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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 124 Zuständigkeit und Verfahren
1 Das mit der Strafsache befasste Gericht beurteilt den Zivilanspruch ungeachtet des Streitwertes.
2 Der beschuldigten Person wird spätestens im erstinstanzlichen Hauptverfahren Gelegenheit gegeben, sich zur Zivilklage zu äussern.
3 Anerkennt sie die Zivilklage, so wird dies im Protokoll und im verfahrenserledigenden Entscheid festgehalten.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB170276 | Mehrfache Veruntreuung etc. | Verfahren; Verfahrens; Verfahrensbeteiligte; Beschuldigte; Verfahrensbeteiligten; Beschuldigten; Privatkläger; Recht; Forderung; Berufung; Ersatz; Staat; Vorinstanz; Ersatzforderung; Einziehung; Dispositiv; Konto; Konti; Zahlung; Bezirksgerichts; Zahlungen; Anklage; Staatsanwaltschaft; Rechtskraft; Dispositivziffer; Schaden; Eintritt; Betrag |
ZH | SB150462 | Mehrfacher Diebstahl | Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Anklage; Vertreter; Produkt; Produkte; Berufung; Kasse; Liste; Täter; Apotheke; Geschäft; Arbeit; Verfahren; Mitarbeiterin; Recht; Täters; Person; Lager; Anklageschrift; Täterschaft; Gericht; Verfahrens; Urteil; Diebstahl; Storno; Mitarbeiterinnen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2020.71 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Geschädigte; Ziffer; Richt; AnklS; Staat; Urteil; Person; Apos; Staatsanwalt; Recht; Drohung; Aussage; Restaurant; Staatsanwaltschaft; Geschädigten; Personen; Urteils; Widerhandlung; Verfahren; Freiheitsstrafe; Berufung; Vorhalt; Hausdurchsuchung; Verteidiger |
BS | SB.2014.103 (AG.2016.568) | Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch | Beschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Gericht; Verfahren; Scheibe; Recht; Urteil; Sachbeschädigung; Liegenschaft; Hausfriedensbruch; Staatsanwalt; Alkohol; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Verteidiger; Akten; Berufungserklärung; Hausfriedensbruchs; Gericht; Schuldfähigkeit; Promille; Polizei; Verhalten; Parteien; Verfahren |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
126 I 19 | Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 4 aBV, Art. 29 Abs. 2 BV); von der Anklage abweichende rechtliche Würdigung im Strafurteil. Direkt gestützt auf den Anspruch auf rechtliches Gehör hat ein Angeklagter Anspruch darauf, zu einer von der Anklage abweichenden rechtlichen Würdigung des ihm vorgeworfenen Sachverhalts Stellung nehmen zu können, wenn eine schärfere Strafe droht (E. 2c/aa; Bestätigung der Rechtsprechung); Gleiches gilt, wenn der Betroffene wegen eines anderen Straftatbestands als in der Anklage beantragt verurteilt werden soll und er nicht mit der neuen Würdigung rechnen musste, es sei denn, eine Anhörung hätte keine Auswirkung auf die Ausübung seiner Verteidigungsrechte haben können (E. 2d/bb; Präzisierung der Rechtsprechung). Eine Bestrafung wegen Verletzung einer anderen Verkehrsregel ist eine Verurteilung wegen eines anderen Straftatbestands (E. 2d/aa). Damit musste der Angeklagte im vorliegenden Fall nicht rechnen und dies hatte Auswirkungen auf die Ausübung seiner Verteidigungsrechte (E. 2e). | Anklage; Anspruch; Gehör; Geschwindigkeit; Urteil; Kantons; Urteil; Würdigung; Verurteilung; Angeklagte; Recht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Sachverhalt; Obergericht; Stellung; Rechtsprechung; Kantonsgerichtspräsident; Anklagegrundsatz; Gericht; Verteidigung; Verteidigungsrechte; Verletzung; Verkehrsregel; Befehl; Sichtweite; Vorwurf |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2023.43 | Beschuldigte; Bankomat; Bankomaten; Bundes; Spreng; Apos;; Sprengstoff; Sevelen; Täter; Urteil; Beschuldigten; Person; Gericht; Explosion; Mittäter; Recht; Gefährdung; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schweiz; Strasse; Schaden; Täters; Neftenbach; Tatbestand; Verfahren; Bankomatens; Verfahren | |
SK.2019.1 | Fahrlässige Tötung (Art. 117 StGB), Fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff. 2 i.V.m. Ziff. 1 Abs. 1 StGB) | Beschuldigte; Gewicht; Passagier; Passagiere; Beschuldigten; Bundes; Schwerpunkt; Flugzeug; Apos;; Gewichts; Unfall; Gericht; Verteidigung; Abflugmasse; Start; Urteil; Bundesanwaltschaft; Gewichte; Recht; Täter; Verkehr; Formular; Pilot; Person; «Weight; Flugzeuge |