Legge sulle dogane (LD) Art. 131

Zusammenfassung der Rechtsnorm LD:



Art. 131 LD dal 2023

Art. 131 Legge sulle dogane (LD) drucken

Art. 131 Abrogazione e modifica del diritto vigente

1 La legge del 1° ottobre 1925 (1) sulle dogane è abrogata.

2 La modifica del diritto vigente è disciplinata in allegato.

(1) [CS 6 475; RU 1956 639; 1959 1400 art. 11 n. III; 1973 644; 1974 1857 all. n. 7; 1980 1793 n. I 1; 1992 1670 n. III; 1994 1634 n. I 3; 1995 1816; 1996 3371 all. 2 n. 2; 1997 2465 all. n. 13; 2000 1300 art. 92, 1891 n. VI 6; 2002 248 n. I 1 art. 41; 2004 4763 all. n. II 1; 2006 2197 all. n. 50]

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Art. 131 Legge sulle dogane (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE150222Nichtanhandnahme Unterhalt; Unterhalts; Alimente; Anzeige; Alimenten; Recht; Staatsanwaltschaft; Recht; Nichtanhandnahme; Verfügung; Untersuchung; Unterhaltspflicht; Kinderzulage; Alimentenbevorschussung; Leistung; Winterthur/Unterland; Anspruch; Unterstützung; Pflicht; Akten; Beschwerdegegnerin; Eltern; Richter; Gemeinde; Vernachlässigung; Unterhaltspflichten; Sinne; Kinderzulagen; Antrag
ZHRT140180Rechtsöffnung Gesuchsgegner; Zahlung; Rechtsöffnung; Betreibung; Unterhaltsbeiträge; Dietikon; Vorinstanz; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Eheschutzurteil; Schuld; Urteil; Bezirksgericht; Nebenkosten; Sinne; Existenzminima-Position; Forderung; Verfügung; Betreibungsamt; Zahlungsbefehl; Kinder; Frist; Parteien; Gesuchsgegners; Gläubiger; Unterhaltsforderung; Fünfteln; Bundesgericht; Oberrichter
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2007.00206Rückerstattung zu viel ausbezahlter AlimentenbevorschussungUnterhalt; Jugend; Alimente; Alimenten; Ehemann; Unterhaltsbeiträge; Anspruch; Leistung; Betreibung; Kinder; Bevorschussung; Alimentenbevorschussung; Leistungen; Entscheid; Unterhaltsleistungen; Bezirks; Jugendsekretariat; Zeitraum; JugendhilfeV; Recht; Vertrauen; Aufstellung; Betrag; Rückerstattung; Zahlung; Ehemannes; Gemeinde; Verfahren; Einzelrichter
SOVWBES.2017.499AlimentenbevorschussungUnterhalt; Recht; Kindes; Alimentenbevorschussung; Ausbildung; Eltern; Urteil; Scheidungsurteil; Eintritt; Volljährigkeit; Gericht; Oberamt; Verwaltungsgericht; Unterhaltspflicht; Mündigkeit; Erstausbildung; Unterhaltsbeiträge; Beschwerde; Oberrichter; Mutter; Bevorschussung; Olten; Entscheid; Unterhaltsanspruch; Anspruch
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 II 646 (2C_745/2015)Art. 3 lit e VwVG; Art. 12, 18, 25, 28 Abs. 1 lit. a und 59 Abs. 4 ZG; Art. 168 ZV; Art. 6 Abs. 2 lit. a ZV-EZV. Codierungsfehler der zollpflichtigen Person im elektronisch abgewickelten Verfahren der aktiven Veredelung. Wenn die zollpflichtige Person bei Ausfuhr der aktiv veredelten Waren zwar sämtliche Vorschriften befolgt, so namentlich die Ausfuhrfrist einhält, aber bei Vornahme der elektronischen Ausfuhrzollanmeldung im IT-System "NCTS" einen unzutreffenden Zollcode setzt, bewirkt dies den nicht ordnungsgemässen Abschluss des Verfahrens der aktiven Veredelung. Dadurch werden die bislang aufgeschobenen Einfuhrzollabgaben fällig. Der formelle Mangel, der in der unzutreffenden Codierung liegt, kann aber geheilt werden, indem die zollpflichtige Person den Nachweis erbringt, dass die veredelten Waren ausgeführt worden sind. Hierzu hat die zollpflichtige Person innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Ausfuhrfrist bei der Eidgenössischen Zollverwaltung ein begründetes Gesuch einzureichen. Die Zollverwaltung hat dieses mit freier Beweiswürdigung zu prüfen und darüber zu entscheiden (E. 2 und 3). Ausfuhr; Verfahren; Veredelung; Veranlagung; Einfuhr; Frist; Gesuch; Person; Zollpflichtige; Verfahrens; Bewilligung; Zollanmeldung; Berichtigung; Ausfuhrfrist; Veranlagungsverfügung; Phase; Nichterhebung; Verfügung; Sachverhalt; Entscheid; Einfuhrzollabgabe; Nichterhebungsverfahren; Abschluss; Annahme; MWSTG; Abrechnung; Lohnveredelung; Ausfuhren; Recht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
BreitschmidBasler Kommentar ZGB I2018
Geiser, PeterBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2006