AIG Art. 127 - Koordination mit den Abkommen über die Assoziierung an Schengen

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 127 AIG vom 2025

Art. 127 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 127 Koordination mit den Abkommen über die Assoziierung an Schengen

Mit dem Inkrafttreten der Schengen-Assoziierungsabkommen wird das vorliegende Gesetz wie folgt angepasst:… (1)

(1) Die Änderungen können unter AS 2007 5437 konsultiert werden.

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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