Handelsregisterverordnung (HRegV) Art. 124

Zusammenfassung der Rechtsnorm HRegV:



Die Handelsregisterverordnung in der Schweiz regelt die Führung des Handelsregisters, ein öffentliches Verzeichnis, das wichtige Informationen über Unternehmen wie Firma, Sitz und Kapital enthält. Sie legt fest, welche Angaben im Register gemacht werden müssen, regelt die Zuständigkeit der Handelsregisterämter und die Veröffentlichung von Eintragungen. Die Verordnung gewährleistet Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und erleichtert den schnellen Zugriff auf Unternehmensinformationen.

Art. 124 HRegV vom 2024

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Art. 124 Eintragung am bisherigen Sitz

1 Die Sitzverlegung und die Löschung am bisherigen Sitz müssen am gleichen Tag ins Tagesregister eingetragen werden. Die Handelsregisterämter müssen ihre Eintragungen aufeinander abstimmen.

2 Die Löschung am bisherigen Sitz wird ohne weitere Prüfung eingetragen.

3 Am bisherigen Sitz müssen folgende Angaben ins Handelsregister eingetragen werden:

  • a. die Tatsache, dass die Rechtseinheit infolge Sitzverlegung im Handelsregister am neuen Sitz eingetragen wurde unter Angabe des Ortes des neuen Sitzes;
  • b. die neue Firma beziehungsweise der neue Name, falls diese geändert wurden;
  • c. die Tatsache, dass die Rechtseinheit im Handelsregister des bisherigen Sitzes von Amtes wegen gelöscht wird.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    139 III 293 (5A_143/2013)Art. 46 Abs. 2 und Art. 53 SchKG; Art. 647 und 932 Abs. 2 OR; Betreibungsort bei Sitzverlegung. Nach der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Revision des Obligationenrechts (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht) wird die Sitzverlegung der Aktiengesellschaft gegenüber dem Betreibungsamt am Werktag nach der Publikation im SHAB wirksam (E. 3). Betreibung; Handelsregister; Recht; Konkurs; SchKG; Konkursandrohung; Betreibungsamt; Urteil; Sitzverlegung; Publikation; Eintragung; Betreibungsort; Aufsichtsbehörde; Rechtsprechung; Tagebuch; Werktag; Kantons; HRegV; Sitzes; Regel; Zivilsachen; Revision; Aufhebung; Schuldbetreibung; Löschung; Handelsregisters; Wirksamkeit; Lehre