CPP Art. 131 - Garanzia della difesa obbligatoria

Einleitung zur Rechtsnorm CPP:



Art. 131 CPP dal 2024

Art. 131 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 131 Garanzia della difesa obbligatoria

1 Se la difesa è obbligatoria, chi dirige il procedimento provvede affinché sia designato senza indugio un difensore.

2 Se gli estremi della difesa obbligatoria sono presenti gi al momento dell’apertura della procedura preliminare, la difesa dev’essere assicurata prima del primo interrogatorio da parte del pubblico ministero o, su suo incarico, della polizia. (1)

3 Le prove assunte prima della designazione di un difensore, benché la sua presenza fosse manifestamente necessaria, sono utilizzabili soltanto se l’imputato rinuncia alla loro riassunzione. (1)

(1) (2)
(2) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 17 giu. 2022, in vigore dal 1° gen. 2024 (RU 2023 468; FF 2019 5523).

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Art. 131 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220111Nötigung etc.Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Richt; Nötigung; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Verteidigung; Urteil; Sinne; Verhalten; Berufung; Vorfall; Gewalt; Geldstrafe; Aussage; Aussagen; Staatsanwaltschaft; Beziehung; Dossier; Freiheit; Busse; Dispositiv; Anklage; Gericht; Verfahren; Verteidigerin
ZHSB220102Mehrfache Drohung etc.Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Privatklägerin; Berufung; Vorinstanz; Dossier; Sinne; Verteidigung; Drohung; Freiheit; Freiheits; Privatklägers; Freiheitsstrafe; Kontakt; Aussage; Urteil; Staat; Recht; Gewalt; Staatsanwalt; Erpressung; Aussagen; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Asservat
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2021.87-Beschuldigte; Beschuldigten; Zeuge; Aussage; Delikt; Täter; Schweiz; Stadt; Recht; Apos; Serbien; Opfer; Zeugen; Staat; Aussagen; Urteil; Person; Polizei; Beweis; Schal; Freiheit; Freiheits
SOSTBER.2020.66-Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Privatklägerin; Staat; Freiheit; Urteils; Freiheitsstrafe; Täter; Bilder; Beweis; Pornografie; Vorhalt; Gericht; Hausdurchsuchung; Solothurn; Anklage; Verteidiger; Polizei; Handlung; Beruf; Geldstrafe; Apos; Marke:; Handlungen; Verfahren; Berufung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 407 (6B_90/2019)Art. 130 lit. d, 337 StPO; persönliches Erscheinen der Staatsanwaltschaft vor Gericht, notwendige Verteidigung. Der Umstand, dass der Staatsanwalt vom erstinstanzlichen Richter zur Hauptverhandlung vorgeladen wurde, hindert ihn nicht, auf sein persönliches Erscheinen zu verzichten, wenn die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung nicht erfüllt sind und er von der Verfahrensleitung nicht zur persönlichen Vertretung der Anklage verpflichtet worden ist (E. 1).
Regeste b
aArt. 161 StGB; Ausnützen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen, Insiderhandel. Das Merkmal der kursrelevanten vertraulichen Tatsache umfasst auch die Übernahmeabsichten einer Bank, soweit diese über informelle Sondierungen hinausgehen und ein bestimmtes Mass an Realisierungswahrscheinlichkeit erlangt haben. Deren Vertraulichkeit kann sich daraus ergeben, dass die Übernahmeverhandlungen unter einem Codenamen geführt werden. Ob die vertrauliche Tatsache geeignet ist, bei deren Bekanntwerden den Aktienkurs erheblich zu beeinflussen, beurteilt sich danach, ob ein vernünftiger Anleger die Information mit erheblicher Wahrscheinlichkeit als Teil der Grundlage seiner Anlageentscheidung nutzen würde (E. 3).
Übernahme; Verteidigung; Vorinstanz; Urteil; Bundes; Aktie; Aktien; Anklage; Tatsache; Verhandlung; Hauptverhandlung; Bundesanwaltschaft; Verteidiger; Verfahren; Recht; WOHLERS; Verfahrens; FinfraG; Beschwerdeführers; Person; Recht; Mandat; Insider; Frist; Gericht; Revision
143 I 164 (1B_338/2016)Art. 6 Ziff. 3 lit. c und Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 29 Abs. 3, Art. 31 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 2 BV, Art. 130 und Art. 132 StPO: notwendige und amtliche Verteidigung. Ein Anspruch auf notwendige Verteidigung ergibt sich weder aus Art. 29 Abs. 3 BV noch aus Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK. Nach Massgabe der Garantie der Fairness sowie der Aufklärungs- und Fürsorgepflicht (Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 31 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 2 BV) kann es geboten sein, dass die Strafbehörde von Amtes wegen für eine notwendige Verteidigung zu sorgen hat (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.3). Gesetzlicher Anspruch auf notwendige Verteidigung (E. 2.4), insbesondere aus Art. 130 lit. b StPO (zur Anknüpfung an das konkret zu erwartende Strafmass, vgl. E. 2.4.3) und Art. 130 lit. c StPO ("anderer Grund", vgl. E. 2.4.4). Unentgeltliche Bestellung einer amtlichen Verteidigung gemäss Art. 6 Ziff. 3 lit. c und Art. 6 Ziff. 1 EMRK in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (E. 3.2). Zur "abstrakten Betrachtungsweise" gemäss Quaranta-Rechtsprechung (E. 3.3) und deren Harmonisierung mit der StPO- Konzeption (E. 3.4-3.6). Verteidigung; Recht; Urteil; Person; Rechtsprechung; Bestellung; Vorinstanz; Umstände; Hinweis; Staatsanwaltschaft; Verteidiger; Interesse; Freiheitsstrafe; Anspruch; Schweiz; Gericht; Hinweise; Hinweisen; Prozessordnung; Verfahren; Geschädigten; Interessen; Schwierigkeit; Bagatellfall

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2023.43Beschuldigte; Bankomat; Bankomaten; Bundes; Spreng; Apos;; Sprengstoff; Sevelen; Täter; Urteil; Beschuldigten; Person; Gericht; Explosion; Mittäter; Recht; Gefährdung; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schweiz; Strasse; Schaden; Täters; Neftenbach; Tatbestand; Verfahren; Bankomatens; Verfahren
RR.2020.331, RR.2020.332, RR.2020.333Beschuldigte; Beschuldigten; Sprengstoff; Bundes; Gefährdung; Urteil; Absicht; Beruf; Berufung; Person; Zündung; Verfahren; Sprengstoffe; Personen; Apos;; Verfahren; Bundesgericht; Freiheitsstrafe; Gefahr; Verfahrens; Sinne; Täter; Verteidigung; Vorinstanz; Kammer; Böller; Bundesgerichts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Viktor Lieber Kommentar StPO2014
Schweizer, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014