Art. 13 LPGA de 2024
Art. 13 Domicile et résidence habituelle
1 Le domicile d’une personne est déterminé selon les art. 23 26 du code civil (1) .
2 Une personne est réputée avoir sa résidence habituelle au lieu où elle séjourne (2) un certain temps même si la durée de ce séjour est d’emblée limitée.
(1) RS 210(2) Rectifié par la Commission de rédaction de l’Ass. féd. (art. 33 LREC; RO 1974 1051).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 13 Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB110504 | mehrfacher, teilweise versuchter Betrug etc. | Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Verteidigung; Anklage; Recht; Berufung; Urteil; Gutachten; Freiheitsstrafe; Rente; Kantons; Begutachtung; Gericht; Sozialversicherung; Entscheid; Antrag; Ausführungen; Anklageziffer; Betrug; Zusatzstrafe; Zeuge; Sachverhalt; Zeugen; Psychiater; Gesundheit |
SO | VSBES.2019.52 | Hilflosenentschädigung IV | Hilfe; Schwester; Abklärung; Person; IV-Nr; Begleitung; Wohnung; Wäsche; Lebensverrichtung; Hilflosenentschädigung; Haushalt; Abklärungsfachfrau; Hilflosigkeit; Lebensverrichtungen; Dritthilfe; Anspruch; Reinigung; Bundesgericht; Urteil; öglich |
Dieser Artikel erzielt 42 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2022.240 | - | ähig; IV-Nr; Recht; Gutachten; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Behandlung; Verfügung; Rente; IV-Stelle; Anspruch; Gutachter; Renten; Verwaltung; Invaliditätsgrad; Befunde; Untersuchung; Invalidenrente; Hinweis; Beurteilung; Schweiz; Bundesgericht; Person; Urteil; Solothurn; Zeitpunkt |
SO | VSBES.2022.83 | - | Verfügung; Rente; Invalidenrente; Anspruch; Recht; IV-Nr; Schweiz; Aufenthalt; Massnahme; Wohnsitz; Bundesgericht; Person; Massnahmen; Invalidität; Arbeit; Urteil; Massnahmenvollzug; Solothurn; Wiedererwägung; Erwerbstätigkeit; IV-Stelle; Anspruchs; Leistung; Invaliditätsgrad; Bundesgerichts; Versicherungsgericht; Gesundheitsfall; Parteien |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 V 21 (9C_60/2021) | Regeste Art. 21 Abs. 1 und 1 quater ELG ; aArt. 21 Abs. 1 ELG (aufgehoben Ende 2020); Art. 13 Abs. 1 ATSG ; Art. 25 Abs. 1 und 2 ZGB ; Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung von Ergänzungsleistungen. Bei einem minderjährigen Kind unter Vormundschaft führt die Verlegung des abgeleiteten Wohnsitzes in einen anderen Kanton im Sinne von Art. 25 Abs. 2 ZGB auch dann zu einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit der für die Ergänzungsleistungen zuständigen Behörden, wenn sie nach der Unterbringung in einer Pflegefamilie im neuen Kanton stattfindet (E. 6.3). | ément; émentaires; étence; écision; Ancien; étent; été; Accueil; ègle; étente; édéral; Tribunal; érivé; Entrée; ôpital; énéficiaire; être; Assuré; établissement; Institution; écembre; Enfant; Intimée; ègles; édure; ériel; Après; Ayant; égal; éjour |
143 V 114 (9C_56/2017) | Art. 13 Abs. 2 ATSG; Art. 6 Abs. 2, Art. 9 Abs. 3 lit. a und b sowie Art. 13 IVG; versicherungsmässige Voraussetzungen in Bezug auf Eingliederungsmassnahmen bei im Ausland invalid geborenen Kindern. Nach Art. 9 Abs. 3 lit. b Satz 2 IVG haben Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen namentlich unter zwanzigjährige ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie - nebst anderen versicherungsmässigen Voraussetzungen - selber im Ausland invalid geboren sind und ihre Mutter sich dort unmittelbar vor der Geburt während höchstens zwei Monaten aufgehalten hat (E. 2). Für die Berechnung der zweimonatigen Aufenthaltsdauer ist vom Tag der tatsächlichen Niederkunft zwei Monate zurückzurechnen (E. 4). Das Tatbestandsmerkmal des "sich Aufhaltens" ist im Sinne einer blossen (physischen) Anwesenheit, nicht aber als qualifizierter(er) "gewöhnlicher Aufenthalt" gemäss Art. 13 Abs. 2 ATSG zu verstehen (E. 5). | Schweiz; Geburt; Ausland; Aufenthalt; Mutter; Staat; Voraussetzung; Kinder; Eingliederungsmassnahmen; Aufenthalts; Staatsangehörige; Libanon; Auslegung; Voraussetzungen; Schweizer; Niederkunft; Sinne; Invalidenversicherung; Beschwerdeführers; Ausländer; Anspruch; Wohnsitz; ässigen |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-5240/2023 | Rentenanspruch | Wohnsitz; Verfügung; Vorinstanz; IVSTA; Urteil; Recht; Rente; Bundesgericht; Ehemann; Deutschland; Schweiz; Revision; Voraussetzung; Voraussetzungen; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Beweis; Tatsachen; Anspruch; Leistung; Akten; Sachverhalt; Bundesgerichts; Verfügungen; IV-Rente; Schweizer; Gericht |
C-2862/2021 | Rückforderung von Versicherungsleistungen und Erlass | Wohnsitz; Recht; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Person; Rechtspflege; Verfügung; Akten; Gesuch; Urteil; Ausland; Tochter; Lebens; Beschwerde-act; Formular; Sozialhilfe; Zuständigkeit; Stadt; Lebensmittelpunkt; Kosovo; Witwenrente; Kanton; Schweizer; Orlando; Vanoli; Rechtsanwalt |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Ueli Kieser | Kommentar zum BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts | 2018 |
- | Kommentar zum ATSG | 2015 |