BV Art. 123 - Strafrecht

Einleitung zur Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 123 BV vom 2024

Art. 123 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 123 (1) Strafrecht

1 Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts ist Sache des Bundes.

2 Für die Organisation der Gerichte, die Rechtsprechung in Strafsachen sowie den Straf- und Massnahmenvollzug sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.

3 Der Bund kann Vorschriften zum Straf- und Massnahmenvollzug erlassen. Er kann den Kantonen Beiträge gewähren:

  • a. für die Errichtung von Anstalten;
  • b. für Verbesserungen im Straf- und Massnahmenvollzug;
  • c. an Einrichtungen, die erzieherische Massnahmen an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vollziehen. (2)
  • (1) Angenommen in der Volksabstimmung vom 12. März 2000, in Kraft seit 1. April 2003 (BB vom 8. Okt. 1999, BRB vom 17. Mai 2000, BB vom 24. Sept. 2002 – AS 2002 3148; BBl 1997 I 1; 1999 8633; 2000 2990; 2001 4202).
    (2) Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (BB vom 3. Okt. 2003, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 7. Nov. 2007 – AS 2007 5765; BBl 2002 2291; 2003 6591; 2005 951).

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    Art. 123 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUH170394Honorar für amtliche Verteidigung im HaftprüfungsverfahrenVerfahren; Verteidigung; Entscheid; Staat; Staats; Staatsanwaltschaft; Entschädigung; Gericht; Verfahrens; Recht; Zwangsmassnahmenrichter; Verteidiger; Honorar; Gerichtsschreiber; Verfügung; Person; Haftprüfungsverfahren; Verteidigers; Zwangsmassnahmengericht; Behörde; Prozess; Entscheide; Recht; Unterschrift; Zwischenentscheid; Kanton; Urteil; Gerichtsschreibers
    ZHSB160457Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und WiderrufBeschuldigte; Polizei; Beschuldigten; Ermittlung; Urteil; Staatsanwalt; Verfahren; Recht; Staatsanwaltschaft; Betäubungsmittel; Berufung; Fahndung; Untersuc; Untersuchung; Scheinkauf; Beweis; Bezirksgericht; Verteidigung; Prozessordnung; Anordnung; Tatverdacht; Schweizerische; Verdacht; Untersuchungs; Dispositiv; Bezirksgerichts; Ermittlungsverfahren; Bundes; Kanton; Gericht
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2021.39-Vollzug; Flucht; Vollzugs; Fluchtgefahr; Beziehung; Vollzug; Recht; Schweiz; Beschwerde; Gesuch; Urlaub; Beziehungsurlaub; Entscheid; Urlaubs; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Landes; Urteil; Ehefrau; Verfahren; Bundesgericht; Person; Landesverweis; Vorinstanz; ändig
    SOVWBES.2018.484Strafvollzug / SicherungsmassnahmeRecht; Massnahme; Sicherheit; Kamera; Verfügung; Kameraaufschaltung; Vorinstanz; Verfahren; Vollzug; Vollzug; Sicherheitszelle; Entscheid; Sicherungsmassnahme; Beschwerdeführers; Verhalten; Vollzugs; Ziffer; Zelle; Urteil; Departement; Solothurn; Schutz; Gehör; Interesse; Rechtspflege; ändig
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 27 (1B_545/2019)
    Regeste
    Art. 13, Art. 49 Abs. 1 und Art. 123 Abs. 1 BV ; Art. 171 Abs. 1 und 2 lit. a und b, Art. 248 Abs. 1 und Art. 264 Abs. 1 lit. c StPO ; Art. 321 Ziff. 2 und 3 StGB ; Arztgeheimnis als Entsiegelungs- und Durchsuchungshindernis; Entbindung vom Berufsgeheimnis; Verhältnis des Bundesrechts zu kantonalen gesundheitsrechtlichen Verwaltungsvorschriften. Kantonale Verwaltungsnormen (wie etwa das schaffhausische Gesundheitsgesetz) dürfen die bundesgesetzlichen Vorschriften über den Schutz der Berufsgeheimnisse und über die strafprozessualen Editions- und Zeugnispflichten nicht unterlaufen. Dies gilt namentlich für die in Art. 171 Abs. 2 lit. b StPO i.V.m. Art. 321 Ziff. 2 StGB abschliessend geregelten Modalitäten einer Entbindung vom Berufsgeheimnis. Mangels einer gesetzeskonformen Entbindung vom Arztgeheimnis verletzte der hier angefochtene Entsiegelungsentscheid das Bundesrecht (Bestätigung und Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3 und 4).
    Entbindung; Person; Geheimnis; Staatsanwaltschaft; Arztgeheimnis; Berufsgeheimnis; Bundes; Departement; Entsiegelung; Gesundheit; Personal; Zeugnis; GesV/; Anzeige; Behörde; GesG/SH; GesV/SH; Meldung; Beschuldigte; Schweigepflicht; Personen; Geheimnisherr; Patient; Recht; Kantons
    144 IV 240Art. 104 Abs. 2 StPO; weitere Behörde, der Parteirechte eingeräumt werden können. Der Begriff der Behörde nach Art. 104 Abs. 2 StPO ist grundsätzlich in einem eingeschränkten Sinn zu verstehen. Nicht massgebend ist, ob die Organisation öffentlichrechtlich oder privatrechtlich organisiert ist. Entscheidend ist vielmehr, dass ihr die Erfüllung einer dem Gemeinwesen zustehenden öffentlichrechtlichen Aufgabe übertragen wurde, dass ihr hierbei hoheitliche Befugnisse zukommen, dass die Geschäfts- und Rechnungsführung für ihre öffentlichen Aufgaben unter staatlicher Aufsicht steht, mithin dass die Organisation genügend in das Gemeinwesen eingebunden ist und dass ihre öffentlichrechtliche Tätigkeit durch den Staat abgegolten wird (E. 2). Recht; Behörde; Kanton; Bundes; Behörden; Parteirechte; Recht; Tierschutz; Kantone; Organ; Staat; Organisation; Verfahren; Prozess; Rechts; Aufsicht; Beschwerde; Verein; Staats; Behördenbegriff; Beschwerdeführers; Bundesrecht; Aufgabe; THV/BE; Interesse; Auslegung; Bundesgesetz; Aufgaben

