Legge sul contratto d’assicurazione (LCA) Art. 12

Zusammenfassung der Rechtsnorm LCA:



Art. 12 LCA dal 2024

Art. 12 Legge sul contratto d’assicurazione (LCA) drucken

Art. 12 b. ... (1)

(1) Abrogato dal n. I della LF del 19 giu. 2020, con effetto dal 1° gen. 2022 (RU 2020 4969; FF 2017 4401).

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Art. 12 Legge sul contratto d’assicurazione (VVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT180107RechtsöffnungRecht; Rechtsöffnung; Spesen; Vorinstanz; Prämie; Prämien; Betreibung; Entscheid; Zahlung; Beklagten; Rechtsöffnungstitel; Parteien; Versicherungsbedingungen; Verfahren; Zusatzversicherung; Sinne; Bezug; Parteientschädigung; Frist; Akten; Verhalten; Forderung; Teilbeträge; Schuldners
ZHRT130154Rechtsöffnung ämie; Recht; Prämie; Rechtsöffnung; Betreibung; Beklagten; Prämien; Antrag; Zahlung; Versicherungspolice; Police; Vorinstanz; Dielsdorf; Versicherungsantrag; SchKG; Zusatzversicherung; Monats; Kostenvorschuss; Monatsprämie; Schuldanerkennung; Unterschrift; Vertrag; Urteil; Verfahren; Zahlungsbefehl; Zusatzversicherungen; Rechtsöffnungstitel; Beschwerdeverfahren; Annahme; Versicherer
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2021.141-Beigeladene; Apos; Versicherung; Rente; Zahlung; Rückforderung; Leistungen; Renten; Beigeladenen; Police; Vertrag; Überentschädigung; Stunden; Taggelder; Drittauszahlung; Urteil; Beschwerdeführers; Verfügung; Kollektiv-Taggeldversicherung; Zeitraum; Höhe; Invalidenversicherung; Versicherungsgericht; Rentennachzahlung; Bundesgericht; Betrag; Parteientschädigung; Person; Überentschädigungsgrenze
SGBV 2017/14Entscheid Art. 73 BVG. Art. 4 ff. VVG. Säule 3a. Anzeigepflichtverletzung. Es läuft dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwider, wenn eine antragstellende Person einen (medizinischen) Tatbestand, der unzweifelhaft von einer unmissverständlichen Frage erfasst wird, im Antragsformular unter Berufung auf die Erklärung des Vermittlers nicht oder nur unvollständig aufführt. Abweisung der Klage (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2018, BV 2017/14). Versicherung; Quot; Recht; Helvetia; Person; Anzeigepflicht; Versicherer; Fragen; Behandlung; Klage; Vermittler; Vorsorge; Anzeigepflichtverletzung; Erwerbsunfähigkeit; Vermittlers; Antrag; Hospitalisation; Beklagten; Träge; Parteien; Säule; Lebensversicherung; Psychotherapie; Versicherungsberater; Rechtsbegehren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 646Versicherungsvertrag; Anwendbarkeit der Bestimmung über die vorbehaltlose Annahme auf die Begünstigung; Klage bei Verletzung des Pflichtteils durch die Begünstigung; Passivlegitimation (Art. 78 und Art. 12 Abs. 1 VVG, Art. 471 Ziff. 1 und Art. 476 ZGB). Der Bestimmung über die vorbehaltlose Annahme untersteht die Vereinbarung des Versicherungsnehmers mit dem Versicherer, nicht jedoch die frei widerrufliche Begünstigung durch den Versicherungsnehmer (E. 2, 2.1 und 2.2). Eine Verletzung des Pflichtteils der Erben durch die Begünstigung ist mit Herabsetzungsklage geltend zu machen. Die Klage richtet sich in diesem Fall gegen den Begünstigten, nicht gegen den Versicherer (E. 2.3). Versicherung; Begünstigung; Versicherungsnehmer; Berufung; Police; Versicherungsnehmers; Versicherer; Pflichtteil; Todes; Bundesgericht; Verletzung; Pflichtteils; Lebensversicherung; Todesfall; Begünstigte; Anlagefonds; Vorinstanz; Beweislast; Urteil; Klage; Vereinbarung; Erben; Verfügung; Leistung; Berufungskläger; Testament; Versicherungsvertrag; Kommentar; Genehmigung; ünstigten