Art. 127 CCS dal 2024

Art. 127 III. Rendita
I coniugi possono disporre nella convenzione che la rendita ivi fissata non sar modificata o potr esserlo soltanto in parte.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 127 III. Rendita
I coniugi possono disporre nella convenzione che la rendita ivi fissata non sar modificata o potr esserlo soltanto in parte.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PC130012 | Abänderung Scheidungsurteil / unentgeltliche Rechtspflege | Scheidung; Einkommen; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Recht; Vorinstanz; Parteien; Scheidungsverfahren; Scheidungsurteil; Unterhalt; Rechtspflege; Verhältnisse; Unterhaltsbeiträge; Gesuch; Einkommens; Veränderung; Abänderung; Beschwerdeverfahren; Verfahren; Leistung; Bundesgericht; Festlegung; Berufsausbildung; ücksichtigt |
ZH | LC110046 | Ehescheidung | Gesuch; Gesuchsteller; Unterhalts; Berufung; Vereinbarung; Parteien; Urteil; Unterhaltsbeitrag; Ziffer; Unterhaltsbeiträge; Urteils; Gericht; Verfahren; Rechtskraft; Geschäfts-Nr; Bezirksgericht; Horgen; Einkommen; Zahlung; Vormerk; Gesuchstellers; Prozesskostenvorschuss; Leistung; Entschädigung; Tochter; Kinderrenten; Anspruch; Rente; Verhältnis |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
122 III 10 | Verjährung einer auf Kündigung gestellten (Art. 130 Abs. 2 OR) oder von einer Wollensbedingung abhängigen Forderung. Keine Unverjährbarkeit der Forderung gestützt auf Art. 730 Abs. 2 ZGB (E. 1). Verjährungsbeginn für die auf Kündigung gestellte oder von einer Wollensbedingung abhängigen Forderung ab Vertragsschluss (E. 4-6). Bedeutung einer nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgenden bedingten Forderungsanerkennung durch den Schuldner (E. 7). | Vertrag; Verjährung; Stammgeleise; Forderung; Erstellung; Stammgeleises; Leistung; Grundstück; Parteien; Recht; Schweiz; Geleiseanlage; Gläubiger; Obligationenrecht; Vertragsschluss; Klägers; Urteil; Schuchter; Benützung; Anspruch; Kommentar; Fälligkeit; Auflage; Verjährungsfrist; Verpflichtung; Schweizerische; Wille |
119 II 216 | Haftung aus Grundbuchführung (Art. 955 ZGB); Verjährung des Schadenersatzanspruchs (Art. 60 Abs. 1 OR). 1. Unterliegen die Kantone für Vermessungsfehler ihrer Nachführungsgeometer der zivilrechtlichen Haftung aus Grundbuchführung? Frage offengelassen (E. 3). 2. Absolute Verjährung nach Art. 60 Abs. 1 OR. Die Zehnjahresfrist läuft für den Schadenersatzanspruch aus Art. 955 ZGB unabhängig von der Kenntnis, die der Gläubiger von seinem Anspruch hat, ab der schädigenden Handlung. Die rechtswidrig erfolgende Eintragung im Grundbuch setzt mit ihrem Abschluss unweigerlich den Fristenlauf in Gang (E. 4). | Grundbuch; Verjährung; Schaden; Haftung; Führung; Recht; Verjährungsfrist; Staat; Bundesgericht; Kanton; Anspruch; Grundbuchs; Schadenersatz; Urteil; Renato; Domedi; Architekt; Eintragung; Grundstück; DESCHENAUX; Grundbuchführung; Schadenersatzanspruch; Grundstücks; Rechtsprechung; Berufung; Führungsgeometer; Handlung; Flächeninhalt; Staates; Entscheid |