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    D-4540/2016Wegweisung und Wegweisungsvollzug (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid)Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Türkei; Wegweisung; Verfahren; Schweiz; Wiedererwägungsgesuch; Behörde; Person; Kostenvorschuss; Urteil; Beweismittel; Verfahrens; Parteien; Vorinstanz; Schweizer; Beschwerdeführers; Vollzug; Eingabe; Entscheid; Stellungnahme; Sinne; Sachlage; Probleme; Behandlung; Verfahrenskosten
    A-3692/2014Turnen und SportKader; Quot;; Vorinstanz; Anerkennung; Person; Kaderbildung; J+S-Kader; Sport; Kinder; BASPO; Verfügung; Recht; SpoFöG; Entscheid; SpoFöV; Personen; Jugend; Bundesverwaltungsgericht; Vorfall; Zulassung; Weiterbildung; VSpoFöP; Verbot; Kindern; Verfahren

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BG.2021.38Verfahren; Bundes; Gesuch; Kanton; Blatter; Verfahrens; Entscheid; Filter; Beschwerdekammer; Zuständigkeit; Behörde; Verdacht; Beschuldigten; Behörden; Bundesstrafgericht; Entscheide; Kantons; Mietvertrag; Bundesanwalt; Taten; Bundesanwaltschaft; Gesuchsteller; Geschäftsbesorgung; Bundesstrafgerichts
    BB.2020.97Anfechtung des Gerichtsstands (Art. 41 Abs. 2 StPO). Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).
    Bundes; Verfügung; Anzeige; Anzeigeerstatter; Gericht; Verfahren; Recht; Produkt; Beschwerde; Zuständigkeit; Verfahren; Anzeige; Amtsmissbrauch; Absatz; Stammdaten; Kanton; Nichtanhandnahme; Gerichtsstand; Sache; Bundesstrafgericht; Sachverhalt; Wettbewerb; Parteien; Bundesanwaltschaft; Produkte; Mitglied; Publikation; Verfahrens; Entscheid