Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Art. 124

Zusammenfassung der Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 124 SchKG vom 2024

Art. 124 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 124 Vorzeitige
Verwertung

1 Auf Begehren des Schuldners kann die Verwertung (1) stattfinden, auch wenn der Gläubiger noch nicht berechtigt ist, dieselbe zu verlangen.

2 Der Betreibungsbeamte kann jederzeit Gegenstände verwerten, die schneller Wertverminderung ausgesetzt sind, einen kostspieligen Unterhalt erfordern oder unverhältnismässig hohe Aufbewahrungskosten verursachen. (2)

(1) Bezeichnung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1). Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.
(2) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 124 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230110Mitteilung des Verwertungsbegehrens usw. / Betreibung Nr. ... / Pfändung Nr. ... / Verwertung Nr. ...Betreibung; Verwertung; SchKG; Betreibungsamt; Verwertungsbegehren; Beschwerde; Pfändung; Beschwerdegegner; Recht; Verwertungsbegehrens; Gläubiger; Schuldner; Mitteilung; Betreibungsamtes; Vorinstanz; Begehren; Beschwerdeführer; Betreibungsämter; Aufsichtsbehörde; Beschwerdeführers; Pfändungsurkunde; Vermögenswerte; Nichtigkeit; Betreibungshandlung; Entscheid; Frist; Antrag
VDPlainte/2018/15éance; Office; ’Office; élai; érie; éancier; éalisation; ’il; éposé; édure; ’au; étention; équisition; Office; édé; ès-verbal; écision; écembre; ération; évrier; Objet; ésidente; Autorité
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2022.116-Verwertung; Gericht; Beschwerde; Appellationsgericht; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Verfügung; Beschlagnahme; Fahrzeug; Beschwerdeverfahren; Verfahren; Apos; Fahrzeugs; Entscheid; Recht; Verfahrens; Basel; Beschlagnahmebefehl; Basel-Stadt; Advokat; Beschwerdeführers; Verwertungsverfügung; Prozessordnung; Person; Wertverminderung; Schweiz; Akten; Schweizerischen; Kommentar; Bommer/Goldschmid
BSBES.2018.228 (AG.2020.23)Beschlagnahmebefehl und vorzeitige Verwertung eines FahrzeugsVerfahren; Staatsanwaltschaft; Fahrzeug; Rover; Recht; Beschwerdeführers; Verfügung; Beschlag; Verwertung; Beschlagnahme; Verfahrens; Rechtsvertreter; Mutter; Verfahren; Eigentum; Rovers; Fahrzeugs; Eingabe; Vernehmlassung; Beigeladene; Beschwerdeverfahren; Eigentümer; Mercedes; Person; Eltern; Akten; Familie
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 III 111Sicherungsmassnahmen im Retentionsverfahren (Art. 98 und 283 SchKG). Sicherungsmassnahmen dürfen (in analoger Anwendung von Art. 98 SchKG) im Falle der Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses (Art. 283 SchKG) erst getroffen werden, wenn der in der Prosequierungsbetreibung allenfalls erhobene Rechtsvorschlag beseitigt ist (E. 3). Die Kosten für das vom Betreibungsamt bereits in einem früheren Zeitpunkt angeordnete Auswechseln von Türschlössern dürfen nicht dem Retentionsschuldner belastet werden (E. 4). Retention; Betreibung; SchKG; Betreibungsamt; Pfändung; Schuldbetreibung; Schuldbetreibungs; Konkurs; Recht; Arrest; Retentionsverfahren; Retentionsschuldner; Retentionsverzeichnis; Sicherung; Verwahrung; Retentionsverzeichnisses; Rechtsvorschlag; Aufsichtsbehörde; Retentionsschuldnerin; Prosequierung; Urteil; Prosequierungsbetreibung; Auswechseln; Kostenrechnung; Vorkehr; Kantons; Bestimmungen
111 IV 41Art. 47 Abs. 3 VStrR; kostspieliger Unterhalt. 1. Unter den Begriff des "Unterhalts" fallen auch allfällige Aufbewahrungs- und Lagerkosten. 2. Ob ein Unterhalt "kostspielig" im Sinne des Gesetzes ist, bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der beschlagnahmten Waren zu den Unterhaltskosten, wobei der voraussichtlichen Dauer dieses Aufwandes Rechnung zu tragen ist. 3. In casu war es zulässig, vom Warenwert im Zeitpunkt der Beschlagnahme auszugehen. Unterhalt; VStrR; Lagerkosten; Firma; Beschlagnahme; Unterhalts; Verkauf; Anklagekammer; Verfügung; Aufwand; US-Dollar; Waren; Sinne; Gesetzes; Warenwert; Zeitpunkt; Versteigerung; Aufbewahrung; Verwaltung; Fälle; Urteil; Bundesamt; Aussenwirtschaft; Verhältnis; Unterhaltskosten; Aufwandes; Rechnung; Untersuchung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2018.51Verwertung beschlagnahmter Gegenstände (Art. 266 Abs. 5 StPO). Verfahrenshandlung der Strafkammer (Art. 20 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO).Liegenschaft; Kammer; Verkauf; Verfügung; Recht; Verwertung; Bundesstrafgericht; Unterhalt; Urteil; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Wertverminderung; Verfahren; Güter; Bundesanwaltschaft; Basel; Apos;; Sinne; Ehegatten; Beschwerdekammer; Vorsitz; Vorinstanz; Vorsitzende; Entscheid; Beschlag; Ehevertrag; Verfahrens
SN.2011.27Beschlagnahme Fahrzeuge. Verwertung.Bundes; Fahrzeug; Fahrzeuge; Verwertung; Bundesanwaltschaft; Gericht; Beschlag; Bundesstrafgericht; Beschlagnahme; Verfügung; Kammer; Porsche; Einstellung; Vollzug; Kontrollschild; Tribunal; Beschluss; Fürsprecher; Sache; Wertminderung; Unterhalt; SchKG; Einstellungskosten; Kaufofferten; Bundesstrafgerichts; Präsident; Gerichtsschreiberin; Parteien