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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 131 ZGB vom 2024

Art. 131 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 131 1. Inkassohilfe (1)

1 Erfüllt die verpflichtete Person die Unterhaltspflicht nicht, so hilft eine vom kantonalen Recht bezeichnete Fachstelle der berechtigten Person auf Gesuch hin bei der Vollstreckung des Unterhaltsanspruchs in geeigneter Weise und in der Regel unentgeltlich.

2 Der Bundesrat legt die Leistungen der Inkassohilfe fest.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. März 2015 (Kindesunterhalt), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2015 4299; BBl 2014 529).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 131 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE150222Nichtanhandnahme Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Unterhalt; Beschwerdeführerin; Recht; Unterhalts; Alimente; Rechtlich; Anzeige; Alimenten; Recht; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Antrag; Verfügung; Untersuchung; Bevorschussung; Unterhaltspflicht; Kinderzulage; Reichen; Alimentenbevorschussung; Aufgr; Leistung; Winterthur/Unterland; Anspruch; Verpflichtet; Verfügt; Unterstützung; Pflicht; Akten
ZHRT140180Rechtsöffnung Beschwerde; Gesuchsgegner; Zahlung; Geleistet; Rechtsöffnung; Betreibung; Unterhaltsbeiträge; Geleistete; Dietikon; Vorinstanz; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Eheschutzurteil; Schuld; Urteil; Bezirksgericht; Definitive; Nebst; Nebenkosten; Sinne; Biger; Existenzminima-Position; Forderung; Verfügung; Betreibungsamt; Dietikon; Zahlungsbefehl; Ausstehende; Kinder; Erstinstanzliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2007.00206Rückerstattung zu viel ausbezahlter AlimentenbevorschussungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Unterhalt; Jugend; Alimente; Alimenten; Ehemann; Unterhaltsbeiträge; Anspruch; Leistung; Betreibung; Kinder; Bevorschussung; Alimentenbevorschussung; Leistungen; Entscheid; Beschwerdegegnerin; Unterhaltsleistungen; Bezirks; Jugendsekretariat; Bezogen; Zeitraum; JugendhilfeV; Recht; Vertrauen; Aufstellung; Betrag; Rückerstattung; Zahlung
SOVWBES.2017.499Alimentenbevorschussung
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