force since 1 Jan. 2007 (AS 2006 3459 3535; BBl 1999 1979). This amendment has been taken into account throughout the Second Book.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 134 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220058 | Raufhandel | Zelle; Verletzung; Privatkläger; Beschuldigte; Anklage; Auseinandersetzung; Verletzungen; Beschuldigten; Vorinstanz; Berufung; Recht; Sinne; Körper; Privatklägers; Faust; Tätlichkeit; Tätlichkeiten; Raufhandel; Urteil; Körperverletzung; Sekunden; Gericht; Stuhl; Verteidigung; Viertel; Staatsanwaltschaft |
ZH | SB220060 | Raufhandel | Zelle; Beschuldigte; Privatkläger; Verletzung; Auseinandersetzung; Anklage; Beschuldigten; Vorinstanz; Verletzungen; Beruf; Berufung; Recht; Sinne; Körper; Privatklägers; Tätlichkeit; Sekunden; Raufhandel; Tätlichkeiten; Faust; Urteil; Körperverletzung; Gericht; Stuhl; Staatsanwaltschaft; Viertel |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2022.86 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Geschädigte; Geschädigten; Schläge; Person; Täter; Aussage; Schläger; Urteil; Schlägerei; Zeuge; Angriff; Bruder; Apos; Recht; Personen; Aussagen; Video; Gruppe; Freiheit; Polizei; McDonalds; Freiheitsstrafe; Zeugen; Gesicht |
SO | STBER.2021.76 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Landes; Staat; Landesverweisung; Urteil; Schweiz; Recht; Interesse; Verletzung; Täter; Person; Körper; Freiheit; Freiheitsstrafe; Härte; Flüchtling; Körperverletzung; Staatsanwalt; Härtefall; Bundesgericht; Messer; Gericht; Apos; Auseinandersetzung; önne |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
105 IV 25 | Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2; Art. 134 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Jede zu Körperverletzungen führende Misshandlung stellt eine Schädigung der Gesundheit dar und fällt unter Art. 134 Ziff. 1 StGB, wenn sie vom Täter an einem ihm untergebenen, noch nicht 16-jährigen Pflegling begangen wird (Änderung der Rechtsprechung). | été; ésion; Enfant; ésions; être; Atteinte; époux; Arrêt; Elles; ément; ûlures; éré; Tribunal; Piquerez; éveloppement; Extraits; énale; évrier; Misshandlung; édecin; Emprisonnement; épouse; édicales; ésente; édéral; Annen; Espèce; Intégrité; Ainsi; Existence |
99 IV 57 | Art. 18 Abs. 2 und 204 StGB. Unzüchtige Veröffentlichung. Das zum Vorsatz gehörende Wissen um die Unzüchtigkeit einer Veröffentlichung ist schon gegeben, wenn der Täter sich bewusst ist, dass dieselbe auf das Geschlechtliche Bezug hat und deren schriftliche oder bildhafte Darstellung nach landläufiger Auffassung geeignet ist, das natürliche Sittlichkeits- und Schamgefühl des durchschnittlichen Lesers oder Betrachters möglicherweise empfindlich zu verletzen. | üchtig; Vorsatz; Unzüchtigkeit; Täter; Beschwerdegegner; Films; Vorinstanz; Tatbestand; Veröffentlichung; Erwägung; Urteil; Unzüchtige; Basel; Obergericht; Wissens; Darstellung; Erwägungen; Sinne; Kantons; Auffassung; Scham; Einstellung; Subsumtion; Laien; Auflage |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schlegel, Wohlers, Godenzi | Hand, 4. Auflage | 2020 |
Donatsch | Orell Füssli Verlag | 2018 |