BGG Art. 129 -

Einleitung zur Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 129 BGG vom 2025

Art. 129 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 129 Erläuterung und Berichtigung

1 Ist das Dispositiv eines bundesgerichtlichen Entscheids unklar, unvollständig oder zweideutig, stehen seine Bestimmungen untereinander oder mit der Begründung im Widerspruch oder enthält es Redaktions- oder Rechnungsfehler, so nimmt das Bundesgericht auf schriftliches Gesuch einer Partei oder von Amtes wegen die Erläuterung oder Berichtigung vor.

2 Die Erläuterung eines Rückweisungsentscheids ist nur zulässig, solange die Vorinstanz nicht den neuen Entscheid getroffen hat.

3 Die Artikel 126 und 127 sind sinngemäss anwendbar.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 129 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU220052ForderungEntscheid; Berichtigung; Vorinstanz; Verfügung; Recht; Dispositiv; Beschwerdegegner; Parteien; Vergleich; Erläuterung; Friedensrichter; Rechtsmittel; Erwägung; E-Mail; Gericht; Erwägungen; Streit; Gehör; Verfahren; Wille; Stellung; Vergleichs; Streitwert; Willen; Entscheids; Friedensrichteramt; Höhe; Mitteilung; Beschwerdegegnern
ZHLA150052Arbeitsrechtliche ForderungCarried; Interest; Berufung; Beklagten; Investition; Investitionen; Urteil; Erlös; Erlöse; Geschäft; Klägers; Parteien; Ziffer; Vorinstanz; Anlagen; Fonds; Vintage; Dispositiv; Teilurteil; Laufzeit; Abrechnung; Kompensationszahlung; Ansprüche; Kompensationszahlungen; Performance
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSUV.2020.10 (SVG.2022.7)Keine Parteientschädigung im EinspracheverfahrenBundesgericht; Einsprache; Parteien; Parteientschädigung; Urteil; Sozialversicherung; Verfahren; Sozialversicherungsgericht; Entscheid; Einspracheverfahren; Recht; Basel-Stadt; SUVA-Akte; Einspracheentscheid; Gericht; Bundesgerichts; Kostenpunkt; Rückweisung; Verfügung; Anspruch; Sozialversicherungsgerichts; Anwaltskosten; Leistungen; Urteils; Begehren; Obsiegen; Vorinstanz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 65 (8C_525/2020)
Regeste
Art. 61 lit. i ATSG ; Art. 58 Abs. 2 und Art. 81 ff. des Gesetzes des Kantons St. Gallen vom 16. Mai 1965 über die Verwaltungsrechtspflege (VRP); nachträgliche Auferlegung von Gutachterkosten. Für die Auferlegung von nachträglich in Rechnung gestellten Gutachterkosten bedarf es eines Rückkommenstitels. Im vorliegenden Fall schliesst das kantonale Recht die Wiedererwägung von Verwaltungsgerichtsentscheiden aus ( Art. 58 Abs. 2 VRP ) und sieht keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Art. 81 ff. VRP von Amtes wegen vor (E. 4).
Entscheid; IV-Stelle; Gericht; Recht; Versicherungsgericht; Bundesgericht; Vorinstanz; Verwaltung; Urteil; Gallen; Gerichtsgutachten; Kanton; Kantons; Rechnung; Gerichtsgutachtens; Ergänzung; Amtes; Entscheids; Verfahren; Wiedererwägung; Wiederaufnahme; Invalidenrente; Stellungnahme; Zurückkommen; Gesetzes; Auferlegung; Verfahrens; Hinweisen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5707/2024Asyl und WegweisungUrteil; Urteils; Bundesverwaltungsgericht; Urteilsdatum; Richterin; Berichtigung; Rubrum; Bundesgesetzes; Bundesgericht; Dispositiv; Begründung; Contessina; Theis; Gerichtsschreiberin; Aglaja; Schinzel; Parteien; Migration; Bundesverwaltungsgerichts; Redaktionsoder; Rechnungsfehler; Bundesgerichtsgesetz; Praxiskommentar; Beschwerdeinstanz; Redaktionsfehler; Quot;; Verfahren; Abteilung; Besetzung
B-4271/2024Eidgenössische BerufsmaturitätUrteil; Urteils; Dispositiv; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Verfahren; Richter; Ziffer; Dispositivs; Kostenvorschuss; Höhe; Verfahrenskosten; Vorinstanz; Berichtigung; Erwägung; Widerspruch; Begründung; Francesco; Brentani; Gerichtsschreiber; Benjamin; Märkli; Rechtsmittelbelehrung; Bundesgericht; Frist; Beweismittel; Gerichtsurkunde; Abteilung; Besetzung; Vorsitz

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2018.55Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Frankreich. Berichtigung (Art. 40 StBOG i.V.m. Art. 129 Abs. 1 BGG).Bundes; Entscheid; Gesuch; Bundesstrafgericht; Berichtigung; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; StBOG; Rechtshilfe; Wiedererwägung; Revision; Entscheide; Advokaten; Tresorraum; Bundesgericht; Rechtsmittel; Tribunal; Yannick; Hostettler; Peter; Mosimann; Erwägung; Gemälde; Verfahren; Bundesgesetz; Bestimmungen; Erläuterung; Fehler; Rhinow/Koller/Kiss/Thurnherr/Brühl-Moser; ässig
BB.2015.108Erläuterung und Berichtigung von Entscheiden (Art. 83 StPO).Bundes; Gesuch; Entscheid; Kammer; Beschwerdekammer; Erläuterung; Gesuchsteller; Bundesstrafgericht; Berichtigung; Gericht; StBOG; Entscheide; Dispositiv; Beschluss; Urteil; Verfahren; Bundesgericht; Erwägung; Apos;; Bundesstrafgerichts; Bundesgerichts; Tribunal; Anordnung; Gerichtsgebühr; Behörde; ürftig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz2018
- Hand, 2. Aufl. 2015