Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 128 BGG vom 2025

Art. 128 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 128 Entscheid

1 Findet das Bundesgericht, dass der Revisionsgrund zutrifft, so hebt es den früheren Entscheid auf und entscheidet neu.

2 Wenn das Gericht einen Rückweisungsentscheid aufhebt, bestimmt es gleichzeitig die Wirkung dieser Aufhebung auf einen neuen Entscheid der Vorinstanz, falls in der Zwischenzeit ein solcher ergangen ist.

3 Entscheidet das Bundesgericht in einer Strafsache neu, so ist Artikel 415 StPO (1) sinngemäss anwendbar. (2)

(1) SR 312.0
(2) Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 3 der Strafprozessordnung vom 5. Okt. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1881; BBl 2006 1085).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 128 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT150071Rechtsöffnung Recht; Rechtsöffnung; Bundesgericht; Urteil; SchKG; Betreibung; Bundesgerichts; Unterschrift; Beklagten; Gericht; Entscheid; Kopie; Urteils; Rechtsöffnungsbegehren; Original; Generalsekretär; Verfahren; Vorinstanz; Betreibungs; BGerR; Unterschriften; Schweiz; Entschädigung; Beschwerdeschrift; Revision
VDHC/2016/846-était; échange; Appel; édéral; évrier; étaire; éfenderesse; évision; éfenderesses; Assistance; écision; énéral; éclaré; écution; ération; Avait; érieur; étant; émoin; Exécution; Commune; établi; étaires

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 494 (1F_29/2020)
Regeste
Art. 2 EMRK ; Art. 117 StGB ; Art. 7 Abs. 2 StPO ; Art. 1 Abs. 2 OHG ; Art. 99 Abs. 2 und Art. 122 BGG ; Revision eines Urteils betreffend Suizid in Untersuchungshaft; Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung. Den Streitgegenstand der Revision gibt das zu revidierende Urteil vor (E. 1.3). Eine vom EGMR der Angehörigen des Opfers zugesprochene Entschädigung gleicht die Folgen einer EMRK-widrig unterlassenen Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht in jeder Hinsicht aus (E. 2.2). Der staatliche Strafanspruch macht eine Revision notwendig (E. 2.3). Der erforderliche, minimale Anfangsverdacht ist zu bejahen, weshalb die Ermächtigung erteilt wird (E. 3).
Urteil; Revision; Bundesgericht; Ermächtigung; Verfahren; Verfahren; Verfolgung; Bundesgerichts; Polizei; Verletzung; Polizeibeamte; Verfahrens; Eröffnung; Staat; Urteils; Entschädigung; Polizeibeamten; Beamten; Revisionsgesuch; Limmattal; Staatsanwalt; Hinweis; Suizid; Kanton; Recht; Hinweisen; über
147 III 238 (4F_7/2020)
Regeste
Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG ; Revision eines Bundesgerichtsurteils aufgrund von nachträglich entdeckten Tatsachen oder Beweismitteln. Stufen des Revisionsverfahrens vor Bundesgericht (E. 1).
Revision; Bundes; Bundesgericht; Revisionsgesuch; Tatsache; Urteil; Entscheid; Revisionsgesuchs; Beweis; Tatsachen; Beweismittel; Recht; Revisionsgesuchsgegner; Sachverhalt; Verfahren; Bundesgerichts; Beschwerdeverfahren; Kognition; Generalversammlung; Revisionsgr; Revisionsgesuchsteller; Revisionsverfahren; Gesuch; Revisionsgesuchstellerin; Aktionär; Aktionärs; ändig

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-4572/2024Asylverfahren (Übriges)Revision; Gesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Revisionsgesuch; Richter; Bundesverwaltungsgericht; Revisionsgesuche; Gericht; Urteil; Richterin; Ausstand; Urteile; Verfügung; Eingabe; Revisionsurteile; Befangenheit; Prozessführung; Revisionsgr; Besetzung; Gerichtsschreiber; Flughafen; Gesuchstellers; Gewährung; Revisionsgründe; Bundesgerichtsgesetz
E-4573/2024Asylverfahren (Übriges)Revision; Gesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Revisionsgesuch; Richter; Bundesverwaltungsgericht; Revisionsgesuche; Gericht; Urteil; Richterin; Ausstand; Urteile; Verfügung; Eingabe; Revisionsurteile; Befangenheit; Prozessführung; Revisionsgr; Besetzung; Gerichtsschreiber; Flughafen; Gesuchstellers; Gewährung; Revisionsgründe; Bundesgerichtsgesetz