Art. 132 Besondere
Verwertungsverfahren (1)
1 Sind Vermögensbestandteile anderer Art zu verwerten, wie eine Nutzniessung oder ein Anteil an einer unverteilten Erbschaft, an einer Gemeinderschaft, an Gesellschaftsgut oder an einem andern gemeinschaftlichen Vermögen, so ersucht der Betreibungsbeamte die Aufsichtsbehörde um Bestimmung des Verfahrens.
2 Die gleiche Regel gilt für die Verwertung von Erfindungen, von Sortenschutzrechten, von gewerblichen Mustern und Modellen, von Fabrik- und Handelsmarken und von Urheberrechten. (2)
3 Die Aufsichtsbehörde kann nach Anhörung der Beteiligten die Versteigerung anordnen oder die Verwertung einem Verwalter übertragen oder eine andere Vorkehrung treffen.
(1) Fassung gemäss Art. 8 des BG vom 28. Sept. 1949, in Kraft seit 1. Febr. 1950 (AS 1950 I 57; BBl 1948 I 1218).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS220134 | Gesuch um Durchführung einer Einigungsverhandlung nach Art. 9 VVAG / Bestimmung des Verwertungsverfahrens nach Art. 132 SchKG und Art. 10 VVAG (Berichtigung) | Beschwer; Beschwerde; Entscheid; Schuld; Beschwerdeführer; Gläubiger; Schuldner; SchKG; Verfahren; Vorinstanz; Rechtsmittel; Betreibungsamt; Schuldbetreibung; Konkurs; Urteil; Aufl; Angefochten; Erben; IVm; Berichtigte; Partei; Angefochtene; Aufsichtsbehörde; Erbengemeinschaft; Angefochtenen; Verwertung; Obergericht; Beschluss; Verfahrensbeteiligter; Folgend: |
ZH | PS220126 | Gesuch um Durchführung einer Einigungsverhandlung nach Art. 9 VVAG / Bestimmung des Verwertungsverfahrens nach Art. 132 SchKG und Art. 10 VVAG | Beschwerde; Gläubiger; Schuldner; Beschwerdeführer; Verfahren; Aufsichtsbehörde; SchKG; Vorinstanz; Rechtsmittel; Entscheid; Schuldbetreibung; Konkurs; Betreibungsamt; Gericht; Obere; Kantonale; Verfahrensbeteiligter; Urteil; Folgend:; Erben; IVm; Obergericht; Zivilkammer; Oberrichter; Beschluss; Erbengemeinschaft; Schuldners; Einigung; Eingabe; Frist |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BEZ.2020.27 (AG.2020.370) | Gesuch vom 27. Januar 2020 um Erlass einer Verfügung gemäss Art. 10 VVAG (BGer 5A_544/2020 vom 13. Juli 2020) |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 II 233 | Art. 89 Abs. 1 BGG, Art. 1 Abs. 1, Art. 61 ff. BGBB; Legitimation zur Beschwerde nach Art. 83 Abs. 3 BGBB; Anfechtung einer Erwerbsbewilligung; bäuerliches Bodenrecht - Zwangsvollstreckungsrecht. Prüfungsprogramm des Bundesgerichts bei kantonal letztinstanzlichen Nichteintretensentscheiden mangels Beschwerdelegitimation (E. 3). Ratio legis von Art. 83 Abs. 3 BGBB; die Aufzählung ist nicht abschliessend. Eine Legitimation über den Wortlaut hinaus wird aber nur dort bejaht, wo ein im Lichte der Zielsetzungen des BGBB schutzwürdiges Interesse am Erhalt des Eigentums am betreffenden Grundstück bejaht wird und dieses Interesse nicht auf anderem Weg durchgesetzt werden kann (E. 5.1 und 5.2). Der frühere Eigentümer des betreibungsrechtlich versteigerten Grundstücks kann die Erwerbsbewilligung des Ersteigerers nicht anfechten, indem er betreibungsrechtliche Argumente gegen die Zwangsverwertung vorbringt, da diese mit den betreibungsrechtlichen Rechtsbehelfen vorzubringen sind (E. 5.3 und 5.4). Die Beschwerdelegitimation wurde zu Recht verneint (E. 5.5). | Beschwerde; Grundstück; Urteil; Bewilligung; Erwerb; Recht; Eigentümer; Betreibungsrechtlich; Grundstücks; Legitimation; Interesse; Erwerbsbewilligung; Beschwerdeführer; Legitimiert; Betreibungsrechtliche; Steigerung; Bodenrecht; Erteilt; SchKG; Landwirtschaftlichen; Verwaltungsgericht; Bundesgericht; Bäuerliche; Schutzwürdig; Schutzwürdiges; Betreibungsrechtlichen; Zuschlag; Aufhebung; Landwirtschaft; Entscheid |
130 III 407 | Art. 125 Abs. 3 SchKG, Kreisschreiben Nr. 2 des Bundesgerichts vom 7. November 1912; Steigerung beweglicher Sachen. Mit der Anzeige über den Eingang des Verwertungsbegehrens (Art. 120 SchKG) können dem Schuldner bereits die Daten der Verwertung und der Publikation bekannt gegeben werden (E. 2.2). Die Verletzung der Frist zur öffentlichen Publikation hat keine Nichtigkeit (Art. 22 SchKG) der Steigerung zur Folge (E. 2.3). | Steigerung; SchKG; Beschwerde; Schuld; Publikation; Betreibung; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibung; Verwertung; Betreibungsamt; Konkurs; Anzeige; Beschluss; Vorschrift; Schuldner; Obere; Angefochtene; Verwertungsbegehren; Bundesgesetz; Konkurs; GILLIÉRON; Urteil; Schuldbetreibungs; Kreisschreiben; Bundesgerichts; Eingang; Frist; Kommentar; Amtes; Vorschriften |
Autor | Kommentar | Jahr |
STAEHELIN | Basler Kommentar, N. zu BGE 134 III 133 S. 135 Art. 545, 546 OR | 1975 |