Code civil suisse (CC) Art. 12

Zusammenfassung der Rechtsnorm CC:



Art. 12 CC de 2025

Art. 12 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 12 Exercice des droits civils 1. Son objet

Quiconque a l’exercice des droits civils est capable d’acquérir et de s’obliger.


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Art. 12 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ180031Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung nach Art. 394 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 395 Abs. 1, 2 und 4 ZGBBezirksrat; Klinik; Familie; Beschwerdeführers; Entscheid; Verwaltung; Vertretung; Ehefrau; Recht; Uster; KESB-act; Verwaltungsrat; Akten; Liegenschaft; Unternehmung; Beiständin; Schwächezustand; Verfahren; Erwachsenen; Eheleute; Über; Vermögens; Urteil; Tochter; Aktien; Vertretungsbeistandschaft
ZHNP150006ForderungBerufung; Vorinstanz; Klage; Recht; Horgen; Gericht; Berufungsverfahren; Bezirk; Friedensrichter; Beklagten; Zweckverband; Parteien; Begründung; Verfahren; Verfügung; Bezirksgericht; Einzelgericht; Prozessvoraussetzungen; Klägers; Forderung; Klagebewilligung; Parteifähigkeit; Standpunkt; Kanton; Bundesgericht; Kantons; Urteil
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150022Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Klage; Verfahren; Person; Anspruch; Obergerichts; Erwachsene; Rechtsbeistand; Unterhalt; Opfikon-Glattbrugg; Beurteilung; Eltern; Jugendliche; Kanton; Gesuchstellers; Gericht; Einkommen; Verhältnisse; Kantons; Obergerichtspräsident; Friedensrichteramt; Mittellosigkeit
ZHVO140159Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Gesuch; Obergericht; Klage; Verfahren; Anspruch; Erwachsene; Rechtsbeistand; Unterhalt; Beurteilung; Person; Eltern; Jugendliche; Kanton; Friedensrichteramt; Obergerichts; Gericht; Einkommen; Kantons; Gesuchs; Bedürftigkeit; Rechtsbeistandes; Verhältnisse; Hauptsache; önne
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 301 (5A_800/2019)
Regeste
 a Art. 58 Abs. 1, Art. 271 lit. a, Art. 277 Abs. 1 und Art. 296 Abs. 1 und 3 ZPO ; Auswirkung der Prozessmaximen für den Kindesunterhalt auf den (nach-)ehelichen Unterhalt. Die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkennnisse können für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht einfach ausgeblendet werden (E. 2).
Unterhalt; Methode; Kantonsgericht; Kindes; Untersuchungsmaxime; Erwerbstätigkeit; Kindesunterhalt; Ehegatte; Urteil; Entscheid; Bereich; Willkür; Betreuung; Unterhaltes; Unterhaltsbeiträge; Betreuungsunterhalt; Ehegatten; Haushalt; Haushaltes; Ehefrau; Barunterhalt; Erwägungen; Methoden; Verhältnisse; -konkrete; Trennung
147 III 249 (5A_907/2018)
Regeste
Art. 125 ZGB ; nachehelicher Unterhalt; Frage der Lebensprägung. Prinzipien der Unterhaltsfestsetzung (E. 3.4). Begriff und Folgen der lebensprägenden Ehe nach bisheriger Rechtsprechung (E. 3.4.1). Die Frage der Lebensprägung darf keinen "Kippeffekt" für die Rechtsfolgen zeitigen; vielmehr ist die konkrete Ehe zu würdigen und der Einzelfall zu beurteilen (E. 3.4.2). Weiterentwicklung des Begriffes der lebensprägenden Ehe, welche zur Bestimmung des gebührenden nachehelichen Unterhaltes eine Anknüpfung am ehelich gelebten Standard rechtfertigt (E. 3.4.3). Selbst bei lebensprägender Ehe geht die Eigenversorgung einem allfälligen Unterhaltsanspruch vor. Grundsätzlich ist eine vorhandene Erwerbskapazität vollständig auszuschöpfen (E. 3.4.4). Wenn sie ganz oder teilweise fehlt, besteht gegenüber dem anderen Ehegatten auch nachehelich ein Unterhaltsanspruch, soweit dieser leistungsfähig ist. Der Unterhaltsanspruch ist zeitlich angemessen zu begrenzen (E. 3.4.5). Insgesamt massgeblich sind somit die Umstände des Einzelfalles, d.h. das, was die konkrete Ehe ausgemacht hat (E. 3.4.6). Anwendung dieser Prinzipien auf den vorliegenden Fall (E. 3.5).
Unterhalt; Ehemann; Ehefrau; Unterhalts; Recht; Urteil; Kinder; Rechtsprechung; Entscheid; Trennung; Schweiz; Erwerbstätigkeit; Haushalt; Eigenversorgung; Ehegatte; Ehemannes; Zusammenleben; Leistung; Kantonsgericht; Heirat

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5225/2019RentenanspruchVorinstanz; Verfügung; Mitwirkung; Parteien; Leistungsgesuch; Bedenkzeit; Bundesverwaltungsgericht; Mitwirkungspflicht; Betreuer; Herrn; Mahnung; Bedenkzeitverfahren; Akten; Eingabe; Recht; Person; Einschreiben; Richter; Folgenden:; Beschwerdeführers; E-Mail; Anschrift; Begründung; Landratsamt; Verfahrenskosten; Vernehmlassung
D-2486/2018Nichteintreten auf Asylgesuch (kein Asylgesuch gemäss AsylG) und Wegweisungähig; Beschwerde; Urteil; Beschwerdeführers; Recht; Asylgesuch; Akten; Urteilsfähig; Anhörung; Urteilsfähigkeit; Verfügung; Person; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Eltern; Beistand; Stellung; Asylverfahren; Sachverhalt; Vorinstanz; Verfahren; Bericht; Pflege; Aussagen; Wegweisung; Asylgründen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2017.68Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG).Recht; Beschwerde; Verfahren; Rechtshilfe; Einvernahme; Verfahren; Verteidigung; Beschwerdeführers; JStPO; Entscheid; Verfahrens; Behörde; Jugendliche; Recht; Verfahrensakten; Schlussverfügung; Bundesstrafgericht; Vertretung; Sachen; Landes; Eltern; Bundesstrafgerichts; Person; Herausgabe; Verfügung; Eintretens

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Berner Bern1976