LPGA Art. 13 - Domicilio e dimora abituale

Einleitung zur Rechtsnorm LPGA:



Art. 13 LPGA dal 2024

Art. 13 Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (LPGA) drucken

Art. 13 Domicilio e dimora abituale

1 Il domicilio di una persona è determinato secondo le disposizioni degli articoli 23–26 del Codice civile (1) .

2 Una persona ha la propria dimora abituale nel luogo in cui vive (2) per un periodo prolungato, anche se la durata del soggiorno è fin dall’inizio limitata.

(1) RS 210
(2) Testo rettificato dalla Commissione di redazione dell’AF (art. 33 LRC; RU 1974 1051).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 13 Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB110504mehrfacher, teilweise versuchter Betrug etc. Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Verteidigung; Anklage; Recht; Berufung; Urteil; Gutachten; Freiheitsstrafe; Rente; Kantons; Begutachtung; Gericht; Sozialversicherung; Entscheid; Antrag; Ausführungen; Anklageziffer; Betrug; Zusatzstrafe; Zeuge; Sachverhalt; Zeugen; Psychiater; Gesundheit
SOVSBES.2019.52Hilflosenentschädigung IVHilfe; Schwester; Abklärung; Person; IV-Nr; Begleitung; Wohnung; Wäsche; Lebensverrichtung; Hilflosenentschädigung; Haushalt; Abklärungsfachfrau; Hilflosigkeit; Lebensverrichtungen; Dritthilfe; Anspruch; Reinigung; Bundesgericht; Urteil; öglich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2022.240-ähig; IV-Nr; Recht; Gutachten; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Behandlung; Verfügung; Rente; IV-Stelle; Anspruch; Gutachter; Renten; Verwaltung; Invaliditätsgrad; Befunde; Untersuchung; Invalidenrente; Hinweis; Beurteilung; Schweiz; Bundesgericht; Person; Urteil; Solothurn; Zeitpunkt
SOVSBES.2022.83-Verfügung; Rente; Invalidenrente; Anspruch; Recht; IV-Nr; Schweiz; Aufenthalt; Massnahme; Wohnsitz; Bundesgericht; Person; Massnahmen; Invalidität; Arbeit; Urteil; Massnahmenvollzug; Solothurn; Wiedererwägung; Erwerbstätigkeit; IV-Stelle; Anspruchs; Leistung; Invaliditätsgrad; Bundesgerichts; Versicherungsgericht; Gesundheitsfall; Parteien
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 V 21 (9C_60/2021)
Regeste
Art. 21 Abs. 1 und 1 quater ELG ; aArt. 21 Abs. 1 ELG (aufgehoben Ende 2020); Art. 13 Abs. 1 ATSG ; Art. 25 Abs. 1 und 2 ZGB ; Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung von Ergänzungsleistungen. Bei einem minderjährigen Kind unter Vormundschaft führt die Verlegung des abgeleiteten Wohnsitzes in einen anderen Kanton im Sinne von Art. 25 Abs. 2 ZGB auch dann zu einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit der für die Ergänzungsleistungen zuständigen Behörden, wenn sie nach der Unterbringung in einer Pflegefamilie im neuen Kanton stattfindet (E. 6.3).
ément; émentaires; étence; écision; Ancien; étent; été; Accueil; ègle; étente; édéral; Tribunal; érivé; Entrée; ôpital; énéficiaire; être; Assuré; établissement; Institution; écembre; Enfant; Intimée; ègles; édure; ériel; Après; Ayant; égal; éjour
143 V 114 (9C_56/2017)Art. 13 Abs. 2 ATSG; Art. 6 Abs. 2, Art. 9 Abs. 3 lit. a und b sowie Art. 13 IVG; versicherungsmässige Voraussetzungen in Bezug auf Eingliederungsmassnahmen bei im Ausland invalid geborenen Kindern. Nach Art. 9 Abs. 3 lit. b Satz 2 IVG haben Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen namentlich unter zwanzigjährige ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie - nebst anderen versicherungsmässigen Voraussetzungen - selber im Ausland invalid geboren sind und ihre Mutter sich dort unmittelbar vor der Geburt während höchstens zwei Monaten aufgehalten hat (E. 2). Für die Berechnung der zweimonatigen Aufenthaltsdauer ist vom Tag der tatsächlichen Niederkunft zwei Monate zurückzurechnen (E. 4). Das Tatbestandsmerkmal des "sich Aufhaltens" ist im Sinne einer blossen (physischen) Anwesenheit, nicht aber als qualifizierter(er) "gewöhnlicher Aufenthalt" gemäss Art. 13 Abs. 2 ATSG zu verstehen (E. 5). Schweiz; Geburt; Ausland; Aufenthalt; Mutter; Staat; Voraussetzung; Kinder; Eingliederungsmassnahmen; Aufenthalts; Staatsangehörige; Libanon; Auslegung; Voraussetzungen; Schweizer; Niederkunft; Sinne; Invalidenversicherung; Beschwerdeführers; Ausländer; Anspruch; Wohnsitz; ässigen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5240/2023RentenanspruchWohnsitz; Verfügung; Vorinstanz; IVSTA; Urteil; Recht; Rente; Bundesgericht; Ehemann; Deutschland; Schweiz; Revision; Voraussetzung; Voraussetzungen; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Beweis; Tatsachen; Anspruch; Leistung; Akten; Sachverhalt; Bundesgerichts; Verfügungen; IV-Rente; Schweizer; Gericht
C-2862/2021Rückforderung von Versicherungsleistungen und ErlassWohnsitz; Recht; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Person; Rechtspflege; Verfügung; Akten; Gesuch; Urteil; Ausland; Tochter; Lebens; Beschwerde-act; Formular; Sozialhilfe; Zuständigkeit; Stadt; Lebensmittelpunkt; Kosovo; Witwenrente; Kanton; Schweizer; Orlando; Vanoli; Rechtsanwalt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ueli KieserKommentar zum BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts2018
- Kommentar zum ATSG2015