Art. 126 Entscheid
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3 Wäre die vollständige Beurteilung des Zivilanspruchs unverhältnismässig aufwendig, so kann das Gericht die Zivilklage nur dem Grundsatz nach entscheiden und sie im Übrigen auf den Zivilweg verweisen. Ansprüche von geringer Höhe beurteilt das Gericht nach Möglichkeit selbst.
4 In Fällen, in denen Opfer beteiligt sind, kann das Gericht vorerst nur den Schuld- und Strafpunkt beurteilen; anschliessend beurteilt die Verfahrensleitung als Einzelgericht nach einer weiteren Parteiverhandlung die Zivilklage, ungeachtet des Streitwerts.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 468; BBl 2019 6697).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230308 | Fahrlässige Körperverletzung | Schuldig; Privatkläger; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatklägers; Aussage; Aussagen; Kollision; Unfall; Fahrbahn; Berufung; Urteil; Fahrzeug; Vorinstanz; Gericht; Expertise; Verfahren; Prot; Gefahren; Entschädigung; Fahrrad; Parkierte; Verfahren; Sachverhalt; Einvernahme; Parkierten; Fahrzeuge; Blauen; Zivilklage |
ZH | SB230274 | Einfache Körperverletzung und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Urteil; Körper; Berufung; Gericht; Perverletzung; Körperverletzung; Einfache; Geldstrafe; Gericht; Sinne; Verletzung; Einvernahme; Bedingte; Privatklägers; Bedingten; Staatsanwalt; Verteidigung; Bundesgericht; Amtlich; Entscheid; Tätlichkeit; Wiesen; Staatsanwaltschaft; Urteils; Amtliche |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2020.44 (AG.2021.169) | sexuelle Handlungen mit einem Kind sowie sexuelle Nötigung (BGer 6B_551/2021) | |
BS | SB.2017.105 (AG.2019.32) | schwere Körperverletzung, einfache Körperverletzung und Tätlichkeiten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 211 (6B_1202/2019) | Regeste Art. 122 Abs. 1, 126 Abs. 1 lit. a StPO; Art. 305 bis Ziff. 2 StGB ; Art. 41, 50 Abs. 3 OR ; Zivilklage, Schadenersatzforderung aus Geldwäscherei. Soweit das Gericht die beschuldigte Person schuldig spricht, ist der Entscheid über die anhängig gemachten Schadenersatzforderungen, soweit sie hinreichend begründet und beziffert sind, zwingend (E. 3). | Geldwäscher; Schaden; Beschwerde; Geldwäscherei; Recht; Urteil; Vermögens; Einziehung; Vorinstanz; Schuldig; Schädigten; Beschwerdeführerin; Gericht; Vortat; Zivilklage; Vermögenswerte; Schadenersatz; Geschädigten; Schadenersatzforderung; Person; Hinreichend; Begründet; Schutz; Haftung; Verfahren; Hinweis; Urteil; Rechtsprechung; Zivilrechtlich; HEIERLI |
142 III 653 (4A_179/2016) | Art. 90 BGG, Art. 126 Abs. 3 StPO; Beschwerde an das Bundesgericht gegen ein Strafurteil, mit dem die adhäsionsweise geltend gemachte Zivilklage "dem Grundsatz nach" beurteilt wird. Bei einem Strafurteil, das Zivilansprüche "dem Grundsatz nach" anerkennt, die Privatklägerschaft im Übrigen aber auf den Zivilweg verweist, handelt es sich um einen Endentscheid i.S. von Art. 90 BGG (E. 1). | Décision; Civil; Civile; Prétention; Recours; Prétentions; Consid; Incidente; Partie; Procès; Responsabilité; Jugement; Principe; Finale; Pénal; Cause; Contre; D'une; Civiles; Tribunal; Décisions; Aussi; Partielle; Arrêt; Procédure; L'arrêt; élever; Attaqué; Fédéral; Recevable |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2021.52 | Schuldig; Beschuldigte; Privat; Wohnung; Privatkl?gerin; Bundes; Recht; Bundesanwaltschaft; Beschuldigten; Einvernahme; Urteil; Verfahren; Aussage; Aussagen; Wohnungst?r; Besuch; Besuchs; Vorfall; ?ffnen; Hinzuf?gen; Filter; Besuchsrecht; Bundesstrafgericht; Kammer; Schl?ssel; Berufung; Hauptverhandlung | |
SK.2020.36 | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Gesch?ft; Anklage; Gesch?fts; Pr?sentation; Informationen; Aktie; Insider; Projekt; ?ber; Warrant; Bundes; Effekte; Warrants; Effekten; Person; Anklageziffer; Sitzung; Handel; ?ffnen; Geheim; Hinzuf?gen; Filter; Geheim; Transaktion |
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, Zürich , St. Gallen | 2013 |
Wehrenberg, Bernhard | Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung | 2011 |