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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 118 StPO vom 2024

Art. 118 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 118 3. Abschnitt: Privatklägerschaft Begriff und Voraussetzungen

1 Als Privatklägerschaft gilt die geschädigte Person, die ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilklägerin oder -kläger zu beteiligen.

2 Der Strafantrag ist dieser Erklärung gleichgestellt.

3 Die Erklärung ist gegenüber einer Strafverfolgungsbehörde spätestens bis zum Abschluss des Vorverfahrens abzugeben.

4 Hat die geschädigte Person von sich aus keine Erklärung abgegeben, so weist sie die Staatsanwaltschaft nach Eröffnung des Vorverfahrens auf diese Möglichkeit hin.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 118 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210316NichtanhandnahmeBeschwerdegegner; Recht; Richt; Rechtsanwalt; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegners; E-Mail; Äusserung; Gericht; Verfahren; Bezug; Interesse; Rechtsvertreter; Äusserungen; Beschwerdeführer; Interessen; Verhalten; Androhung; Bundesgericht
ZHUE230097NichtanhandnahmeUnterlagen; Beschwerdegegnerin; Beschwerdegegnerinnen; Staatsanwaltschaft; Versicherer; Recht; Leistungspflicht; Nötigung; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Nichtanhandnahme; Abklärung; Person; Hinweis; Bundesgerichts; Erwerbstätigkeit; Anzeige; Drohung; Zweck; Androhung; Urteil; Mitwirkung; Verbindung; Hinweise; Nichtanhandnahmeverfügung; Verfügung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV190013Umteilung Prozess betreffend üble Nachrede etc.Bezirksgericht; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Gericht; Obergericht; Beschuldigten; Verfahrens; Verfahren; Ausstand; Kantons; Verwaltungskommission; See/Oberland; Privatkläger; Umteilung; Bezirksrichter; Obergerichts; Rekurs; Oberrichter; Sachen; Befehl; Behandlung; Ersatzmitglieder; Beilage; Kopie; Oberrichterin; Gerichtsschreiberin; Beschuldigter; Rechtsanwalt; Bezirksgerichts; üble
SOSTBER.2023.32-Beschuldigte; Geschädigte; Recht; Beschuldigten; Körperverletzung; Ziffer; Geschädigten; Urteil; Freiheitsstrafe; Staat; Verfahren; Marke; Apos; Vorinstanz; Schuld; Täter; Verfahren; Vorhalt; Urteils; Solothurn; Beruf; Berufung; Anklage; Polizei; Drohung; Landes; Kläger
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 433 (6B_856/2018)Art. 258, 259, 260 und 296 StGB; Art. 115, 118 und 382 StPO; geschützte Rechtsgüter; Geschädigtenstellung und Legitimation der Privatklägerschaft. Die Tatbestände der Schreckung der Bevölkerung (Art. 258 StGB), der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), des Landfriedensbruchs (Art. 260 StGB) und der Beleidigung eines fremden Staates (Art. 296 StGB) schützen keine individuellen Rechtsgüter. Der fremde Staat, der sich darauf beruft, ist nicht geschädigt im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO und nicht legitimiert, als Privatklägerschaft ein Rechtsmittel der StPO zu ergreifen (E. 3.5). ützt; Recht; Staat; Schweiz; Frieden; Schweizer; Staats; Bundesgericht; DUPUIS; Recht; Gewalttätigkeit; Rechtsgüter; Interesse; Landfriedensbruch; Schweizerische; Aufforderung; Verbrechen; Friedens; Generalkonsulat; Rechtsgut; Schweizerisches; Gesetzbuch; FIOLKA; Kommentar; Interessen; Privatklägerschaft; Bevölkerung; Beleidigung
145 IV 351 (6B_1194/2018)Art. 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO; Konstituierung als Zivilklägerin. Die Beurteilung adhäsionweise geltend gemachter Zivilforderungen setzt voraus, dass die Zivilklage nicht bei einem anderen Gericht rechtshängig ist oder rechtskräftig entschieden ist. Eine zwischen den Parteien geschlossene Insolvenzvereinbarung steht einem Zivilurteil gleich (E. 3 und 4). Urteil; Konkurs; Recht; Vermögens; Hilfskonkurs; Hilfskonkursmasse; Vermögenswerte; Verfahren; Gläubiger; Schuld; Schweiz; Verfahren; Berufung; Klägerin; Kantons; Thurgau; Geldwäscherei; Bezug; Klage; Verwertung; Vorinstanz; Person; Zivilklägerin; Zivilklage; Bezirksgericht; Herausgabe

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2372/2014Ermächtigung zur Strafverfolgung von BundespersonalBundes; Ermächtigung; Staatsanwalt; Recht; Beschwer; Untersuchung; Vorinstanz; Verfahren; Beschwerdeführende; Verfolgung; Verfahren; Anschuldigung; Beschwerdeführenden; Urteil; Verfügung; Anzeige; Bundesanwalt; Verdacht; Anzeige; Schriftgutachten; Bundesanwalts; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Rechtspflege; Eröffnung; Person; Tatbestand; Bundesverwaltungsgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2024.1Recht; Verfügung; FINMA; Sachverhalt; Bundesgericht; Anzeige; Urteil; Verfahren; Verfahren; Beschwerde; Nichtanhandnahme; Gericht; Sachverhalts; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Kläger; Entscheid; Nichtanhandnahmeverfügung; Verletzung; Apos;; Privatkläger; Beschwerdekammer; Enforcementverfahren; Compliance; Bundesgerichts; Entscheide; Person
SK.2024.16FINMA; Verfügung; Sachverhalt; Recht; Urteil; Zustimmung; Bundesverwaltungsgericht; Zustimmungserfordernis; Gericht; Kunden; Dispositiv; US-Kunden; Bundesgericht; Berufsverbot; Sachverhalts; Entscheid; Verfahren; Dispositiv-Ziff; Anzeige; Nichtanhandnahme; Urkunde; Bundesanwaltschaft; BVGer; Bundesgerichts; Punkt; US-Kundengeschäft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- Kommentar StPO2020
Schweizer Kommentar zur Schweizerischen StPO2020