Art. 120 LDIP de 2022

Art. 120 c. Contrats conclus avec des consommateurs
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2 L’élection de droit est exclue.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 120 c. Contrats conclus avec des consommateurs
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2 L’élection de droit est exclue.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NP160006 | Forderung | Berufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Recht; Berufungsbeklagten; Berufungsklägers; Vorinstanz; Vertrag; Parteien; Übersetzung; Sprache; Verfahren; Mitwirkungs; Arztberichte; Betrag; Schweiz; LugÜ; Sinne; Mitwirkungspflicht; Winterthur; Spanisch; Entscheid; Übersetzungen; Belege; Korrespondenz; Klage; Auskunft |
ZH | RT130005 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchsgegner; Weiterbildung; Weiterbildungspaket; Recht; Vertrag; Lotterie; Kaufvertrag; Veranstaltung; Teilnehmer; Vorinstanz; Weiterbildungspakets; Leistung; Schneeballsystem; Verträge; Gericht; Unternehmung; Urteil; Sinne; Parteien; Abschluss; System; Rechtsöffnung; Bezirksgericht; Betreibung; Sachverhalt |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
130 III 417 | Auf den Reisecheckvertrag anwendbares Recht; Verweisungsvertrag (Art. 116, 117 und 120 IPRG). Der Reisecheckvertrag, ein Vertrag sui generis, betrifft eine Leistung des üblichen Verbrauchs für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Konsumenten im Sinne von Art. 120 Abs. 1 IPRG (E. 2.1). Prüfung des Prozessverhaltens der Parteien im Hinblick auf das Vorliegen eines nach dem Vertrauensgrundsatz zustande gekommenen Verweisungsvertrags (E. 2.2). Regeste b Aktivlegitimation bei Forderungsabtretung (Art. 164 ff. OR). Während ein Pfandrecht an einer Forderung (Art. 899 ZGB) keine Gläubigerstellung verschafft, bewirkt die Forderungsabtretung im Sinne der Art. 164 ff. OR den Übergang der Forderung mit der Folge, dass allein der Zessionar die Forderung gerichtlich einklagen kann (E. 3). Regeste c Voraussetzungen für den Ersatz von verlorenen oder gestohlenen Reisechecks. Der Aussteller trägt das Risiko für den Verlust oder Diebstahl von Reisechecks. Der Checkkäufer hat jedoch bestimmten Obliegenheiten nachzukommen, damit er sein Recht auf Ersatz (Refund) nicht verliert (E. 4). | èque; èques; éance; été; édé; être; éral; ément; éfenderesse; American; Express; élection; éclaration; Intimée; érêt; Comme; érence; érêts; édéral; Emprunt; êteurs; éférence; Emprunteur; érale; Genève; Delhi; éances; ésente; Commentaire; Forderung |
121 III 336 | Verbraucherstreitigkeit; örtliche Zuständigkeit (Art. 13 f. Lugano Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen). Begriffe der Verbraucherstreitigkeit (E. 5a-d) und des Dienstleistungsvertrags (E. 5e). Bejahung einer Verbraucherstreitigkeit bei Verbindung von Kommissions- und Kreditgeschäften (E. 6). | Verbrauch; Verbraucher; Vertrag; Konsum; Konsument; Vertrags; LugÜ; Recht; Konsumenten; Dienstleistung; Übereinkommen; Verbrauchers; Wohnsitz; Konsumentenvertrag; Beklagten; Lugano; Dienstleistungs; Zuständigkeit; Verbraucherstreitigkeit; Zweck; Lugano-Übereinkommen; Verbraucherverträge; Staat; Werbung; Urteil; Briefmarken; Auktion; Leistung; Dienstleistungen; EGBGB |
Autor | Kommentar | Jahr |
Alexander Brunner, Schnyder | Internationales Privatrecht | 2013 |
Keller, Kren Kostkiewicz, Brunner, Oser, Vischer, Girsberger | Zürcher Kommentar zum IPRG; | 2004 |