ZPO Art. 131 - Anzahl

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 131 ZPO vom 2024

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Art. 131 Anzahl

Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 131 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230233Feststellung der Nichtigkeit der Betreibung Nr. ...Betreibung; Beschwerdegegner; Forderung; Eingabe; Obergericht; Vorinstanz; SchKG; Betreibungs; Urteil; Betreibungsamt; Beschwerdeführers; Parteien; Aufsichtsbehörde; Verfahren; Eingaben; Akten; Entscheid; Begründung; Frist; Zivilkammer; Pfannenstiel; Anträge; Missstände; Beschwerdegegners; Beilage; Konkurs; Beilagen; Ausführungen; ändig
ZHPQ230039Abmahnschreiben und weitere AnträgeAntrag; Bezirksrat; Entscheid; Recht; Obergericht; Verfahren; Gericht; Anträge; Winterthur; Bezirksrats; Oberrichter; Oberrichterin; Kindes; Vorinstanz; Bezirksgericht; Anfechtung; Beschwerdeverfahren; Beilage; Beschluss; Erwachsenenschutzbehörde; Anfechtungsobjekt; Gerichtskasse; Rechtspflege; Obergerichts; Beilagen; Ausführungen; Beschwerden; Entscheide
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2021.82-Berufung; Recht; Solothurn; Berufungskläger; Betreibung; Entscheid; Urteil; Apos; Betreibungsamt; Zivilkammer; Vermögens; Obergericht; Budget; Bundesgericht; Bestreitung; Folgenden:; Zahlungsbefehl; Betreibungsamtes; Region; Rechtsvorschlag; Richteramt; Solothurn-Lebern; Berufungsschrift; Fahrkosten; Begründung; Beschwerdeschrift; Verfassungsbeschwerde
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