CPC Art. 127 - Renvoi pour cause de connexité

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 127 CPC de 2025

Art. 127 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 127 Renvoi pour cause de connexité

1 Lorsque des actions connexes sont pendantes devant des tribunaux différents, tout tribunal saisi ultérieurement peut transmettre l’action au tribunal saisi en premier lieu, avec l’accord de celui-ci.

2 L’ordonnance de renvoi peut faire l’objet d’un recours.


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Art. 127 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP170033Negative FeststellungsklageFeststellung; Feststellungs; Recht; Klage; Feststellungsklage; Beklagten; Klage; Vorinstanz; Feststellungsinteresse; Berufung; Interesse; Gericht; Ungewissheit; Kläger; Klägers; Klagen; Ansprüche; Partei; Leistungs; Parteien; Schweiz; Auflage; LugÜ; Verfahren; Leistungsklage; Rechtsanwalt; Prozesse
ZHPP170048Negative FeststellungsklageFeststellung; Feststellungs; Recht; Klage; Beklagten; Feststellungsklage; Klage; Vorinstanz; Feststellungsinteresse; Interesse; Gericht; Kläger; Klägers; Ungewissheit; Ansprüche; Klagen; Partei; Parteien; Schweiz; LugÜ; Bundesgericht; Auflage; Leistungs; Leistungsklage; Prozesse; Rechtsanwalt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140108Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRechtspflege; Obergericht; Gesuch; Person; Gewährung; Verfahren; Verfahren; Entscheid; Obergerichtspräsident; Kantons; Gericht; Schlichtungsverfahren; Gerichtsschreiber; Oehninger; Rechtsanwalt; Prozessvorbereitung; Zusammenhang; Schadenersatzbegehren; Beurteilung; Einreichung; Klage; Instanz; Notwendigkeit; Bestellung; Mittellos; Hinweisen; Lebenskosten; Frist; Gesuchs
ZHVO140049Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Unterhalt; Schlichtungsverfahren; Unterhalts; Obergericht; Verfahren; Bestellung; Rechtsbeistand; Abänderung; Gericht; Rechtsbeistandes; Obergerichts; Klage; Kanton; Anspruch; Einkommen; Kantons; Beurteilung; Verhältnisse; Gesuchstellers; Entscheid; Obergerichtspräsident; Bedürftigkeit; Kinder; Kindes
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 626 (4A_169/2016)Verrechnungserklärung im Prozess. Die Rechtshängigkeit eines Anspruchs steht der Geltendmachung des gleichen Anspruchs durch Verrechnungseinrede in einem anderen Verfahren nicht entgegen (E. 8.4).
Verrechnung; Verrechnungseinrede; Verfahren; Recht; Rechtshängigkeit; Vorinstanz; Forderung; Beschwerdegegner; Beschwerdeführers; Kommentar; Urteil; Anspruchs; Klage; Gericht; Zivilprozessordnung; Geltendmachung; Erstinstanz; Verfahren; Privatklage; Bundesgericht; Schweizerischen; GestG; Gerichtsstand; Verfahrens; Zivilsachen; Erwägungen; Beschwerdegegners; Klageantwort
141 III 549Verrechnungserklärung im Prozess. Eine (eventualiter erhobene) Verrechnungseinrede des Beklagten wird nicht von der Rechtshängigkeit erfasst (E. 6.5). Prozessuales Vorgehen, wenn die identische Forderung in zwei verschiedenen Prozessen zwischen den gleichen Parteien eventualiter zur Verrechnung gestellt wird (E. 6.5 und 6.6). Verrechnung; Verfahren; Bestellerin; Klage; Forderung; Zivilprozess; Verrechnungseinrede; Urteil; Projekt; Unternehmerin; Zivilprozessordnung; Vertrag; Bezirksgericht; Träge; Vorinstanz; Stadion; Recht; Rechtshängigkeit; Wohnsiedlung; Klageantwort; Einrede; Guthaben; Trägen; Verrechnungsforderung; Parteien; Zahlung; ündet